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Linke fragt nach Rüstungsexporten über neue BAFA-Genehmigung
Hintergrund
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trat am 20. März 2026 in Kraft und wurde zum 1. April 2026 überarbeitet. Sie erlaubt vereinfachte Rüstungsexporte nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in die Ukraine und das EU-Zollgebiet zu Verteidigungszwecken. Die neue Regelung soll Rüstungsexporte beschleunigen, wirft aber Fragen zur parlamentarischen Kontrolle auf.
Die Linksfraktion im Bundestag hat eine umfassende Kleine Anfrage zur Nutzung der neuen BAFA-Rüstungsexportgenehmigung gestellt. Die Drucksache 21/5907 vom 12. Mai 2026 umfasst zwölf detaillierte Fragen zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 48. Diese ist seit dem 20. März 2026 in Kraft.
Vereinfachte Rüstungsexporte in kritische Regionen
Deutsche Unternehmen können nun vereinfachte Rüstungsexporte nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate durchführen, heißt es in der neuen Genehmigung. Die Ukraine und das EU-Zollgebiet sind ebenfalls erfasst. Statt Einzelgenehmigungen genügt eine monatliche Meldung an das BAFA. Dies ist bemerkenswert, da damit eine erhebliche Verfahrensvereinfachung bei gleichzeitig reduzierten Kontrollmöglichkeiten eintritt. Die Waffen sind ausschließlich zu Verteidigungszwecken vorgesehen.
Konkrete Zahlen fordern die Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker und weitere Linken-Politiker: Wie viele Unternehmen nutzen die Genehmigung bereits? Welche Waffen wurden exportiert? Der Gesamtwert der Lieferungen steht ebenfalls im Fokus der parlamentarischen Nachfragen.
Die neue BAFA-Regel macht Waffenexporte einfacher – die Linke will wissen, welche Waffen wohin geliefert wurden
Fragen zur parlamentarischen Kontrolle
Nach der parlamentarischen Kontrolle erkundigt sich die Linksfraktion gezielt. Ob Kriegswaffen im engeren Sinne exportiert worden sind, wollen die Abgeordneten wissen. Hintergrund ist die besondere Sensibilität dieser Waffenkategorie im deutschen Rüstungsexportrecht. Welche Re-Exporte in Drittländer erfolgten, stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Die Vereinbarkeit der Praxis mit den Zielen der deutschen Rüstungsexportkontrolle wird gleichfalls hinterfragt.
Die Neufassung der Genehmigung zum 1. April 2026 hat die Meldepflichten erweitert. Nach den Gründen für diese Überarbeitung fragt die Linke ebenso wie nach den Erkenntnissen aus der ersten Anwendungsphase.
Anfrage zur Transparenz bei Waffenexporten
Mehr Transparenz bei deutschen Rüstungsexporten strebt die Linksfraktion mit ihrer Anfrage an. Wie sich die vereinfachte Genehmigung auf die parlamentarische Kontrolle auswirkt, soll die Bundesregierung darlegen. Die Lieferungen an Golfstaaten stehen ebenfalls im Fokus – diese sind teilweise in regionale Konflikte involviert.
Betroffen sind deutsche Rüstungsunternehmen, die Waffen exportieren wollen, sowie die Empfängerländer in der Golfregion und die Ukraine. Auch die parlamentarische Kontrolle über Waffenexporte ist betroffen.
Die Bundesregierung muss die zwölf Fragen der Linksfraktion beantworten. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Zahlen zu den bisherigen Exporten unter der neuen Genehmigung enthalten und Aufschluss über die praktische Umsetzung geben.
- BAFA
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert deutsche Rüstungsexporte und erteilt entsprechende Genehmigungen.
- Allgemeine Genehmigung
- Eine vereinfachte Exportgenehmigung, die bestimmte Ausfuhren ohne Einzelprüfung erlaubt, aber Meldepflichten vorsieht.
- Kriegswaffenliste
- Ein Verzeichnis aller Waffen, die dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen und besonderen Exportbeschränkungen unterworfen sind.























































