- Katapult-Gruppe erhielt 2022 und 2023 rund 366.000 Euro aus Bund und Land
- Gemeinnützigkeit der Muttergesellschaft und politische Aktivitäten im Fokus
- 23 Fragen zu Förderrecht, Mittelkontrolle und Abgabenordnung offen
Hintergrund
Die Katapult-Unternehmensgruppe mit Sitz in Greifswald betreibt ein datengetriebenes Nachrichtenmagazin und regionale Ableger. Laut Angaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 8/3930) erhielten die Unternehmen der Gruppe in den Jahren 2022 und 2023 rund 366.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln, überwiegend über das GRW-Förderprogramm. Die Muttergesellschaft Katapult-Magazin gGmbH war bis Januar 2026 als gemeinnützig anerkannt mit dem Satzungszweck Waldpflanzung und Baumschulbetrieb, nicht als Medienunternehmen. Der Unternehmensgegenstand wurde erst im Februar 2026 auf das Verlegen von Zeitungen geändert. Im September 2023 kommunizierte die Gruppe öffentlich drohende Zahlungsunfähigkeit und rief zu Spenden auf; gleichzeitig wies die Muttergesellschaft laut offengelegtem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von über 2,5 Millionen Euro aus.
- 164.424,97 Euro — Bundesförderung an die Katapult-Verlag GmbH im Jahr 2022, überwiegend aus dem GRW-Programm.
- 168.804,97 Euro — Landesförderung (MV) an die Katapult-Verlag GmbH im Jahr 2022.
- 677.000 Euro — Jahresüberschuss der Katapult-Magazin gGmbH laut Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023.
- 2.583.079 Euro — Eigenkapital der Katapult-Magazin gGmbH zum 31. Dezember 2023.
- 470.000 Exemplare — laut Eigenangabe kostenlos vor den Landtagswahlen 2024 verteilte Zeitungen im Rahmen der Sach-Thür-Brand-Tour.
Im Detail
Rund 366.000 Euro an Bund- und Landesmitteln sollen zwischen 2022 und 2023 an die Katapult-Unternehmensgruppe aus Greifswald geflossen sein. Das geht aus der Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine Landtagsanfrage hervor, auf die sich die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8798 der AfD-Fraktion vom 27. Oktober 2026 stützt. Die Bundesregierung soll nun Auskunft geben, ob Bundesmittelverwendung, Gemeinnützigkeitsrecht und Förderrichtlinien eingehalten wurden.
Struktur und Förderung der Katapult-Gruppe
Die Katapult-Unternehmensgruppe besteht aus drei Gesellschaften: der Katapult-Magazin gGmbH als Mutterunternehmen sowie den Tochtergesellschaften Katapult-Verlag GmbH und Katapult Regional GmbH, alle ansässig unter derselben Adresse in Greifswald. Die Bundesförderung floss laut den in der Drucksache zitierten Landesangaben überwiegend über das GRW-Programm — die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur —, dessen Mittel je zur Hälfte von Bund und Land getragen werden. Allein 2022 erhielt die Katapult-Verlag GmbH demnach 164.424,97 Euro vom Bund sowie 168.804,97 Euro vom Land MV. Im Jahr 2023 folgten jeweils weitere 12.463,22 Euro von beiden Seiten. Die AfD-Fraktion stellt insgesamt 23 Fragen und erkundigt sich nach den genauen Bewilligungen titelscharf nach Einzelplänen, den Rechtsgrundlagen, dem Stand der Verwendungsnachweisprüfung und möglichen Konsequenzen.
Gemeinnützigkeit und Satzungszweck im Fokus
Ein zentrales Thema der Anfrage ist der Gemeinnützigkeitsstatus der Katapult-Magazin gGmbH. Der eingetragene Unternehmensgegenstand lautete bis Januar 2026 auf Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks; der Satzungszweck war auf Waldpflanzung und eine Baumschule ausgerichtet. Erst im Februar 2026 wurde der Gegenstand auf Verlegen von Zeitungen geändert. Die Fragesteller fragen, wie eine als gemeinnützig anerkannte gGmbH gleichzeitig Eigentümerin zweier gewinnorientierter Tochtergesellschaften mit im Wesentlichen gleichem Geschäftsgegenstand, denselben Geschäftsführern und derselben Adresse sein kann — und welche Bewertung die Bundesregierung dazu insbesondere mit Blick auf die §§ 51 ff. der Abgabenordnung vorgenommen hat. Hinzu kommt die Frage, ob das steuerliche Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) beachtet wurde: Laut offengelegtem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wies die Muttergesellschaft einen Jahresüberschuss von rund 677.000 Euro und ein Eigenkapital von über 2,5 Millionen Euro aus. Themen wie Transparenzpflichten bei staatlichen Fördermitteln spielen dabei zunehmend eine Rolle im parlamentarischen Diskurs.
