- EU-MFR 2028–2034 soll nicht über bisherige Obergrenzen wachsen
- Neue EU-Eigenmittel und Eurobonds sollen abgelehnt werden
- 14 Ausgabenkategorien — darunter Kohäsion und NGO-Förderung — sollen entfallen
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgelegt, der laut Antrag eine deutliche Ausweitung des EU-Budgets gegenüber dem laufenden MFR 2021–2027 sowie neue Eigenmittelkategorien vorsieht. Deutschland ist als größter Nettozahler der EU unmittelbar von einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge betroffen. Gleichzeitig steht der Bundeshaushalt 2027 unter erheblichem Druck: Laut Antragsbegründung ist ein Drittel der geplanten Bundesausgaben nur über Neuverschuldung finanzierbar. Der Europäische Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme 11/2026 zu einzelnen Instrumenten wie AgoraEU fehlende Nachweise eines europäischen Mehrwerts festgestellt.
- MFR 2028–2034 — Sieben Haushaltsjahre der EU, über die derzeit verhandelt wird; Kommissionsvorschlag sieht laut Antrag eine massive Ausweitung vor.
- ca. 1/3 des Bundesbudgets 2027 — Laut Antragsbegründung nur noch über Neuverschuldung finanzierbar.
- +100 % geplante Budgetaufstockung bei AgoraEU — Im Vergleich zu Vorgängerprogrammen, ohne nachgewiesenen Mehrwert laut Europäischem Rechnungshof (Stellungnahme 11/2026).
- 14 Ausgabenkategorien — Die der Antrag vollständig aus dem MFR 2028–2034 streichen will, darunter Kohäsion, Klimaschutz-Projekte und NGO-Förderung.
Im Detail
Jeder Euro, der zusätzlich nach Brüssel fließt, fehlt bei der Erfüllung existenzieller staatlicher Kernaufgaben im eigenen Land.
— Begründung BT-Drs. 21/8906, AfD-Fraktion
Der EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 steht im Mittelpunkt eines Antrags der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8906, 3. November 2026). Die Fraktion fordert den Bundestag auf, gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz eine förmliche Stellungnahme zu verabschieden: Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 darf das Ausgabenniveau des bisherigen MFR-Beschlusses von 2021 nicht überschreiten. Zugleich soll die Bundesregierung jede Einführung neuer EU-Eigenmittel und jede Übertragung von Steuerkompetenzen auf die EU ablehnen.
EU-Haushalt MFR 2028–2034: Was die Kommission plant
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für den MFR 2028–2034 vorgelegt, der laut Antragsbegründung eine deutliche Ausweitung des EU-Budgets vorsieht. Flankiert wird dies durch neue Eigenmittelkategorien, die der EU eigene Einnahmen jenseits nationaler Mitgliedsbeiträge erschließen sollen. Als Beispiel nennt der Antrag das neue Instrument AgoraEU, für das eine Budgetverdopplung gegenüber Vorgängerprogrammen geplant ist — obwohl der Europäische Rechnungshof in seiner Stellungnahme 11/2026 fehlende Nachweise eines spezifischen europäischen Mehrwerts festgestellt hat.
Was gilt aktuell?
Der laufende MFR 2021–2027 bildet die Ausgabenobergrenze der EU für diesen Zeitraum. Ergänzt wurde er durch das temporäre Programm NextGenerationEU, das als einmalige Krisenreaktion auf die Corona-Pandemie aufgelegt wurde und gemeinsame EU-Anleihen ermöglichte. Genau dieses Instrument droht nach Einschätzung der Antragsteller im neuen MFR als dauerhaftes Schuldeninstrument verstetigt zu werden — was sie als faktische Einführung von Eurobonds bewerten.
Deutschland trägt als größter Nettozahler der EU überproportional zum EU-Budget bei. Gleichzeitig steht der Bundeshaushalt 2027 unter erheblichem Druck: Laut Antragsbegründung ist rund ein Drittel der geplanten Bundesausgaben nur noch über Neuverschuldung zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund lehnt die AfD-Fraktion eine weitere Ausweitung des EU-Haushalts als finanzpolitisch nicht vertretbar ab.
