Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8421 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Deutsche Umwelthilfe zieht gegen Beweisbeschluss nach Karlsruhe
- Rechtsausschuss empfiehlt Stellungnahme des Bundestages und zwei Prozessbevollmächtigte
- Union, AfD und SPD stimmen zu, Grüne und Linke enthalten sich
Hintergrund
Mit dem Beweisbeschluss DUH-1 vom 12. September 2024 verpflichtete der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses des 20. Deutschen Bundestages die Deutsche Umwelthilfe zur Herausgabe von Dokumenten. Die Beschwerdeführer greifen zudem ein Schreiben des damaligen Ausschussvorsitzenden vom selben Tag sowie den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2025 (StB 65/24) an.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1851/25 eine Stellungnahme abzugeben sowie die Präsidentin zu bitten, zwei Prozessbevollmächtigte zu bestellen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8421
Ein Streit um Dokumente eines Untersuchungsausschusses beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. wehrt sich in Karlsruhe dagegen, Unterlagen an den 2. Untersuchungsausschuss des 20. Deutschen Bundestages herausgeben zu müssen. Der Rechtsausschuss empfiehlt nun in der Drucksache 21/8421 vom 7. Oktober 2026, dass der Bundestag in dem Verfahren 2 BvR 1851/25 Stellung nimmt.
Verfassungsbeschwerde gegen Beweisbeschluss
Die Beschwerdeführer greifen den Beweisbeschluss DUH-1 des damaligen Ausschussvorsitzenden vom 12. September 2024 an. Mit diesem Beschluss wurde die Deutsche Umwelthilfe zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Angegriffen werden außerdem ein Schreiben des Vorsitzenden vom selben Tag (PA 29 – 5451-01-DUH-1) und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2025 (StB 65/24).
Die Beschwerdeführer sehen sich laut Drucksache in drei Rechten verletzt: im Recht auf informationelle Selbstbestimmung, im allgemeinen Persönlichkeitsrecht und im Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die Herausgabepflicht mit diesen Grundrechten vereinbar ist.
Was der Ausschuss empfiehlt
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 52. Sitzung am 7. Oktober 2026 beschlossen, dem Bundestag zwei Schritte zu empfehlen. Der Bundestag soll im Verfahren eine Stellungnahme abgeben. Außerdem soll die Präsidentin gebeten werden, zwei Prozessbevollmächtigte zu bestellen, die den Bundestag vor Gericht vertreten.
Die Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der SPD stimmten dafür. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke enthielten sich. Alternativen sieht die Drucksache nicht vor. Als Kosten nennt sie die Kosten der Prozessvertretung, ohne einen Betrag anzugeben.
Warum das Verfahren über den Einzelfall hinaus wichtig ist
Untersuchungsausschüsse gehören zu den schärfsten Kontrollinstrumenten des Parlaments. Sie können Beweise erheben und Unterlagen anfordern. Das Verfahren 2 BvR 1851/25 berührt die Frage, wie weit dieses Recht gegenüber einer privaten Organisation reicht und welche Grundrechte dabei zu beachten sind. Die Drucksache enthält keine inhaltliche Bewertung dieser Frage, sondern regelt die Beteiligung des Bundestages am Verfahren.
Der Ausschuss hat seine Arbeit mit dieser Empfehlung abgeschlossen. Nun muss das Plenum entscheiden. Erst danach kann der Bundestag seine Stellungnahme in Karlsruhe vorlegen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Deutsche Umwelthilfe e. V. und die weiteren Beschwerdeführer. Mittelbar berührt das Verfahren künftige Untersuchungsausschüsse des Bundestages und Organisationen, von denen sie Unterlagen verlangen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Beide Fraktionen enthielten sich bei der Abstimmung im Ausschuss.
Der Rechtsausschuss hat seine Empfehlung am 7. Oktober 2026 vorgelegt. Als Nächstes muss das Plenum des Bundestages über die Stellungnahme und die Bestellung der zwei Prozessbevollmächtigten abstimmen. Danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde.
- Verfassungsbeschwerde
- Mit ihr können Bürger und Organisationen beim Bundesverfassungsgericht geltend machen, in ihren Grundrechten verletzt zu sein.
- Beweisbeschluss
- Ein Untersuchungsausschuss legt damit fest, welche Beweise er erhebt, etwa durch die Anforderung von Dokumenten.
- Prozessbevollmächtigte
- Rechtsvertreter, die den Bundestag vor Gericht vertreten.
Worum geht es im Verfahren 2 BvR 1851/25?
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. und weitere Beschwerdeführer wenden sich per Verfassungsbeschwerde gegen den Beweisbeschluss DUH-1 des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode.
Was soll der Bundestag nun tun?
Laut Beschlussempfehlung soll der Bundestag eine Stellungnahme abgeben und die Präsidentin bitten, zwei Prozessbevollmächtigte zu bestellen.
Welche Kosten entstehen?
Die Drucksache nennt als Kosten die der Prozessvertretung. Eine Summe steht nicht im Dokument.





































































