Vom Bundeskanzler eingereicht
Kindergeld ohne Antrag: Automatische Zahlung nach Geburt kommt
Hintergrund
Kindergeld wird derzeit nur auf Antrag gezahlt. Bereits seit 2024 erhalten Familien nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code für einen vorausgefüllten Antrag. Diese proaktive Ansprache soll nun zu einem vollständig antragslosen Verfahren ausgebaut werden, um Bürokratie zu reduzieren und Familien zu entlasten.
Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (BT-Drs. 21/5874) vorgelegt. Familien sollen entlastet und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.
Kernpunkt der Reform: Die Familienkasse kann künftig auf einen Kindergeldantrag verzichten. Voraussetzung ist, dass ihr nach der Geburt eines Kindes alle entscheidungsrelevanten Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliegt.
Schrittweise Einführung geplant
Das antragslose Kindergeld wird in zwei Ausbaustufen umgesetzt. Zunächst werden Familien ab dem zweiten Kind berücksichtigt. Dies ist bemerkenswert, da die Familienkasse bereits Daten aus der Kindergeldzahlung für erstgeborene Kinder nutzen kann. Das Verfahren wird in einer zweiten Stufe auf alle Neugeborenen ausgeweitet.
Nach dem Gesetzentwurf entfallen jährlich etwa 306.000 Kindergeldanträge. Das entspricht 40 Prozent aller Anträge. Familien reduzieren dadurch ihren Zeitaufwand um rund 205.000 Stunden pro Jahr.
Für Eltern bedeutet das: Kindergeld fließt automatisch aufs Konto, ohne dass sie nach der Geburt Formulare ausfüllen oder Behördengänge machen müssen.
Datenschutz und Qualitätssicherung
Zur Vermeidung ungerechtfertigter Auszahlungen wird der Datenaustausch zwischen den Behörden ausgeweitet. Das Bundeszentralamt für Steuern, die Rentenversicherung und andere Stellen dürfen der Familienkasse mehr Informationen übermitteln. Hintergrund ist das Once-Only-Prinzip – Bürger müssen ihre Daten nur einmal angeben.
Die Reform verursacht einmalig etwa 1,9 Millionen Euro für IT-Umstellungen. Jährlich entstehen 147.000 Euro für den laufenden Betrieb. Der Nationale Normenkontrollrat hat das Vorhaben grundsätzlich positiv bewertet, aber eine zu kurze Abstimmungsfrist angemerkt.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die ersten automatischen Kindergeldzahlungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 erfolgen, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Betroffen sind alle Familien mit neugeborenen Kindern ab dem 1. Januar 2027. In der ersten Phase sollen zunächst Familien ab dem zweiten Kind profitieren, da hier bereits Daten aus der Kindergeldzahlung für das erste Kind vorliegen. Später wird das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die tatsächlichen ersten Auszahlungen werden voraussichtlich in mehreren Ausbaustufen im Laufe des Jahres 2027 erfolgen, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Zunächst nur für zweite und weitere Kinder, später auch für erstgeborene Kinder.
- Antragsloses Kindergeld
- Kindergeld wird automatisch nach der Geburt gezahlt, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen – sofern alle nötigen Daten vorliegen.
- Familienkasse
- Behörde bei der Bundesagentur für Arbeit, die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist.
- Once-Only-Prinzip
- Grundsatz, dass Bürger ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen und diese dann zwischen Behörden ausgetauscht werden.























































