Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8230 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 55 Fragen zur GIZ-Infrastruktur im In- und Ausland 2020–2025
- Anfrage zielt auf Mietkosten, Fuhrparks und Sicherheitsausgaben
- Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften und Vergabeverfahren im Fokus
Hintergrund
Die GIZ GmbH ist das zentrale Durchführungsinstrument der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und beschäftigt weltweit mehr als 26.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterhält ein weitreichendes Netz an Landesbüros, Projektstandorten und Verwaltungseinrichtungen. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Bundesmitteln, insbesondere des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Infrastruktur wird im politischen Raum seit Jahren diskutiert, zuletzt auch im Kontext von Haushaltskürzungen im Entwicklungsetat.
Im Detail
Der Betrieb dieser Infrastruktur verursacht laufende Ausgaben unter anderem für Mieten und Pachten, Erwerb, Unterhaltung und Sanierung von Immobilien, Energie und Nebenkosten, Sicherheitsmaßnahmen, Fuhrparks, externe Dienstleister sowie standortbezogene Personal- und Verwaltungskosten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8230
Die GIZ-Infrastruktur steht im Mittelpunkt einer umfangreichen parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8230 vom 28. September 2026 verlangen die Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel und Dr. Michael Espendiller von der Bundesregierung Auskunft über 55 Einzelaspekte rund um Standorte, Liegenschaften, Fuhrparks und Sicherheitsinfrastruktur der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH — und zwar für den Zeitraum 2020 bis 2025.
GIZ-Infrastruktur: Was konkret gefragt wird
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Schwerpunkte. Im Kern geht es darum, welche Büro-, Regional- und Landesbüros sowie Projektstandorte die GIZ im In- und Ausland betreibt oder betrieben hat. Die Fragesteller fordern eine vollständige Auflistung nach Staat, Ort und Art des Standortes. Darüber hinaus interessiert sie, welche Standorte seit 2020 neu eröffnet, geschlossen oder verlagert wurden und welche Kosten dabei entstanden sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Eigentumsverhältnissen: Die Anfrage erkundigt sich, welche Liegenschaften der GIZ gehören, welche angemietet sind und welche unentgeltlich genutzt werden. Besonders detailliert sind die Fragen zu Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit einem jährlichen Volumen von mehr als 50.000 Euro sowie zu Vertragsverhältnissen mit staatlichen Stellen oder staatsnahen Unternehmen im jeweiligen Gastland.
Einnahmen und Ausgaben im Fokus
Neben den Kosten richtet die Anfrage den Blick auch auf Einnahmen: Die GIZ vermietet nach Angaben der Fragesteller selbst Flächen weiter oder überlässt Infrastruktur Dritten entgeltlich. Die Fragen 16 bis 26 zielen darauf ab, welche Einnahmen dabei erzielt wurden, wer die Mieter waren und ob Leerstände bestanden, die wirtschaftlich hätten genutzt werden können. Außerdem wird gefragt, welchem Zweck diese Einnahmen zugeführt wurden — dem Bundeshaushalt, Projektmitteln oder dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der GIZ.
Frage 27 verlangt eine Aufschlüsselung der jährlichen Gesamtausgaben nach Kategorien wie Mieten, Nebenkosten, Instandhaltung, Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung, Facility-Management sowie externe Verwaltungs- und Betreiberdienstleistungen — jeweils getrennt nach Inland und Ausland.
Fuhrpark und Sicherheitsinfrastruktur der GIZ
Besonderes Interesse gilt dem Fuhrpark der GIZ. Die Anfrage erkundigt sich, wie viele Fahrzeuge die Organisation von 2020 bis 2025 vorhielt, wie diese finanziert wurden (Eigentum, Leasing, Anmietung oder Projektmittel) und welche jährlichen Kosten für Beschaffung, Betrieb, Wartung, Kraftstoff und Versicherungen anfielen. Frage 40 zielt speziell auf gepanzerte oder besonders gesicherte Fahrzeuge im Auslandseinsatz ab.
Auch die Sicherheitsinfrastruktur an den einzelnen Standorten ist Gegenstand der GIZ-Infrastruktur-Anfrage: Die Abgeordneten wollen wissen, welche externen Sicherheitsdienstleister seit 2020 eingesetzt wurden, welche Kosten dafür anfielen und ob Aufträge ohne offenen Wettbewerb vergeben wurden.
Wirtschaftlichkeit und Prüfungen
Ein dritter Themenblock widmet sich der Kontrolle und Wirtschaftlichkeit. Die Fragen 29 bis 31 und 50 bis 52 fragen nach internen und externen Prüfungen, festgestellten Beanstandungen und ergriffenen Maßnahmen. Außerdem wird nach Einsparpotenzialen und Konsolidierungsmaßnahmen gefragt, die seit 2020 identifiziert oder umgesetzt wurden. Laut Drucksache sollen auch Dienstwohnungen und Gästehäuser der GIZ erfasst werden — inklusive der Personen, die zur Nutzung berechtigt waren.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Sobald die Antwort vorliegt, gibt sie Aufschluss darüber, in welchem Umfang die GIZ Transparenz über ihre globale Infrastruktur herstellt. Im politischen Kontext steht die Anfrage im Zusammenhang mit einer breiteren Debatte über die Effizienz staatlich geförderter Entwicklungsorganisationen — ein Thema, das auch die aktuelle Haushaltspolitik der Koalition berührt.
Grundsätzlich werden Kleine Anfragen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Zu den parlamentarischen Instrumenten der Kostenkontrolle und Haushaltsgesetzgebung gibt es weiterführende Erläuterungen auf drucksachlich.de.
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Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die GIZ aus Bundesmitteln finanziert wird. Darüber hinaus betrifft die Anfrage die rund 26.000 GIZ-Beschäftigten weltweit sowie externe Dienstleister und Vermieter, die Vertragsbeziehungen mit der GIZ unterhalten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8230) wurde am 28. September 2026 im Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH — ein bundeseigenes Unternehmen, das Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung weltweit umsetzt.
- Liegenschaft
- Grundstück oder Gebäude, das sich im Eigentum oder in der Nutzung einer Organisation befindet, einschließlich gemieteter oder gepachteter Immobilien.
- Facility-Management
- Externes oder internes Dienstleistungsmanagement für Betrieb, Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung von Gebäuden und Anlagen.
Was ist die GIZ?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein bundeseigenes Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in über 120 Ländern umsetzt.
Warum fragt die AfD nach der GIZ-Infrastruktur?
Laut Drucksache zielt die Anfrage darauf ab, Transparenz über Kosten, Auslastung und Wirtschaftlichkeit der weltweiten Standorte, Fahrzeugflotten und Sicherheitsmaßnahmen der GIZ herzustellen.
Wann ist mit einer Antwort der Bundesregierung zu rechnen?
Für Kleine Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
































































