Mit Gegenäußerung beantwortet
Bundesrat fordert Änderungen am Wasserstoff-Binnenmarktgesetz
Hintergrund
Das europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket aus 2024 erfordert eine umfassende Reform der deutschen Energiegesetzgebung. Die EU-Richtlinien zielen auf die Schaffung einheitlicher Märkte und die Integration von Wasserstoff in die Energieinfrastruktur ab. Deutschland muss die Vorgaben bis Ende 2026 national umsetzen.
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets gefordert. Drucksache 21/5440. Die Länder beanständen vor allem die geplante Zuständigkeitsverteilung und kritisieren Regelungen bei Gasanschluss-Trennungen scharf.
Die Reform soll Deutschland auf das Wasserstoff-Zeitalter vorbereiten. Die Länder sehen Umsetzungsschwierigkeiten und Mehrbelastungen für Verbraucher.
Hauptkritikpunkte der Länder
Ein zentraler Streitpunkt ist die Verteilernetzentwicklungsplanung. Dies ist bemerkenswert, da hier eine grundsätzliche Kompetenzfrage zwischen Bund und Ländern aufbricht. Der Bundesrat fordert, dass die Bundesnetzagentur statt der Landesbehörden für die Prüfung aller Netzentwicklungspläne zuständig werden soll. Eine einheitlichere Bearbeitung wird angestrebt. Koordinationsschwierigkeiten bei länderübergreifenden Netzen sollen vermieden werden.
Die Länder beanständen außerdem die Fristen für Gasanschluss-Trennungen. Der Begriff der „dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage“ als Auslöser für Planungspflichten schafft Rechtsunsicherheit, ist zu unbestimmt. Konkrete Zeitpunkte werden gefordert. Vage Formulierungen sollen vermieden werden.
Bei den geplanten Informationspflichten für Anschlusstrennungen wird die Vielzahl vorgeschriebener Erinnerungsschreiben als zu bürokratisch kritisiert. Sechs Schreiben sind übertrieben – drei würden ausreichen, so der Bundesrat.
Wasserstoff-Finanzierung im Fokus
Hintergrund ist die milliardenschwere Transformation des deutschen Energiesystems. Ein weiterer Schwerpunkt liegt daher auf der Finanzierung der Wasserstoff-Infrastruktur. Die Länder fordern eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung von Wasserstoffnetzen über das bereits beschlossene Kernnetz hinaus. Ohne entsprechende Mechanismen droht der Wasserstoffhochlauf zu scheitern.
Der Bundesrat schlägt vor, den Selbstbehalt der Netzbetreiber beim Wasserstoff-Kernnetz von 24 auf 15 Prozent zu senken. Investitionen sollen erleichtert werden. Die Energiewende erfordert risikoarme Finanzierungsmodelle, argumentieren die Länder.
Bundesregierung bleibt hart
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die meisten Vorschläge ab. Die EU-Richtlinie wird bereits vollständig umgesetzt, so die Argumentation. Zusätzliche Regelungen würden über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen. Unnötige Bürokratie entsteht.
Bei der Zuständigkeitsverteilung bleibt die Bundesregierung hart: Die Prüfung von Verteilernetzentwicklungsplänen durch Landesbehörden ist aufgrund des regionalen Bezugs sachgerecht. Eine bundeseinheitliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur kommt nur für überregional bedeutsame Pläne in Betracht, heißt es in der Stellungnahme.
Betroffen sind alle Gasverbraucher, Netzbetreiber und Energieunternehmen. Besonders Haushalte mit Gasheizungen müssen mit Anschluss-Trennungen und steigenden Netzentgelten rechnen. Auch die Länder sehen ihre Verwaltungskapazitäten durch neue Planungspflichten belastet.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die Bundesregierung hat bereits zu den meisten Bundesrats-Vorschlägen Stellung bezogen und lehnt grundlegende Änderungen ab. Eine Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause 2026 geplant.
- Verteilernetzentwicklungsplanung
- Verpflichtende Planungen der Gasnetzbetreiber für die Umstellung oder Stilllegung von Gasleitungen im Rahmen der Energiewende.
- Wasserstoff-Binnenmarktpaket
- EU-Gesetzespaket von 2024 zur Schaffung eines europäischen Wasserstoffmarktes und zur Integration in die bestehende Gasinfrastruktur.
- Entflechtung
- Trennung von Netzbetrieb und Energievertrieb, um Wettbewerb zu fördern und Diskriminierung zu verhindern.























































