- 1,1 Mrd. Euro GKV-Rücklagen in notleidenden Immobilienanlagen gebunden
- Rund 400 Mio. Euro bereits abgeschrieben, weitere Verluste für 2026 angekündigt
- Bundesregierung verweigert Namensnennung betroffener Krankenkassen
Hintergrund
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hatte in seinem BAS-Report 2025 vom 21. August 2026 erstmals öffentlich bestätigt, dass Krankenkassen in notleidend gewordene Inhaberschuldverschreibungen eines Immobilienfinanzierungsfonds investiert hatten. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung konkretisierten den sogenannten Verius-Komplex: Für bundesunmittelbare Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen zusammen bezifferten die Medien die bekannt gewordenen Fehlinvestitionen auf knapp 220 Mio. Euro. Die Zinswende des Jahres 2022 hatte zu einem Einbruch im Immobiliensektor geführt; Zins- und Tilgungsleistungen blieben laut Bundesregierung ab dem Jahr 2023 aus. Das BAS hatte bereits im September 2023 per Rundschreiben auf die unzureichende Besicherung der Schuldscheindarlehen hingewiesen.
- 1,1 Mrd. Euro — Gesamtnominalwert der leistungsgestörten Geldanlagen bei zwölf bundesunmittelbaren Krankenkassen
- rund 400 Mio. Euro — bis zum 31. Dezember 2025 vorgenommene Wertberichtigungen (davon 270 Mio. Euro auf Schuldscheindarlehen, 130 Mio. Euro auf Verius-Schuldverschreibungen)
- knapp über 700 Mio. Euro — verbleibende Restbuchwerte zum 31. Dezember 2025 (davon 630 Mio. Euro Schuldscheindarlehen, 70 Mio. Euro Verius-Fonds)
- 2017 bis 2023 — Erwerbszeitraum der immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen; Verius-Anlagen wurden 2018 bis 2022 erworben
- 24 Krankenkassen — Anlagerichtlinien wurden vom BAS im Jahr 2025 geprüft; bei 21 davon wurden Mängel festgestellt
Im Detail
Nach den bisherigen Erkenntnissen des BAS haben bundesunmittelbare Krankenkassen beim Erwerb der Inhaberschuldverschreibungen des Verius-Fonds die Risiken dieser hochkomplexen Anlageform nicht oder nicht ausreichend erkannt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8785, S. 11
Rund 1,1 Milliarden Euro an Rücklagenmitteln gesetzlicher Krankenkassen stecken in notleidend gewordenen Immobilienanlagen. Das bestätigt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8785 vom 26. Oktober 2026, ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Bis Ende 2025 mussten die betroffenen Kassen bereits rund 400 Millionen Euro abschreiben; für das Jahr 2026 sind weitere Wertberichtigungen angekündigt, deren Höhe noch nicht feststeht.
GKV-Fehlinvestitionen: Zwei Anlageformen im Fokus
Zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen investierten in zwei Produktgruppen: Inhaberschuldverschreibungen des sogenannten Verius-Fonds sowie immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen. Elf Kassen waren von den Verius-Papieren betroffen, zwölf von den Schuldscheindarlehen, neun von beiden Anlageformen gleichzeitig. Zusätzlich erwarb eine bundesunmittelbare Pflegekasse ein leistungsgestörtes Schuldscheindarlehen mit einem Nennwert von rund einer Million Euro. Bei sämtlichen betroffenen Anlagen handelt es sich laut Bundesregierung durchgängig um Mittel der gesetzlichen Rücklage.
Die Restbuchwerte verteilen sich auf rund 630 Millionen Euro bei den Schuldscheindarlehen und rund 70 Millionen Euro bei den Verius-Schuldverschreibungen. Die Wertberichtigungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro entfallen mit 270 Millionen Euro auf die Schuldscheindarlehen und mit 130 Millionen Euro auf den Verius-Fonds.
Was gilt aktuell?
Nach § 80 Absatz 1 und 3 SGB IV müssen Sozialversicherungsträger ihre Mittel so anlegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sind durch Mischung und Streuung zu begrenzen — diese Pflicht gilt ausdrücklich seit dem 1. Januar 2023. Die zulässigen Anlageformen sind in § 83 SGB IV aufgeführt; die nun problematisch gewordenen Schuldscheindarlehen nach § 83 Abs. 1 Nr. 6 SGB IV sollen nach Angaben der Bundesregierung gestrichen werden. Inhaberschuldverschreibungen nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind hingegen weiter erlaubt, unterliegen jedoch keiner Anzeige- oder Genehmigungspflicht.
Aufsicht und Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt seit 2011 jährliche Abfragen zu den Geldanlagen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger durch. Bei vier Aufsichtsprüfungen zwischen 2020 und 2022 hielt das BAS die Verius-Schuldverschreibungen noch für grundsätzlich zulässig. Für die Schuldscheindarlehen stellte das BAS jedoch fest, dass die vorgelegten Bewertungsunterlagen fiktive Marktwerte enthielten, die eine werthaltige Sicherheit nach § 84 SGB IV nicht gewährleisteten. Diesen Hinweis kommunizierte das BAS erst im September 2023 per Rundschreiben an die übrigen Sozialversicherungsträger — zu einem Zeitpunkt, als Leistungsstörungen beim Verius-Fonds bereits seit Mitte 2023 bekannt waren. Die Zinswende des Jahres 2022 hatte den Immobiliensektor unter Druck gesetzt und Zins- sowie Tilgungsleistungen ab 2023 zum Erliegen gebracht.
