- 300 Mrd. US-Dollar Klimafinanzierung jährlich bis 2035 gefordert
- Deutschland leistete bislang nur 38 % der bilateralen Klimahilfen als Zuschüsse
- Antrag verlangt Gesetzentwurf zu Klimareparationen an betroffene Länder
Hintergrund
Der Expertenrat für Klimafragen hat festgestellt, dass Deutschland seine gesetzlich festgelegten Klimaziele bis 2030 verfehlen wird. Zugleich hat die Bundesregierung laut BT-Drs. 21/7881 eingeräumt, für 2026 und 2027 keine verbindlichen Angaben zur Einhaltung ihrer Klimafinanzierungszusage von mindestens sechs Milliarden Euro jährlich machen zu können. Auf der COP29 in Baku (2024) einigten sich die Industrieländer auf ein neues Klimafinanzierungsziel von mindestens 300 Milliarden US-Dollar jährlich bis 2035. Der Internationale Gerichtshof stellte in einem Gutachten vom 23. Juli 2025 fest, dass Staaten, die völkerrechtliche Klimaverpflichtungen verletzen, Ansprüchen auf Wiedergutmachung ausgesetzt sein können.
- 300 Mrd. US-Dollar/Jahr — COP29-Ziel für Industrieländer zur Klimafinanzierung bis 2035
- 1,3 Billionen US-Dollar/Jahr — angestrebte Gesamtfinanzströme für Entwicklungsländer bis 2035 laut COP29-Beschluss
- 38 % — Anteil der deutschen bilateralen Klimafinanzierung, der tatsächlich als Zuschuss geleistet wurde
- 6 Mrd. Euro/Jahr — Deutschlands eigene Zusage für Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln, die bereits in der Vergangenheit verfehlt wurde
- über 5 % der globalen Emissionen — Deutschlands historischer Anteil an Treibhausgasen seit 1750
Im Detail
Die Zahlung von Reparationen würde also dem Verursacherprinzip entsprechen.
— Begründung BT-Drs. 21/8876, Fraktion Die Linke
Deutschland verfehlt seine gesetzlichen Klimaziele bis 2030 und hält gleichzeitig die international zugesagten Klimafinanzierungsziele nicht ein. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 2. November 2026 den Antrag BT-Drs. 21/8876 in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, die internationale Klimafinanzierung auf mindestens 300 Milliarden US-Dollar jährlich bis 2035 zu steigern — und darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Zahlung von Klimareparationen vorzulegen.
Klimafinanzierung: Versprechen und Wirklichkeit
Auf der COP29 in Baku einigten sich die Industrieländer 2024 darauf, bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz in Entwicklungsländern zu mobilisieren. Langfristig sollen die Finanzströme sogar auf 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr steigen. Deutschland hatte sich zugesagt, jährlich mindestens sechs Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten bereitzustellen. Diese Zusage hat die Bundesrepublik laut Antragsbegründung bereits in der Vergangenheit verfehlt. Für 2026 und 2027 bekennt sich die Bundesregierung laut BT-Drs. 21/7881 nicht mehr zu dieser Vorgabe, da verbindliche Angaben wegen der nachträglichen Erhebungsmethode nicht möglich seien. Hinzu kommt, dass nur 38 Prozent der deutschen bilateralen Klimafinanzierung tatsächlich in Form von Zuschüssen geleistet wurden. Der Rest floss als Kredite — was die Schuldenlage finanzschwacher Länder weiter verschärft, statt sie zu entlasten.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung Deutschlands zur Zahlung von Klimareparationen. Die Klimafinanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis im Rahmen völkerrechtlicher Vereinbarungen, insbesondere Artikel 9 des Pariser Klimaabkommens. Ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 (General List No. 187) stellte allerdings fest, dass Staaten, die ihren völkerrechtlichen Klimapflichten nicht nachkommen, Ansprüchen auf Wiedergutmachung ausgesetzt sein können. Der Loss & Damage Fonds existiert bereits, ist aber nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion nicht ausreichend finanziert.
