- US-Sanktionen gegen IStGH seit Oktober 2026 auf Institution ausgeweitet
- 22 Maßnahmen: Von UN-Reform bis Schutz ukrainischer Kinder
- Reform des Römischen Statuts soll bis 2029 abgeschlossen sein
Hintergrund
Die Drucksache 21/8911 reagiert auf eine Reihe konkreter internationaler Entwicklungen: Die USA verhängten ab Februar 2025 Sanktionen gegen IStGH-Personal und weiteten diese am 9. Oktober 2026 erstmals auf den Gerichtshof als Institution aus. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hält an; der IStGH hat Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder erlassen. Parallel dazu blockiert das Veto einzelner Sicherheitsratsmitglieder regelmäßig Resolutionen zu Friedenssicherung und Menschenrechtsschutz. Deutschland brachte im Juli 2025 gemeinsam mit weiteren Staaten einen Reformvorschlag zum Römischen Statut ein, über den die Vertragsstaaten 2029 erneut beraten sollen.
Im Detail
Die seit Februar 2025 in den USA verhängten und am 9. Oktober 2026 erstmals auf den IStGH als Institution ausgeweiteten Sanktionen sind ein Angriff auf die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs und schwächen den Kampf gegen Straflosigkeit.
— BT-Drs. 21/8911, Feststellungsteil (Seite 2)
Das internationale Völkerrecht steht unter Druck – und der Deutsche Bundestag reagiert darauf mit einem umfangreichen Antrag. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am 3. November 2026 die Drucksache 21/8911 eingebracht, die die Bundesregierung zu 22 konkreten außenpolitischen Maßnahmen auffordert. Der unmittelbarste Anlass: die Ausweitung von US-Sanktionen auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Institution am 9. Oktober 2026.
IStGH-Sanktionen: Völkerrecht unter politischem Druck
Seit Februar 2025 verhängen die USA Sanktionen gegen IStGH-Personal; seit dem 9. Oktober 2026 erstmals auch gegen den Gerichtshof selbst. Der Antrag bezeichnet dies als Angriff auf die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Gerichts. Die Bundesregierung soll die Sanktionen weiter ausdrücklich zurückweisen, sich für ihre Aufhebung einsetzen und betroffenen Amtsträgerinnen und Amtsträgern beistehen. Gleichzeitig sollen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um den Zahlungsverkehr, die IT-Infrastruktur und den Zugang zu unverzichtbaren Dienstleistungen des Gerichtshofs zu sichern. Der Antrag hält dabei fest, dass die USA trotz der Differenzen ein unverzichtbarer Partner Deutschlands bleiben – und fordert die Fortsetzung des transatlantischen Dialogs.
Ukraine und das Völkerrecht: Straflosigkeit verhindern
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bildet einen weiteren Schwerpunkt. Der IStGH hat bereits Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte wegen der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder erlassen. Laut Antrag soll Deutschland die Errichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine – das unter dem Dach des Europarates entsteht – politisch und finanziell unterstützen. Daneben soll die Bundesregierung auf eine zügige Einrichtung der internationalen Schadensersatzkommission hinwirken und die internationale Zusammenarbeit zur Beweissicherung intensivieren. Die Ukraine soll zudem weiterhin bei der Verteidigung ihrer territorialen Integrität unterstützt werden.
Was gilt aktuell?
Das Römische Statut, die Grundlage des IStGH, sieht derzeit vor, dass der Gerichtshof das Verbrechen der Aggression nur dann verfolgen kann, wenn der betreffende Staat Vertragsstaat ist. Diese Zuständigkeitslücke betrifft Russland, das dem Statut nicht beigetreten ist. Deutschland brachte im Juli 2025 gemeinsam mit weiteren Staaten einen Reformvorschlag ein, über den die Vertragsstaaten 2029 erneut beraten sollen. Der Antrag fordert, dieses Vorhaben bis 2029 zum Abschluss zu bringen. Für eine ähnlich langfristige internationale Verpflichtung hatte die Bundesregierung bereits bei den Klimazielen ein klares Bekenntnis abgegeben.