Bei der Prüfung der Anlagerichtlinien von 24 bundesunmittelbaren Krankenkassen im Jahr 2025 stellte das BAS bei 21 von ihnen Mängel fest — insbesondere bei Regelungen zu Anlagesicherheit, Risikomanagement und der Unterrichtung des Verwaltungsrats. Laut Bundesregierung hatten Krankenkassen beim Erwerb der Verius-Papiere die Risiken der hochkomplexen Anlageform nicht oder nicht ausreichend erkannt und möglicherweise zu sehr auf externe Gutachten vertraut.
Transparenz bleibt begrenzt
Namen der zwölf betroffenen Kassen sowie kassen- und anlagebezogene Einzelbeträge nennt die Bundesregierung nicht. Als Begründung verweist sie auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf laufende Gerichtsverfahren: Mehrere Kassen, darunter nach Medienberichten die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die Pronova BKK und die BKK Gildemeister Seidensticker, haben Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Eine Veröffentlichung interner Daten könnte nach Einschätzung der Bundesregierung Schadensbegrenzungsbemühungen beeinträchtigen. Zu landesunmittelbaren Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen läuft noch eine bundesweite Abfrage des Bundesgesundheitsministeriums bei den Länderaufsichtsbehörden.
Die 109. Aufsichtsbehördentagung von Bund und Ländern am 11. und 12. November 2026 soll Ursachen, Aufarbeitungsstand und mögliche gesetzliche Konsequenzen beraten. Zu den laufenden Fragen rund um staatliche Schuldtitel und Anlageentscheidungen sowie zu Aufsichtsfragen im Sozialversicherungsrecht liefert der parlamentarische Betrieb fortlaufend neue Erkenntnisse.
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Unmittelbar betroffen sind die zwölf bundesunmittelbaren Krankenkassen und eine Pflegekasse, die Rücklagenmittel in die betreffenden Anlageprodukte investiert hatten. Mittelbar sind deren Versicherte betroffen, weil Verluste aus Rücklagen die Finanzkraft der Kassen schwächen. Über landesunmittelbare Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen laufen nach Angaben der Bundesregierung noch Abfragen bei den Länderaufsichtsbehörden.
Die Bundesregierung beantwortet Sachfragen zu Zeitpunkten, Anlageformen und Aufsichtsmaßnahmen, verweigert aber bei zentralen Fragen nach den Namen der betroffenen Kassen sowie kassen- und anlagebezogenen Einzelbeträgen jede Auskunft. Als Begründung dienen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, laufende Gerichtsverfahren sowie das Argument, Datenveröffentlichungen könnten Schadensbegrenzungsmaßnahmen konterkarieren.
Die Bundesregierung hat die Anfrage mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. Oktober 2026 beantwortet; das Verfahren zur Kleinen Anfrage ist damit abgeschlossen. Die aufsichtsrechtlichen Prüfungen des BAS dauern an. Die 109. Aufsichtsbehördentagung von Bund und Ländern vom 11. bis 12. November 2026 soll Ursachen, Aufarbeitungsstand und mögliche gesetzliche Anpassungen erörtern. Klagen mehrerer betroffener Kassen beim Landgericht Frankfurt am Main sind noch anhängig.
- Inhaberschuldverschreibung
- Wertpapier, das dem jeweiligen Inhaber einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Emittenten verbrieft. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Schuldverschreibungen des Verius-Fonds, der in Immobilienfinanzierungen investierte.
- Schuldscheindarlehen
- Nicht börsengehandeltes Darlehen, das durch einen Schuldschein dokumentiert wird. Immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen sind durch Grundpfandrechte gesichert und zählten nach § 83 Abs. 1 Nr. 6 SGB IV zu den zulässigen Anlageformen für Sozialversicherungsträger.
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Bundesbehörde, die die Rechtsaufsicht über die 58 bundesunmittelbaren Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger führt und deren Geldanlagen jährlich prüft.
Wie viel Geld haben die Krankenkassen verloren?
Bis Ende 2025 wurden rund 400 Mio. Euro abgeschrieben. Die Restbuchwerte betragen noch knapp über 700 Mio. Euro. Der endgültige Gesamtverlust ist noch nicht bezifferbar; einige Kassen haben für 2026 weitere Wertberichtigungen angekündigt.
Welche Krankenkassen sind betroffen?
Zwölf bundesunmittelbare Krankenkassen sowie eine bundesunmittelbare Pflegekasse. Die Bundesregierung nennt deren Namen nicht öffentlich. Medienberichte hatten u. a. KKH, Pronova BKK und BKK Gildemeister Seidensticker identifiziert.
Wann wurden die Anlagen erworben?
Die Verius-Inhaberschuldverschreibungen wurden zwischen 2018 und 2022 erworben, die immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen zwischen 2017 und 2023.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8785 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































