- Bundeswehr soll bis November 2027 im Mittelmeer präsent bleiben
- Bis zu 440 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz vorgesehen
- Einsatzbedingte Zusatzkosten: rund 0,9 Millionen Euro
Hintergrund
Die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN wurde 2016 eingerichtet, um dauerhaft im Mittelmeer präsent zu sein und Bedrohungen wie Terrorismus, Waffenschmuggel und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Deutschland beteiligt sich seit Beginn der Operation regelmäßig, in der Regel im Rahmen des sogenannten „associated support“, also ohne direkte Unterstellung unter die NATO-Operationsführung. Mit dem Auslaufen der UN-Sicherheitsratsresolution 2780 (2025) stützt sich die Operation völkerrechtlich nun primär auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 sowie das Protokoll von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.
- bis zu 440 — Maximale Zahl der einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten laut Mandat
- 0,9 Mio. Euro — Voraussichtliche einsatzbedingte Zusatzkosten für den Zeitraum Dez. 2026 bis Nov. 2027
- 0,06 Mio. Euro — Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026
- 0,86 Mio. Euro — Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2027
- seit 2016 — Deutschland beteiligt sich seit Gründung der Operation regelmäßig an MSO SEA GUARDIAN
Im Detail
Das deutsche militärische Engagement im Rahmen von MSO SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag zu Stabilität und Sicherheit an der südlichen Grenze des NATO-Bündnisgebietes wie auch der EU.
— Begründung BT-Drs. 21/8819
Das Mittelmeer bleibt ein sicherheitspolitischer Brennpunkt: Waffenschmuggel, transnationaler Terrorismus und organisierte Kriminalität bedrohen die südliche Außengrenze der EU und des NATO-Bündnisgebietes. Mit BT-Drs. 21/8819 beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung des Bundeswehr-Mandats für die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SEA GUARDIAN) – für den Zeitraum 1. Dezember 2026 bis 30. November 2027. Bis zu 440 Soldatinnen und Soldaten können eingesetzt werden; die einsatzbedingten Zusatzkosten belaufen sich auf rund 0,9 Millionen Euro.
Auftrag: SEA GUARDIAN im Mittelmeer
MSO SEA GUARDIAN wurde 2016 vom Nordatlantikrat eingerichtet, um dauerhaft im Mittelmeer präsent zu sein. Die Kernaufgaben umfassen Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch sowie den maritimen Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel. Konkret dürfen deutsche Einheiten Schiffe und Boote anhalten, betreten, durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten – auch unter Bedrohung und im Einklang mit dem Völkerrecht. Darüber hinaus soll die Bundeswehr Informationen mit der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen austauschen, sobald eine entsprechende NATO-EU-Vereinbarung vorliegt.
Völkerrechtliche Grundlage nach Auslaufen der UN-Resolution
Ein wesentlicher Aspekt des aktuellen Mandats: Die bisherige Hauptrechtsgrundlage, die UN-Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) und ihre Nachfolgeresolutionen, zuletzt Resolution 2780 (2025), ist ausgelaufen. Die Operation stützt sich fortan auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 sowie das Protokoll von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. Dies hat praktische Konsequenzen: Maßnahmen wie das Durchsuchen fremder Schiffe sind nunmehr grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Flaggenstaats oder bei flaggenlosem Fahrzeug zulässig – der Handlungsspielraum ist damit im Vergleich zur Resolution 2292 enger geworden.
Was gilt aktuell?
Das bisherige SEA-GUARDIAN-Mandat läuft zum 30. November 2026 aus. Ohne die Zustimmung des Bundestages zum vorliegenden Antrag wäre eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung ab Dezember 2026 nicht möglich. Deutschland nimmt derzeit im Rahmen des sogenannten „associated support“ teil, also ohne direkte Unterstellung der Einheiten unter die NATO-Operationsführung. Eine Beteiligung im „direct support“ mit direkter Unterstellung soll laut Antrag grundsätzlich möglich bleiben, ist aber gegenwärtig nicht geplant.