UN-Reform und neue Rechtsgebiete
Ein dritter Komplex betrifft die Reform der Vereinten Nationen. Der UN-Sicherheitsrat soll in beiden Mitgliederkategorien erweitert werden, gemeinsam mit den G4-Partnern Brasilien, Indien und Japan. Der Antrag verweist auf die wiederholte Blockade des Sicherheitsrats durch Veto-Mächte und unterstützt die Veto-Initiative der Generalversammlung (Resolution 76/262). Neu im Fokus steht auch das Völkerrecht für digitale und militärische Zukunftstechnologien: Der Antrag fordert international verbindliche Regeln für autonome Waffensysteme, die Klärung der Anwendung der UN-Charta im Cyberraum sowie den Ausbau völkerrechtlicher Standards für den Weltraum. Das Thema internationale Zusammenarbeit beschäftigt den Bundestag derzeit auch in weiteren Bereichen.
Der Antrag enthält zudem die Forderung, die humanitäre Ausbildung von Streitkräften zu stärken, die Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt in bewaffneten Konflikten zu verbessern und die Feindstaatenklausel aus der UN-Charta zu streichen – ein seit Jahrzehnten geltendes, aber nie umgesetztes Ziel der deutschen Außenpolitik. Insgesamt spiegelt die Drucksache 21/8911 das Selbstverständnis Deutschlands als Sitzstaat bedeutender internationaler Rechtsinstitutionen und als einer der wichtigsten Unterstützer des IStGH wider.
Der Antrag betrifft in erster Linie die Bundesregierung als außenpolitischen Akteur sowie internationale Institutionen wie IStGH, UN-Sicherheitsrat und Europarat. Mittelbar betroffen sind Staaten und Bevölkerungen in aktiven Konfliktzonen – insbesondere die Ukraine –, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter humanitärer Organisationen sowie Opfer von Völkerrechtsverbrechen weltweit, die auf internationale Strafverfolgung angewiesen sind.
Der Antrag wurde am 3. November 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/8911) und ist noch nicht in den Ausschüssen beraten worden. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Auswärtigen Ausschuss – sowie die Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum aus.
- IStGH (Internationaler Strafgerichtshof)
- Das erste ständige internationale Strafgericht der Geschichte, gegründet auf Basis des Römischen Statuts von 1998. Es verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression.
- Römisches Statut
- Der Gründungsvertrag des IStGH, 1998 verabschiedet und 2002 in Kraft getreten. Er regelt Zuständigkeit, Verfahren und Finanzierung des Gerichtshofs. Die USA sind kein Vertragsstaat.
- Weltrechtsprinzip
- Grundsatz des Völkerstrafrechts, nach dem nationale Gerichte bestimmte schwere Verbrechen unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit von Täter oder Opfer verfolgen können.
Warum richten sich US-Sanktionen gegen den IStGH?
Die USA sind dem Römischen Statut nicht beigetreten und haben seit Februar 2025 Sanktionen gegen IStGH-Personal verhängt. Am 9. Oktober 2026 wurden diese auf den Gerichtshof als Institution ausgeweitet. Deutschland und die Koalition betrachten dies als Angriff auf die Unabhängigkeit internationaler Justiz.
Was fordert der Antrag zur UN-Sicherheitsratsreform?
Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den G4-Partnern Brasilien, Indien und Japan auf eine Erweiterung des Sicherheitsrats in beiden Mitgliederkategorien hinwirken und eine stärkere Repräsentation Afrikas, Asiens und Lateinamerikas unterstützen.
Was plant Deutschland beim Sondertribunal für die Ukraine?
Das Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine entsteht unter dem Dach des Europarates. Der Antrag fordert politische und finanzielle Unterstützung sowie die Umsetzung der deutschen Beteiligung an den Trägerstrukturen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8911 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































