Antwort liegt vor
- Keine Statistiken zu Deepfake-Fällen verfügbar
- Justizministerin plant neue Straftatbestände
- Internationale Kooperation bei Strafverfolgung schwierig
Deepfakes: AfD hinterfragt Wirksamkeit geltender Rechtsinstrumente
Hintergrund
Deepfakes sind täuschend echte, aber künstlich erzeugte Videos, Bilder oder Tonaufnahmen, die zur Rufschädigung und Demütigung eingesetzt werden können. Einzelne bekannt gewordene Fälle zeigen, dass Betroffene oft keinen wirksamen Schutz erfahren. Justizministerin Hubig hat daraufhin einen Referentenentwurf zur besseren Bekämpfung digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgelegt.
Der Bundesregierung liegen keine über öffentliche Quellen hinausgehenden Informationen zu der Anzahl von Fällen digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte seit 2020 vor.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5919
Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zur Wirksamkeit bestehender rechtlicher Instrumente gegen Deepfakes und digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen befragt. Die Antwort fiel ernüchternd aus. Die am 13. Mai 2026 vorgelegte Stellungnahme der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5919) zeigt erhebliche Informationslücken auf, so die Einschätzung der Fragesteller.
Keine belastbaren Zahlen verfügbar
Konkrete Daten? Fehlanzeige. Die Bundesregierung gibt an, keine belastbaren Zahlen über Fälle digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte seit 2020 zu haben. Dies ist bemerkenswert, da entsprechende Phänomene in der öffentlichen Diskussion zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Eine gesonderte statistische Erfassung erfolgt nicht, die Polizeiliche Kriminalstatistik orientiert sich lediglich an den entsprechenden Straftatbeständen.
In ihrer ursprünglichen Anfrage (BT-Drs. 21/5638) hatte die AfD darauf hingewiesen, dass entsprechende Handlungen über längere Zeiträume erfolgen können, ohne dass Betroffene wirksamen Schutz erfahren. Die Fragesteller bezogen sich dabei auf öffentlich bekannt gewordene Fälle digitaler Identitätsmanipulation.
Geplante Gesetzesreform
Justizministerin Dr. Stefanie Hubig hat einen Referentenentwurf zur besseren Bekämpfung digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgelegt. Dieser sieht vor, dass künftig bereits das Herstellen sexualisierter Deepfakes unter Strafe steht. Nicht nur deren Verbreitung.
Deepfakes sind täuschend echte, aber künstlich erzeugte Videos oder Bilder, die mittels KI-Technologie erstellt werden und zur Rufschädigung eingesetzt werden können.
Die rechtswissenschaftliche und anwaltliche Praxis setzt sich unterschiedlich mit dem Vorstoß auseinander. Hintergrund ist eine kontroverse Debatte darüber, ob ein hinreichender empirischer Regelungsbedarf besteht oder ob bestehende Vorschriften bereits ausreichen, deren Anwendung jedoch Defizite aufweist.
Internationale Herausforderungen
Bei der Strafverfolgung bestehen offenbar erhebliche Schwierigkeiten, wenn Täter oder technische Infrastruktur im Ausland angesiedelt sind. Die Bundesregierung setzt hier auf das ab Sommer 2026 geltende E-Evidence-Paket der EU. Dieses soll grenzüberschreitende Ermittlungen erleichtern.
Zur praktischen Durchsetzung verweist die Regierung auf verschiedene Mechanismen wie den Digital Services Act und internationale Kooperationen über INHOPE, ein globales Netzwerk von Internethotlines.
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Betroffen sind alle Internetnutzer, die Opfer von Deepfakes werden können, insbesondere Frauen bei sexualisierten Darstellungen. Auch Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens können durch manipulierte Inhalte geschädigt werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt, räumt aber wiederholt ein, keine belastbaren Daten zu haben. Bei konkreten Fragen zu Vollzugsdefiziten verweist sie auf die Zuständigkeit der Länder.
Der Referentenentwurf der Justizministerin wird derzeit ausgewertet. Die Bundesregierung prüft auf Basis von Stellungnahmen etwaigen Änderungsbedarf. Eine Evaluierung des geplanten Gesetzes ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
- Deepfakes
- Täuschend echte, aber künstlich erzeugte Videos, Bilder oder Tonaufnahmen mittels KI-Technologie.
- Digital Services Act (DSA)
- EU-Verordnung zur Regulierung digitaler Plattformen und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet.
Wie viele Deepfake-Fälle gibt es in Deutschland?
Die Bundesregierung hat keine belastbaren Zahlen über Fälle digitaler Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Deepfakes.
Was plant die Regierung gegen Deepfakes?
Justizministerin Hubig hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Herstellen sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll.























































