- 1,9 Mio. Grundschulkinder haben seit August 2026 Anspruch auf Ganztagsbetreuung
- 329 Mio. Euro aus Ganztagsbau-Programm — Verwendung unklar
- BuT-Nutzungsquote für Schulessen bundesweit nicht erfasst
Hintergrund
Seit dem 1. August 2026 gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Nach Angaben der Bundesregierung werden rund 1,9 Millionen Grundschulkinder bereits ganztägig betreut. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sieht vor, dass Kinder aus einkommensschwachen Haushalten ihre Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vollständig erstattet bekommen. Frühere Anfragen der Linken (BT-Drs. 20/5673 und 20/7960) ergaben jedoch, dass die Bundesregierung keine vollständigen bundesweiten Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Leistung vorlegen konnte.
- 1,9 Millionen — Grundschulkinder in ganztägiger Betreuung laut Bundesregierung (Stand 2026)
- 329 Mio. Euro — Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsbau für Küchen und Mensen seit 2023
- 24 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu BuT-Nutzung, Küchentypen und Förderabfluss
- 2023–2026 — Betrachtungszeitraum, über den Aufschlüsselung nach Bundesland und Gesetzesgrundlage verlangt wird
Im Detail
Mit der vorliegenden Anfrage soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenlage seit 2023 entwickelt hat und welche Erkenntnisse über die Umsetzung der Versorgung, der Kücheninfrastruktur und die Zubereitung des Essens die Bundesregierung vorliegen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8805, Die Linke
Rund 1,9 Millionen Grundschulkinder haben seit dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Damit rückt eine bislang wenig beleuchtete Frage in den Mittelpunkt: Bekommen Kinder aus einkommensschwachen Familien tatsächlich das Mittagessen, das ihnen per Gesetz zusteht? Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sieht vor, dass Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, die Kosten für die gemeinschaftliche Schulverpflegung vollständig erstattet bekommen. Ob dieser Anspruch in der Praxis ankommt, ist nach bisherigen Erkenntnissen unklar.
BuT-Nutzung: Datenlücken seit Jahren bekannt
Die Fraktion Die Linke hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8805 vom 27. Oktober 2026 insgesamt 24 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Im Kern geht es darum, wie viele anspruchsberechtigte Kinder die BuT-Mittagsverpflegung tatsächlich in Anspruch nehmen — aufgeschlüsselt nach Bundesland, Gesetzesgrundlage und Jahr für den Zeitraum 2023 bis 2026. Frühere Anfragen derselben Fraktion (BT-Drs. 20/5673 und 20/7960) hatten bereits gezeigt, dass die Bundesregierung diese Zahlen bislang nicht vollständig vorlegen konnte. Laut Drucksache soll die neue Anfrage Transparenz darüber schaffen, wie sich die Datenlage seit 2023 entwickelt hat.
Konkret fragt Die Linke, wie viele Eltern den BuT-Anspruch für ihre Kinder geltend gemacht haben, wie viele Anträge abgelehnt wurden und aus welchen Gründen anspruchsberechtigte Familien die Leistung möglicherweise gar nicht beantragen. Letzteres ist sozialpolitisch bedeutsam: Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen — auch als „Non-Take-up“ bezeichnet — ist ein bekanntes Phänomen, das häufig auf Informationsdefizite, bürokratische Hürden oder soziale Stigmatisierung zurückgeführt wird.
329 Mio. Euro für Küchen — Verwendung unklar
Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage gilt der Kücheninfrastruktur. Ob ein Schulkind ein frisch zubereitetes Mittagessen bekommt oder aufgewärmte Tiefkühlkost, hängt wesentlich davon ab, welche Küche die Schule betreibt. Die Linke unterscheidet in ihren Fragen zwischen Produktionsküchen, die vollständig vor Ort kochen, Aufbereitungsküchen für angelieferte Speisen und reinen Ausgabeküchen ohne eigene Zubereitung. Aus dem Investitionsprogramm Ganztagsbau sind seit 2023 laut einer früheren Schriftlichen Frage (Nr. 8/0553) rund 329 Mio. Euro Bundesmittel für Küchen und Mensen geflossen. Die aktuelle Anfrage will wissen, wie genau diese Mittel eingesetzt wurden — aufgeteilt nach Neubau, Sanierung, Wartung und Ausstattung.
Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und danach, in welchen Bundesländern diese verbindlich vorgeschrieben sind. Auch der Anteil regionaler, saisonaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel in der Schulverpflegung ist Gegenstand der Anfrage — Themen, die im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Geschehen der Herbstwoche 2026 stehen.
Was gilt aktuell?
Das BuT-Schulessen ist im SGB II (§ 28), im SGB XII (§ 34) und im BKGG (§ 6b) geregelt. Die Leistung umfasst die vollständige Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita, sofern ein Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit geleistet wird. Der Anspruch besteht unabhängig vom Bundesland, die Umsetzung obliegt jedoch den kommunalen Jobcentern und Sozialämtern — was zu erheblichen regionalen Unterschieden führen kann. Bundesweite Statistiken zur tatsächlichen Inanspruchnahme werden nicht systematisch erhoben.
Mit dem Start des Ganztagsrechtsanspruchs am 1. August 2026 wächst der Druck, die Mittagsverpflegung flächendeckend und qualitativ hochwertig sicherzustellen. Die Bundesregierung finanziert dies über verschiedene Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung, deren Mittelverwendung im Detail die Fragen 18 bis 23 der Anfrage beleuchten. Über den Stand der Haushaltsprioritäten im Bundeshaushalt 2027 informiert ein gesonderter Beitrag.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen und damit grundsätzlich Anspruch auf eine geförderte Schulverpflegung haben. Darüber hinaus sind Kommunen, Schulträger und Kita-Betreiber betroffen, die für die Kücheninfrastruktur verantwortlich sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8805) ist am 27. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)
- Staatliche Leistung, die Kindern aus einkommensschwachen Familien Teilhabe an Bildung und Gemeinschaft ermöglicht, etwa durch Übernahme der Kosten für Schulessen oder Vereinsmitgliedschaften.
- DGE-Qualitätsstandards
- Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung speziell für Schulen und Kitas; Einrichtungen können sich danach zertifizieren lassen.
- Investitionsprogramm Ganztagsbau
- Bundesförderprogramm für bauliche Maßnahmen an Schulen und Kitas, das unter anderem den Bau und Umbau von Küchen und Mensen finanziert.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
Das BuT ermöglicht Kindern aus einkommensschwachen Haushalten, unter anderem die Kosten für Schulessen vollständig erstattet zu bekommen. Anspruch besteht etwa beim Bezug von Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe.
Seit wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter gilt laut Bundesregierung seit dem 1. August 2026.
Was sind DGE-Qualitätsstandards für Schulessen?
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat Qualitätsstandards für die Schulverpflegung entwickelt. Schulen können sich danach ausrichten und zertifizieren lassen; verbindlich vorgeschrieben sind diese Standards nur in einzelnen Bundesländern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8805 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