SEA GUARDIAN im Kontext weiterer Bundeswehr-Einsätze
SEA GUARDIAN ist nur eine von mehreren maritimen Operationen, an denen Deutschland beteiligt ist. Seit Februar 2024 trägt die Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES zum Schutz der Schifffahrt im Roten Meer und am Bab al-Mandab bei – ein Einsatz, der angesichts der Huthi-Angriffe auf Handelsschiffe stark an Bedeutung gewonnen hat. Die NATO-Unterstützungsaktivität ÄGÄIS, an der Deutschland von 2016 bis Sommer 2026 beteiligt war, wurde inzwischen ausgesetzt. Spannungen im Nahen Osten unterstreichen laut Begründung der Bundesregierung die geopolitische Relevanz freier Seewege für globale Lieferketten – und damit die strategische Bedeutung von SEA GUARDIAN. Mehr zum deutschen Verteidigungshaushalt findet sich im Beitrag zu den Ukraine-Hilfen und Inlandsinvestitionen im Bundeshaushalt 2027.
Die Kosten für SEA GUARDIAN fallen im Verteidigungsetat (Einzelplan 14, Kapitel 1401, Titelgruppe 08) an: 0,06 Millionen Euro im Jahr 2026 und 0,86 Millionen Euro im Jahr 2027. Im Vergleich zu anderen Bundeswehrmandaten handelt es sich um einen vergleichsweise geringen Betrag, was die begrenzte Intensität der deutschen Beteiligung – vorwiegend als Transitunterstützung – widerspiegelt. Weiterführende Informationen zur parlamentarischen Kontrolle sicherheitsrelevanter Technologien bietet der Beitrag zur KI-Sicherheit und BSI-Ausbau.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind bis zu 440 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Mittelmeer eingesetzt werden. Mittelbar profitieren Reedereien und Handelsbetriebe von gesicherten Seewegen sowie Anrainerstaaten und EU-Bürger von einer stabilisierten Sicherheitslage an der südlichen Außengrenze Europas.
Der Antrag der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8819) vom 28. Oktober 2026 muss nun vom Deutschen Bundestag beraten und abgestimmt werden. Nach parlamentarischer Zustimmung kann das Mandat für den Zeitraum 1. Dezember 2026 bis 30. November 2027 in Kraft treten. Ohne konstitutive Zustimmung des Bundestages darf der Einsatz nicht fortgesetzt werden.
- Konstitutive Zustimmung
- Das Parlamentsbeteiligungsgesetz schreibt vor, dass der Bundestag jedem Auslandseinsatz bewaffneter Streitkräfte vorab zustimmen muss – ohne diesen Beschluss ist der Einsatz nicht rechtmäßig.
- Associated Support
- Beteiligungsform, bei der deutsche Einheiten an einer NATO-Operation mitwirken, ohne direkt der NATO-Operationsführung unterstellt zu sein.
- Seerechtsübereinkommen (SRÜ)
- Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 regelt die Rechte und Pflichten von Staaten auf See, einschließlich der Befugnisse zur Kontrolle von Schiffen.
Was ist MSO SEA GUARDIAN?
MSO SEA GUARDIAN ist eine seit 2016 bestehende NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation im Mittelmeer, die Seeraumüberwachung betreibt, den Kampf gegen Terrorismus unterstützt und Waffenschmuggel einschränkt.
Wie viele Soldaten sind beteiligt?
Laut Mandat können bis zu 440 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In besonderen Situationen wie Kontingentwechseln darf diese Obergrenze vorübergehend überschritten werden.
Was kostet das Mandat?
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. Dezember 2026 bis 30. November 2027 belaufen sich voraussichtlich auf rund 0,9 Millionen Euro aus dem Einzelplan 14 des Bundeshaushalts.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8819 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































