Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8385 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Kostendeckel für private Altersvorsorge: maximal 0,5 Prozent pro Jahr
- Ein Standardfonds für Betriebsrente, Eigenvorsorge und private Vorsorge
- Förderung über Sonderausgabenabzug und staatliche Zuschüsse für niedrige Einkommen
Hintergrund
Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Es öffnet die geförderte private Vorsorge für kapitalmarktbasierte Produkte und führt ein Standarddepot ein. Nach Ansicht der antragstellenden Fraktion reicht die dort vorgesehene Kostenbegrenzung von 1,0 Prozent jährlich nicht aus. Der Antrag baut zudem auf der Drucksache 21/4834 zur betrieblichen Altersversorgung auf.
Im Detail
Ziel ist ein staatlich überwachtes, kapitalmarktorientiertes System mit einer Kostenobergrenze von 0,5 Prozent jährlich, erweiterter steuerlicher Förderung, direkten Zuschüssen und einem einheitlichen Standardfonds.
— Antrag, BT-Drs. 21/8385, Abschnitt I
Ein einheitlicher Standardfonds mit einer Gesamtkostengrenze von höchstens 0,5 Prozent pro Jahr soll die private Altersvorsorge in Deutschland günstiger und einfacher machen. Das fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag, der als Bundestagsdrucksache 21/8385 am 6. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Altersvorsorgereformgesetz nicht nur ergänzt, sondern zu einem einheitlichen System weiterentwickelt.
Warum die Fraktion nachlegen will
Nach Darstellung der Antragsteller haben sich bisherige Instrumente wie Riester-Produkte und Basisrenten als zu komplex, zu teuer und renditeschwach erwiesen. Das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat, sei nur ein erster Schritt. Die dort vorgesehene Kostenbegrenzung von 1,0 Prozent jährlich sei nicht ausreichend, um einen dauerhaft effizienten Vermögensaufbau sicherzustellen. Der Antrag verweist dabei auf die gesetzliche Rente, die wegen der demografischen Entwicklung vor erheblichen Herausforderungen stehe und durch kapitalgedeckte Elemente ergänzt werden müsse.
Standardfonds mit Kostendeckel von 0,5 Prozent
Kern des Antrags ist ein Standardfonds, der breit diversifiziert, transparent und kosteneffizient angelegt ist. Er soll privatrechtlich organisiert sein, etwa durch eine nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft, und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt werden. Die Beauftragung des Trägers soll nach angemessener Laufzeit regelmäßig neu ausgeschrieben werden. Laut Antrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Staatsfonds. Die Effektivkosten sollen als All-in-Grenze auf maximal 0,5 Prozent jährlich begrenzt werden und Produkt-, Depot-, Verwaltungs-, Vertriebs-, Zielfonds-, Umschichtungs- und Auszahlungskosten einschließen. Beitragserhalt-Garantien sollen entfallen.
Drei Zugangswege für Sparer
Der Fonds soll nach dem Antrag nicht auf die betriebliche Altersversorgung beschränkt sein. Vorgesehen sind drei Wege: die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, eine arbeitnehmerfinanzierte, betrieblich vermittelte Eigenvorsorge sowie eine individuell organisierte private Vorsorge außerhalb des Betriebs. Letztere richtet sich besonders an Selbstständige, Freiberufler und Menschen ohne betrieblichen Zugang. Beim Typ Eigenvorsorge soll gesetzlich klargestellt werden, dass bloße technische Vermittlung oder Lohnabführung keine Versorgungszusage und keine Einstandspflicht des Arbeitgebers begründet.
Steuer, Zuschüsse und Schutz des Depots
Beiträge in zertifizierte Altersvorsorge-Depots sollen über eine Anpassung von § 10a Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben berücksichtigt und die Höchstbeträge ausgeweitet werden. Wertzuwächse und Ausschüttungen bleiben in der Ansparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Ergänzend soll ein automatisch gewährter, einkommensorientierter staatlicher Zuschuss eingeführt werden, der niedrige und mittlere Einkommen unterstützt. Eine Überförderung durch Kumulation soll ausgeschlossen werden. Die Depots sollen durch Sperrvermerk, Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit geschützt werden.
Auszahlung und Wechsel zwischen Vorsorgeformen
Leistungen sollen grundsätzlich erst ab der Regelaltersgrenze erfolgen. Regelfall ist ein Entnahmeplan mit gesetzlich festgelegter Mindestlaufzeit, daneben sind Teilkapitalauszahlungen, begrenzte Entnahmen oder eine Verrentung vorgesehen. Geförderte Leistungen werden nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz besteuert, bei nicht geförderten Anteilen kommt bei lebenslanger Rente die Ertragsanteilsbesteuerung in Betracht. Außerdem fordert der Antrag, dass angespartes Kapital zwischen betrieblicher und privater Vorsorge sowie zwischen Erwerbsformen ohne Förderverlust übertragbar ist, sofern Steuer-, Förder- und Verbeitragungsstatus gewahrt bleiben.
Der Antrag liegt zunächst als Vorabfassung vor. Weitere Beiträge zur Rentenpolitik finden sich unter anderem in Bundesregierung erhöht die Sozialabgaben durch die Hintertür.
Weiterlesen:
Betroffen wären Selbstständige, Freiberufler, Beschäftigte ohne Zugang zur Betriebsrente und Menschen mit wechselnden Erwerbsbiografien. Auch Arbeitgeber sind berührt, wenn sie Eigenvorsorge ihrer Beschäftigten technisch vermitteln.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgt die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse und die Beratung im Bundestag. Eine Entscheidung im Plenum steht noch aus. Ein Beschluss würde die Bundesregierung lediglich zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auffordern.
- Standardfonds
- Ein einheitlicher, breit gestreuter und kostengünstiger Fonds, der als gemeinsames Anlageinstrument für verschiedene Vorsorgewege dienen soll.
- All-in-Kostengrenze
- Eine Obergrenze, die alle Kosten für den Sparer umfasst, etwa Verwaltungs-, Depot-, Vertriebs- und Auszahlungskosten.
- Nachgelagerte Besteuerung
- Beiträge werden gefördert, die Steuer fällt erst bei der späteren Auszahlung an.
Was fordert der Antrag konkret?
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für einen einheitlichen Standardfonds vorlegen, der betriebliche und private Altersvorsorge verbindet.
Wie hoch dürfen die Kosten sein?
Die jährlichen Effektivkosten sollen als All-in-Grenze auf höchstens 0,5 Prozent begrenzt werden. Das Altersvorsorgereformgesetz sieht laut Antrag 1,0 Prozent vor.
Gibt es Beitragsgarantien?
Nein. Die neue Produktkategorie soll ohne Beitragserhalt-Garantien, kapitalmarktorientiert und digital nutzbar ausgestaltet werden.




































































