Am 6. Mai 2026 beantwortet
Katastrophenschutz: Bundesregierung verweist auf Länder-Zuständigkeit
Hintergrund
Die Anfrage der AfD bezieht sich auf die verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, bei der 135 Menschen starben. Seither wird über Schwächen im deutschen Katastrophenschutz diskutiert – von abgebauten Warnsirenen bis hin zu mangelnder Koordination zwischen den Behörden. Die Fragesteller kritisieren, dass sich die Bundesregierung zu lange auf föderale Zuständigkeiten zurückgezogen habe, statt systematisch in den Katastrophenschutz zu investieren.
Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2026 eine umfassende Anfrage der AfD zum Katastrophenschutz beantwortet (BT-Drs. 21/5832). Die Antwort zeigt die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf. Konkrete Zahlen zur Fördermittelverteilung liegen häufig nicht vor.
Aufgabenteilung im Föderalismus
Die Zuständigkeitsverteilung sei klar geregelt, so die Bundesregierung. Der Bund ist nur für den Zivilschutz zuständig – also den Schutz vor kriegsbedingten Gefahren. Naturkatastrophen? Hochwasser? Andere zivile Gefahren? Hier sind die Länder verantwortlich, die beim Bund „Katastrophenhilfe“ anfordern können.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übergibt ergänzende Ausstattung an die Innenministerien der Länder, heißt es in der Antwort. Diese entscheiden eigenständig über die Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte. Der Bund nimmt keinen Einfluss auf diese Verteilung, wie die Regierung mitteilt. Dies ist bemerkenswert, da es die föderale Struktur des deutschen Katastrophenschutzes verdeutlicht.
Sirenenförderung ohne kommunale Details
Bei den Sirenenförderprogrammen 1.0 und 2.0 sind die Länder die Empfänger der Bundesmittel, führt die Regierung aus. Sie berichten dem Bund über die Mittelverwendung – aber nicht auf der Ebene einzelner Kreise oder Städte. Eine Aufschlüsselung nach Kommunen liegt dem Bund daher nicht vor. Diese ist „bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen“.
Die AfD-Abgeordneten hatten detaillierte Zahlen zur Fördermittelverteilung zwischen 2015 und 2025 gefordert. Die Bundesregierung kann diese nicht liefern. Hintergrund ist ein bekannter Aspekt bei der Transparenz von Förderprogrammen.
Warnsysteme und Fahrzeuge vom Bund
Der Bund leistet Unterstützung beim Warnsystem. Dieses wird den Ländern für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt, teilt die Regierung mit. Außerdem erhalten die Länder in den nächsten Jahren „zahlreiche neue Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für den Zivilschutz“, die auch für den Katastrophenschutz genutzt werden können – der sogenannte „Doppelnutzen“.
Die Einsatzkräfte auf diesen Bundesfahrzeugen erhalten eine ergänzende Zivilschutzausbildung. Die entsprechenden Mittel werden den Ländern als Zuweisungen bereitgestellt. Nicht als Fördermittel.
Betroffen sind alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte in Deutschland, die für den örtlichen Katastrophenschutz verantwortlich sind. Besonders strukturschwache und finanzschwache Regionen könnten bei der Fördermittelverteilung benachteiligt sein.
Die Antwort ist bereits vollständig. Weitere parlamentarische Schritte sind nicht vorgesehen. Die AfD könnte jedoch weitere Nachfragen stellen oder das Thema in Ausschussberatungen vertiefen.
- Zivilschutz
- Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren – dafür ist der Bund zuständig.
- Katastrophenschutz
- Schutz vor Naturkatastrophen und anderen zivilen Gefahren – dafür sind die Länder zuständig.
- Doppelnutzen
- Bundesfahrzeuge für den Zivilschutz können auch für den Katastrophenschutz der Länder genutzt werden.























