Welche Ausgaben gestrichen werden sollen
Der Antrag listet 14 Ausgabenkategorien auf, für die im MFR 2028–2034 keine Mittel mehr bereitgestellt werden sollen. Dazu gehören CO2-Projekte für den EU-Klimaschutz, der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (GEAS), der EU-Verteidigungsfonds, Entwicklungshilfe, Vorbeitrittshilfen, der Europäische Sozialfonds+, InvestEU, Horizont Europa, Kreatives Europa, NGO-Förderung, EU-Gesundheitspolitik sowie die Kohäsionspolitik. Die Begründung: Diese Aufgaben lägen entweder in nationaler Zuständigkeit oder könnten von den Mitgliedstaaten besser erledigt werden. Militärausgaben für EU-Partnerländer sollen gestrichen und Beiträge für die EU-Bürokratie deutlich gesenkt werden. Zu einem EU-Stellenaufwuchs in der von der Kommission geplanten Größenordnung dürfe es nicht kommen.
Verfassungsrechtlich stützt sich der Antrag auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in ständiger Praxis betont hat, dass der Bundestag die Kontrolle über den Haushalt behalten muss. Die schleichende Einführung eigener EU-Einnahmequellen entziehe die Finanzströme der demokratischen Kontrolle durch nationale Parlamente, heißt es in der Begründung. Eine europäische Steuererhebungskompetenz sei von Artikel 311 AEUV nicht gedeckt. Auch das Verbot der Haftung für fremde Schulden nach Artikel 125 AEUV — die No-Bailout-Klausel — werde durch eine Verstetigung von Kriseninstrumenten faktisch ausgehöhlt. Für einen breiteren Überblick über aktuelle haushaltspolitische Debatten im Bundestag bietet sich ein Blick in die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 4. November 2026 an.
Unmittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahler, da höhere EU-Beiträge den Bundeshaushalt belasten und weniger Spielraum für nationale Ausgaben in Bereichen wie Soziales, Verteidigung, Bildung und Infrastruktur lassen. Mittelbar betreffen die Verhandlungen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Empfänger von EU-Fördermitteln, deren Programme bei einer Kürzung des MFR wegfallen könnten.
Der Antrag wurde am 3. November 2026 im Bundestag eingebracht und muss zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der MFR legt die Ausgabenobergrenzen der EU für einen Zeitraum von sieben Jahren fest und bildet den Rahmen für den jährlichen EU-Haushalt.
- Eigenmittel
- Eigene Einnahmen der EU, die aus Zöllen, Mehrwertsteueranteilen und nationalen BNE-Beiträgen bestehen. Neue Eigenmittel könnten der EU eigene Steuererhebungsrechte verschaffen.
- No-Bailout-Klausel
- Artikel 125 AEUV verbietet es, dass die EU oder Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten haften — ein Kernelement der europäischen Stabilitätsarchitektur.
Was ist der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR)?
Der MFR ist der mehrjährige Haushaltsrahmen der EU, der die Obergrenzen der Ausgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren festlegt. Der aktuelle Rahmen gilt bis 2027; über den Nachfolger für 2028–2034 wird derzeit verhandelt.
Was sind EU-Eigenmittel?
Eigenmittel sind die Einnahmen der EU, darunter Zölle, ein Anteil der Mehrwertsteuer und BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt für den MFR 2028–2034 zusätzliche neue Eigenmittelkategorien vor.
Warum ist Deutschland als Nettozahler besonders betroffen?
Deutschland zahlt mehr in den EU-Haushalt ein als es an Mitteln zurückerhält und ist laut Antrag der mit Abstand größte Nettozahler der EU. Eine Ausweitung des MFR würde den deutschen Bundeshaushalt direkt belasten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8906 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































