- Alle Männer ab Jahrgang 2008 unterliegen seit 2026 der Musterungspflicht
- 35 Detailfragen zu Fragebögen, Musterungen und Kriegsdienstverweigerungen
- Seit Juli 2026 werden auch Männer mit Interesse-Angabe 0 vorgeladen
Hintergrund
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es führt Elemente der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht wieder ein: Alle Männer des Geburtsjahrgangs nach dem 31. Dezember 2007 erhalten seitdem ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) und müssen auf einer Skala von 0 bis 10 ihre Bereitschaft zum Wehrdienst angeben. Seit Juli 2026 werden 18-jährige Männer auch dann zur Musterung vorgeladen, wenn sie im Fragebogen kein Interesse (Wert 0) angegeben haben. Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 24. Juni 2026 hatte den Start des neuen Wehrdienstsystems als erfolgreich bewertet.
Im Detail
Seit Juli 2026 mustert die Bundeswehr bereits 18‑jährige Männer, auch wenn diese im Fragebogen kein Interesse am Wehrdienst (0) angegeben haben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8882
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2026 alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 dazu, einen Fragebogen des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) auszufüllen und ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Wehrdienst anzugeben. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden; zudem drohen Bußgelder. Die Fraktion Die Linke hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8882 eine Kleine Anfrage mit 35 Einzelfragen zum Umsetzungsstand im dritten Quartal 2026 eingereicht.
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz: Was gilt seit Januar 2026?
Das WDModG reaktiviert Kernelemente der bis 2011 geltenden Wehrpflicht. Alle Männer des betroffenen Jahrgangs erhalten ein persönliches Anschreiben und müssen auf einer Skala von 0 (kein Interesse) bis 10 (hohes Interesse) ihre Bereitschaft angeben. Eine Besonderheit: Seit Juli 2026 werden auch 18-Jährige zur Musterung eingeladen, die im Fragebogen den Wert 0 angegeben haben. Ab Juli 2027 sind flächendeckende Musterungen zur Wehrerfassung vorgesehen. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte den Start des Systems im Juni 2026 öffentlich als erfolgreich bewertet.
35 Fragen zu Musterung, Kriegsdienstverweigerung und Bußgeldern
Die Anfrage erkundigt sich in einem breiten Themenspektrum nach dem konkreten Vollzug des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes. Gefragt wird etwa, wie viele Personen im dritten Quartal 2026 angeschrieben wurden, wie viele Fragebögen digital, postalisch oder in Karrierecentern eingingen und wie sich die Angaben auf der Interessenskala verteilen. Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf Kriegsdienstverweigerungsanträge: Sie fragt nach der Zahl gestellter und abgelehnter Anträge, aufgeschlüsselt nach Jahrgang, Bundesland und Statusgruppe (Ungediente, Soldaten, Reservisten). Auch Fristüberschreitungen bei der Bearbeitung von KDV-Anträgen werden thematisiert.
Darüber hinaus thematisiert die Drucksache die Kapazitäten der Musterungsorganisation. Gefragt wird nach der Zahl der Musterungszentren, dem dort eingesetzten Personal mit medizinischer Qualifikation sowie dem geplanten Personalaufwuchs in den nächsten vier Jahren. Laut Anfrage war im ersten und zweiten Quartal 2026 noch keine vollständige Auswertung der Personalkapazitäten möglich — Die Linke fragt, ab wann dies möglich sein wird.
Bußgelder und Eskalation bei Nichtreagieren
Ein weiterer Fragenblock betrifft die Durchsetzung der Meldepflicht. Die Anfrage erkundigt sich nach der Häufigkeit und Höhe verhängter Bußgelder seit Jahresbeginn 2026, aufgeschlüsselt nach Monaten. Zudem fragen die Abgeordneten nach den Eskalationsstufen, die das BAPersBW und das BMVg bei wiederholter Nichtreaktion vorsehen. Diese Fragen berühren direkt die Grundrechtssphäre der betroffenen jungen Männer, da das Nichtausfüllen des Fragebogens Sanktionen nach sich zieht.
Schließlich richtet sich die Anfrage auf Einberufungspläne: Wie viele der bereits gemusterten und bereiten Personen sollen noch 2026 einberufen werden, wie viele erst 2027? Eine Antwort der Bundesregierung ist noch nicht veröffentlicht. Die Fragen schließen auch besondere Konstellationen ein, etwa Personen mit Wehrdienst in einem anderen Land oder solche, die eine Sicherheitsprüfung nicht bestanden haben.
Unmittelbar betroffen sind alle in Deutschland lebenden Männer der Jahrgänge ab 2008, die einen Fragebogen erhalten und zur Musterung vorgeladen werden können. Mittelbar betroffen sind Personen, die Kriegsdienstverweigerung beantragen, sowie alle Haushalte, in denen entsprechende Jahrgänge aufwachsen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8882 ist am 3. November 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die 35 Fragen zu beantworten. Die schriftliche Antwort steht noch aus.
- WDModG
- Wehrdienst-Modernisierungsgesetz; in Kraft getreten am 1. Januar 2026. Es führt verpflichtende Erfassung und Musterung für Männer ab Jahrgang 2008 wieder ein.
- Kriegsdienstverweigerung (KDV)
- Grundgesetzlich verankertes Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Der Antrag wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt.
- BAPersBW
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr; zuständig für Erfassung, Anschreiben und Koordination der Musterungen im Rahmen des WDModG.
Wer ist vom Wehrdienst-Modernisierungsgesetz betroffen?
Laut Drucksache sind alle Männer betroffen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden. Sie erhalten ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr und müssen einen Fragebogen ausfüllen.
Was passiert, wenn der Fragebogen nicht ausgefüllt wird?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller kann die betroffene Person polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden; zudem können Bußgelder verhängt werden.
Was ist eine Kriegsdienstverweigerung (KDV)?
Die KDV ist das im Grundgesetz verankerte Recht, den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Ein Antrag muss beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gestellt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8882 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































