Antrag abgelehnt
Bundestag lehnt Grünen-Antrag zu Iran-Protesten ab
Hintergrund
Seit dem 28. Dezember 2025 finden in Iran die größten landesweiten Proteste seit Jahren statt. Auslöser sind eine dramatische Wirtschaftskrise, politische Repression und die Erosion der Menschenrechte. Besonders bemerkenswert ist, dass die Proteste von Händlern auf den Basaren ausgingen, die traditionell das politische Establishment stützten. Das iranische Regime reagierte mit beispielloser Brutalität – Menschenrechtsorganisationen sprechen von mehreren tausend Todesopfern und zehntausenden Festnahmen.
Der Bundestag hat am 7. Mai 2026 einen Antrag der Grünen zur Unterstützung der iranischen Zivilgesellschaft abgelehnt. Die Drucksache 21/5829 dokumentiert die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses, der dem Parlament die Ablehnung empfohlen hatte.
Proteste seit Dezember 2025
Der Grünen-Antrag bezog sich auf die seit dem 28. Dezember 2025 andauernden Proteste in Iran. Dies ist bemerkenswert, da die Demonstrationen zu den größten landesweiten Protesten seit Jahren gehörten. Ausgangspunkt waren die Händler auf den Basaren gewesen, die traditionell als stabile Stütze des politischen Establishments galten. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise breiteten sich die Proteste aus. Auch politische Repression und die Entwicklung der Menschenrechtssituation haben dazu beigetragen, dass alle gesellschaftlichen Schichten erreicht wurden.
Das iranische Regime reagierte nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mit beispielloser Brutalität: mehrere tausend Todesopfer, tausende Schwerverletzte und zehntausende Festnahmen.
29 Forderungen an die Bundesregierung
Die Grünen stellten 29 detaillierte Forderungen. Dazu gehört die Einstufung der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung. Weiter forderten sie eine vereinfachte humanitäre Aufnahme von Menschenrechtsverteidigern sowie Unterstützung für die Wiederherstellung des Internetzugangs. Die Verlängerung von Abschiebestopps in den Iran steht ebenso auf der Liste wie medizinische Behandlung für schwerverletzte Demonstrierende. Ein „Iran-Gipfel“ mit der Diaspora wurde ebenfalls gefordert.
Abstimmungsergebnis
CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab. AfD und Die Linke enthielten sich. Der Bundestag folgte damit der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses und mehrerer mitberatender Gremien – darunter der Innenausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für Menschenrechte, die sich allesamt gegen den Antrag ausgesprochen hatten.
Betroffen sind vor allem die iranische Zivilgesellschaft in Iran selbst, aber auch iranische Staatsangehörige in Deutschland sowie Menschenrechtsverteidiger und Exil-Iraner. Der Antrag hätte auch Auswirkungen auf Asylverfahren und den Schutz vor Abschiebungen gehabt.
Mit der Ablehnung durch den Bundestag ist der parlamentarische Prozess beendet. Die Grünen können das Thema jedoch in Zukunft erneut aufgreifen oder einzelne Forderungen in anderen Anträgen stellen. Die Bundesregierung muss sich weiterhin im Rahmen ihrer bestehenden Iran-Politik positionieren.
- Islamische Revolutionsgarde
- Paramilitärische Eliteeinheit des Iran, die sowohl innenpolitisch gegen Oppositionelle als auch außenpolitisch zur Machtprojektion eingesetzt wird.
- Weltrechtsprinzip
- Völkerrechtliches Prinzip, das es Staaten erlaubt, schwere Verbrechen wie Völkermord auch dann zu verfolgen, wenn sie nicht auf ihrem Territorium begangen wurden.























