Politische Aktivitäten und das Verbot parteipolitischer Betätigung
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf öffentliche Äußerungen des Geschäftsführers Benjamin Fredrich. Dieser hat laut Drucksache erklärt, die Expansion von Katapult in die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Brandenburg vor den Landtagswahlen 2024 verfolge das Ziel, Wähler von der Wahl einer bestimmten Partei abzubringen. Nach eigenen Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen dieser als Sach-Thür-Brand-Tour bezeichneten spendenfinanzierten Aktion rund 470.000 Zeitungsexemplare kostenlos verteilt. Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung diese Äußerungen unter dem Blickwinkel des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 AO bewertet hat — jener Norm, die gemeinnützigen Körperschaften parteipolitische Betätigung untersagt. Gefragt wird auch, ob Maßnahmen gegen eine bestimmte Partei genauso gemeinnützigkeitsschädlich zu behandeln sind wie solche zur Förderung einer Partei. Angesichts laufender Debatten etwa über staatliche Kontrollmechanismen in sensiblen Bereichen gewinnt die Frage nach der Abgrenzung zulässiger politischer Bildungsarbeit von unzulässiger parteipolitischer Betätigung an Bedeutung.
Widersprüche bei kommunizierter Zahlungsnot
Im September 2023 gab das Unternehmen öffentlich Zahlungsunfähigkeit bekannt und rief zu Spenden auf. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer der drei Gesellschaften wurde nach Angaben der Fragesteller weder eröffnet noch mangels Masse abgelehnt. Gleichzeitig weist der Jahresabschluss der Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2023 erhebliches Eigenkapital aus. Die AfD-Fraktion fragt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus für die Prüfung der Verwendungsnachweise zieht. Kontroversen um Haushaltsmittel und deren Kontrolle beschäftigen den Bundestag derzeit auch in anderen Bereichen, etwa beim Bundeshaushalt 2027.
Systemfragen zur Fördermittelkontrolle
Die letzten Fragen der Anfrage richten sich auf grundsätzliche Kontrollmechanismen: Hält die Bundesregierung die bestehenden Prüfinstrumente für ausreichend, wenn gemeinnützige Körperschaften gewerbliche Tochtergesellschaften halten? Plant sie verschärfte Prüfungen für Konzernstrukturen, in denen eine gGmbH gewerbliche Töchter besitzt? Und welche Maßnahmen sieht sie vor, um zu verhindern, dass steuerliche Vorteile der Gemeinnützigkeit faktisch für gewerbliche Zwecke genutzt werden? Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Weiterlesen:
Betroffen sind unmittelbar die drei Gesellschaften der Katapult-Gruppe sowie die zuständigen Förderbehörden auf Bundes- und Landesebene. Mittelbar berührt die Anfrage Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die GRW-Fördermittel finanzieren, sowie alle gemeinnützigen Organisationen, bei denen die Abgrenzung zwischen politischer Bildung und parteipolitischer Betätigung im Raum steht.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8798) wurde am 27. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Eine Antwort darf erst dann als vorliegend gemeldet werden, wenn die zugehörige Antwortdrucksache veröffentlicht ist.
- GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
- Bund-Länder-Förderprogramm, das strukturschwache Regionen stärken soll. Mittel werden je zur Hälfte von Bund und Land getragen, die Bewilligung erfolgt durch das jeweilige Bundesland.
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 AO
- Vorschrift der Abgabenordnung, die gemeinnützigen Körperschaften parteipolitische Betätigung verbietet. Verstöße können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
- gGmbH (gemeinnützige GmbH)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Satzungszweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele verfolgt. Sie genießt Steuervorteile, ist aber an das Gemeinnützigkeitsrecht der Abgabenordnung gebunden.
Wie viel Geld erhielt die Katapult-Gruppe insgesamt?
Laut einer Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine AfD-Anfrage im Landtag erhielt die Gruppe 2022 und 2023 rund 366.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln, davon überwiegend aus dem GRW-Förderprogramm.
Was ist das GRW-Programm?
Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist ein Bund-Länder-Programm, dessen Mittel je zur Hälfte von Bund und Land getragen werden. Die Bewilligung erfolgt durch das jeweilige Land.
Warum ist die Gemeinnützigkeit der Katapult-Magazin gGmbH fraglich?
Der eingetragene Unternehmenszweck lautete bis Januar 2026 auf Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks, nicht auf Verlagsarbeit. Erst im Februar 2026 wurde der Gegenstand auf Verlegen von Zeitungen geändert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8798 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