Klimareparationen als neues Instrument
Ein zentrales Element des Antrags ist die Forderung, einen Gesetzentwurf zur Zahlung von Klimareparationen zu erarbeiten. Die Fraktion Die Linke begründet dies mit dem Verursacherprinzip: Deutschland war laut Antragsbegründung für konservativ geschätzt über fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen seit 1750 verantwortlich und verzeichnet mit 9,8 Tonnen CO₂ pro Kopf mehr als das Doppelte des globalen Durchschnitts von 4,7 Tonnen. Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt habe Deutschland seinen Wohlstand wesentlich auf klimaschädlichen Aktivitäten und Ressourcenabbau im Ausland aufgebaut. Daraus leitet die Fraktion eine Ausgleichspflicht gegenüber besonders betroffenen Ländern ab.
Fossile Subventionen und Finanzarchitektur
Neben der Klimafinanzierung verlangt der Antrag den systematischen Abbau fossiler Subventionen im Inland. Laut Begründung finanziert die Bundesregierung derzeit sowohl national als auch international den Bau fossiler Infrastruktur mit. Zusätzlich soll Deutschland seine Stellung als bedeutender Anteilseigner bei Weltbank und Internationalem Währungsfonds nutzen, um strukturelle Hindernisse beim Zugang zu Klimafinanzierung zu beseitigen — darunter hohe Kapitalkosten, Währungsrisiken und nicht tragfähige Schuldenstände. Ergänzend fordert die Fraktion die Unterstützung der UN-Steuerrahmenkonvention für eine Reform der internationalen Steuerarchitektur. Der Antrag steht im Kontext einer anhaltenden Spannung zwischen den internationalen Klimaverpflichtungen und gleichzeitigen Kürzungen im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, aus dem ein wesentlicher Teil der deutschen Klimafinanzierung stammt. Die weitere parlamentarische Beratung steht noch aus.
Unmittelbar betroffen sind Länder des Globalen Südens, die überdurchschnittlich stark unter den Folgen des Klimawandels leiden, obwohl sie wenig zu den historischen Emissionen beigetragen haben. In Deutschland betrifft ein Abbau fossiler Subventionen und eine Aufstockung der Klimafinanzierung den Bundeshaushalt und damit mittelbar alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8876) ist am 2. November 2026 im Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse bevor, danach folgt die Beratung und schließlich die Abstimmung im Plenum.
- Loss & Damage Fonds
- Internationaler Fonds zur Unterstützung von Ländern, die durch den Klimawandel bereits irreversible Schäden erlitten haben und diese nicht mehr durch Anpassungsmaßnahmen abwenden können.
- Klimareparationen
- Ausgleichszahlungen von Industrieländern, die historisch hohe Treibhausgasemissionen verursacht haben, an besonders vom Klimawandel betroffene ärmere Länder.
- Common but Differentiated Responsibilities
- Grundsatz des internationalen Klimarechts, wonach alle Staaten gemeinsam Verantwortung für den Klimaschutz tragen, reiche Industrieländer aber aufgrund ihrer historisch höheren Emissionen stärker in der Pflicht stehen.
Was ist das COP29-Klimafinanzierungsziel?
Auf der UN-Klimakonferenz COP29 in Baku einigten sich die Industrieländer darauf, bis 2035 jährlich mindestens 300 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren.
Was sind Klimareparationen?
Klimareparationen sind Ausgleichszahlungen reicher Industriestaaten an Länder, die besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, obwohl sie nur wenig zu den Emissionen beigetragen haben.
Was ist der Loss & Damage Fonds?
Der Loss & Damage Fonds ist ein internationaler Finanzierungsmechanismus, der Länder des Globalen Südens beim Umgang mit Klimaschäden unterstützt, die weder durch Emissionsminderung noch durch Anpassung verhindert werden können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8876 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































