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- Geldwäsche kostet laut Regierungsentwurf geschätzt 100 Mrd. Euro jährlich
- Zoll soll Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle selbst ermitteln dürfen
- Eingezogene Immobilien sollen an Kommunen und gemeinnützige Träger gehen
Hintergrund
Die Bundesregierung hat das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG-E) auf den Weg gebracht, das dem Zoll unter anderem die administrative Vermögensermittlung und -sicherung ermöglichen soll. Ihr Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ kündigt zusätzlich ein Gemeinsames Zentrum beim Zoll und einen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung an. Nach Darstellung der Antragsteller enthält der Regierungsentwurf dafür keine Rechtsgrundlage.
- 100 Mrd. Euro — geschätzter jährlicher Schaden durch Geldwäsche laut Regierungsentwurf.
- 36 Mrd. Euro — bis zu diese Summe hat Cum-Ex laut Antrag gekostet.
- 308 Mio. Euro — prognostizierte jährliche Mehreinnahmen aus dem Gesetzentwurf.
- 10 Mio. Euro — Schadensschwelle, ab der bei grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug die EU-Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Im Detail
Finanzkriminalität ist Diebstahl an uns allen.
— Antrag BT-Drs. 21/8391, Feststellung der Fraktion Die Linke
Geldwäsche verursacht in Deutschland nach Schätzung der Bundesregierung einen jährlichen Schaden von rund 100 Milliarden Euro, Cum-Ex allein kostete bis zu 36 Milliarden Euro. Die Fraktion Die Linke legt in der Drucksache 21/8391 vom 6. Oktober 2026 einen Antrag vor, der organisierte Steuerkriminalität wirksamer verfolgen soll. Steuerzahler sind betroffen, denn dieses Geld fehlt laut Aktionsplan der Bundesregierung für Kitas, Schulen und den Sozialstaat.
Was die Bundesregierung bislang plant
Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG-E) setzt auf die administrative Vermögensermittlung. Wer die legale Herkunft von Vermögen nicht belegen kann, muss mit der Sicherstellung rechnen. Nach Auffassung der Antragsteller erreicht das vor allem Täter mit sichtbarem, nicht durch Einkommen erklärbarem Vermögen, nicht aber Banken, Unternehmen und professionell organisierte Steuerhinterziehung mit legalen Einkommensquellen. Der Entwurf definiert die Aufgabe des Zolls zudem als „Zollkriminalität“; Steuerstraftaten außerhalb der Zoll- und Verbrauchsteuern gehören nicht dazu. Prognostiziert werden lediglich 308 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich.
Ermittlungseinheit für schwere Steuerhinterziehung
Der Antrag fordert, das im Aktionsplan angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. Sie soll schwere Fälle wie Umsatzsteuerkarusselle sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrug unter Leitung des Zolls verfolgen, mit abgeordneten Kräften der Steuerfahndungen und Polizeien der Länder und mit Personal für die Europäische Staatsanwaltschaft. Dafür soll der Zoll die Ermittlungszuständigkeit für die Hinterziehung von Umsatz- und Kapitalertragsteuer erhalten. Die Antragsteller stützen sich auf Art. 108 Abs. 4 des Grundgesetzes und ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Verbrechenstatbestand statt Vergehen
Auch besonders schwere Fälle nach § 370 Abs. 3 der Abgabenordnung bleiben ein Vergehen, sodass Einstellungen nach §§ 153 und 153a der Strafprozessordnung möglich sind. Die Linke verlangt einen im Strafgesetzbuch verankerten Verbrechenstatbestand mit Mindeststrafe von einem Jahr. Dies würde Einstellungen ausschließen und die Gleichwertigkeit mit anderen Vermögensdelikten klarstellen.
Bessere Daten und Steuerlücke
Als Mangel nennt der Antrag die lückenhafte Statistik. Die FATF stufte dies als „major deficiency“ ein und bewertete die Empfehlung 33 mit „partially compliant“. Gefordert werden ein zentrales Statistiksystem, Schadenshöhe und tatsächlich zurückgeholte Vermögenswerte als Pflichtindikatoren, eine Steuerstatistik der Kapitalertragsteuer, eine regelmäßige Schätzung der Steuerlücke und anonymisierte Daten für die Forschung.
Soziale Wiederverwendung eingezogenen Vermögens
Der Regierungsentwurf regelt nicht, was mit eingezogenem Vermögen geschieht. Die Linke verlangt, dass es in geeigneten Fällen für öffentliche und soziale Zwecke verwendet wird, etwa durch Übertragung eingezogener Immobilien an Kommunen und gemeinnützige Träger. Als Vorbilder nennt sie Italien seit 1996 und Schottland seit 2008.
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Betroffen sind Steuerzahler, deren Geld durch Steuerbetrug fehlt, sowie Zoll, Steuerfahndungen und Polizeien der Länder, Kommunen und gemeinnützige Träger, die eingezogenes Vermögen erhalten könnten.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die Beratung und anschließend die Abstimmung im Bundestag.
- Cum-Ex / Cum-Cum
- Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet oder zu Unrecht angerechnet wurde.
- Umsatzsteuerkarussell
- Betrugsmodell, bei dem Waren im Kreis über Länder gehandelt werden, um Umsatzsteuer zu erschleichen.
- Steuerlücke
- Differenz zwischen den tatsächlichen und den bei voller Steuerehrlichkeit zu erwartenden Steuereinnahmen.
Was fordert der Antrag der Linken konkret?
Er verlangt vier Gesetzentwürfe: eine Ermittlungseinheit beim Zoll, einen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung, ein zentrales Statistiksystem und die soziale Wiederverwendung eingezogenen Vermögens.
Warum ein Verbrechenstatbestand?
Eine Mindeststrafe von einem Jahr macht die Tat zum Verbrechen. Damit wären Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 und 153a der Strafprozessordnung ausgeschlossen.
Was ist soziale Wiederverwendung?
Eingezogene Vermögenswerte, etwa Immobilien, sollen für öffentliche und soziale Zwecke genutzt werden, zum Beispiel durch Übertragung an Kommunen.





































































