- Kommunaler Investitionsrückstand beträgt 231 Milliarden Euro
- EU plant 750 Mrd. Euro Partnerschaftspläne mit zentraler Brüsseler Kontrolle
- Antrag fordert Erhalt kommunaler Entscheidungsrechte bei Fördermitteln
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat mit COM(2025) 565 final einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die bisherigen eigenständigen Fonds für Kohäsion, ländliche Entwicklung, Fischerei und Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik in sogenannten Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) zusammenfasst. Der Rat der EU beschloss am 16. Juni 2026 partielle allgemeine Ausrichtungen zu den drei Hauptsäulen. Beim Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 wurde keine Einigung erzielt; für November 2026 ist eine MFR-Sondersitzung geplant. Der Bundesrat hat den NRPP-Vorschlag in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2025 (BR-Drs. 460/25) als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip abgelehnt.
- 231 Mrd. Euro — Kommunaler Investitionsrückstand laut KfW-Kommunalpanel 2026
- 24,8 Mrd. Euro — Kommunales Finanzierungsdefizit 2024 (Statistisches Bundesamt, höchster Wert seit Wiedervereinigung)
- 31,9 Mrd. Euro — Vorläufiges kommunales Defizit 2025 laut KfW-Kommunalpanel 2026
- 196 Mrd. Euro — Kommunale Gesamtverschuldung zum Jahresende 2025
- 1.826 Mrd. Euro — Volumen des MFR 2028–2034 nach Verhandlungsbox der irischen Ratspräsidentschaft (Oktober 2026)
Im Detail
Eine bloße organisatorische Vereinfachung auf der Ebene der Brüsseler Verwaltung rechtfertigt keinen Verlust regionaler Entscheidungsrechte und keinen zusätzlichen bürokratischen Abstimmungsaufwand innerhalb Deutschlands.
— Begründung BT-Drs. 21/8907
Deutsche Kommunen stehen vor einer doppelten Belastung: Einem Investitionsrückstand von rund 231 Milliarden Euro und einer Gesamtverschuldung von über 196 Milliarden Euro steht nun ein EU-Reformvorhaben gegenüber, das ihre Entscheidungsrechte bei Förderprogrammen weiter einschränken könnte. Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 mit BT-Drs. 21/8907 einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, die geplanten Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) der EU zu verhindern.
Kern des Konflikts ist der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission (COM(2025) 565 final) für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034. Die Kommission beabsichtigt, bisher eigenständige Fonds für Kohäsion, ländliche Entwicklung, Fischerei und Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik in einem zentralen europäischen Fonds zusammenzufassen. Für die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne sind innerhalb der ersten Säule rund 750 Milliarden Euro vorgesehen. Das Gesamtvolumen des MFR liegt nach der Verhandlungsbox der irischen Ratspräsidentschaft vom Oktober 2026 bei 1.826 Milliarden Euro.
EU-Kohäsionspolitik: Was gilt aktuell?
Im laufenden Förderzeitraum 2021–2027 erhalten Bundesländer und Kommunen über eigenständige operationelle Regionalprogramme direkten Zugang zu EU-Strukturfördermitteln. Die Mittelverwaltung erfolgt geteilt zwischen EU, Bund und Ländern; kommunale Gebietskörperschaften können eigene Anträge stellen und an der Programmerstellung mitwirken. Laut Antrag soll dieses System durch die NRPP-Struktur grundlegend verändert werden: Die Pläne werden künftig zwischen EU-Kommission und Bund ausgehandelt, ohne EU-rechtlich verbriefte Mitspracherechte der Länder und Kommunen.
Der Antrag sieht neun konkrete Forderungen an die Bundesregierung vor. Sie soll im Europäischen Rat und im Rat der EU die Zusammenführung von Kohäsions- und Agrarförderung in Partnerschaftspläne verhindern, die Auszahlung von Kohäsionsmitteln von CO₂-, Green-Deal-, Gleichstellungs- und Migrationsauflagen lösen sowie sicherstellen, dass kommunale Gebietskörperschaften ihre unmittelbaren Antrags- und Mitentscheidungsrechte behalten. Darüber hinaus fordert der Antrag, die Territoriale Agenda 2030 zu beenden, die laut Begründung als strategischer Wegbereiter für auflagengebundene Partnerschaftspläne diene.
Kommunalfinanzen unter Druck
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Daten des Statistischen Bundesamtes und des KfW-Kommunalpanels 2026. Das kommunale Finanzierungsdefizit erreichte 2024 rund 24,8 Milliarden Euro – den bis dahin höchsten Wert seit der Wiedervereinigung. Für 2025 liegt das vorläufige Defizit laut KfW-Kommunalpanel bei 31,9 Milliarden Euro. Steigende Ausgaben für Sozialleistungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Infrastrukturunterhaltung übersteigen demnach die kommunalen Einnahmen strukturell. Wie auch beim Thema Pflegebetrug zeigt sich, dass kommunale Haushalte durch gesetzliche Pflichtaufgaben stark gebunden sind.
Auch der Bundesrat hat den NRPP-Vorschlag in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2025 (BR-Drs. 460/25) abgelehnt und einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5 Absatz 3 EUV festgestellt. Das Europäische Parlament hat sich in drei Initiativberichten gegen Mittelkürzungen und die Vermischung bisheriger Fonds ausgesprochen und zeitweise sogar die Ablehnung des gesamten NRPP-Vorschlags erwogen. Laut Antragsbegründung hat die Bundesregierung die strukturelle Zentralisierung im Rat gleichwohl mitgetragen und ihre Kritik im Wesentlichen auf das Ausgabenvolumen beschränkt.
Für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sieht der Antrag besondere Risiken: Werden Direktzahlungen und Mittel für ländliche Entwicklung in gemeinsame nationale Pläne mit der Kohäsionspolitik integriert, entstehe ein Verdrängungswettbewerb zwischen Landwirtschaft und kommunalen Infrastrukturprojekten. Die GAP erfordere eine eigenständige, planbare Finanzierung außerhalb der Partnerschaftspläne.
Der Zeitdruck ist erheblich: Das Europäische Parlament stimmt im Oktober und November 2026 über die Säulenvorschläge ab; für November 2026 ist eine MFR-Sondersitzung des Europäischen Rates anberaumt. Ein Verhandlungsabschluss wird bis Jahresende 2026 angestrebt. Der Antrag stützt sich auf Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes, der dem Bundestag das Recht einräumt, gegenüber der Bundesregierung Stellungnahmen zu EU-Vorhaben abzugeben, die diese bei den Verhandlungen zu berücksichtigen hat.
Unmittelbar betroffen sind deutsche Städte, Landkreise und Gemeinden, die bislang über eigenständige operationelle Regionalprogramme direkt auf EU-Fördermittel zugreifen können. Besonders finanzschwache Kommunen, die ohnehin Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, sowie landwirtschaftliche Betriebe, denen eine eigenständige GAP-Finanzierung wegfallen könnte, stehen im Mittelpunkt des Antrags.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8907) vom 3. November 2026 ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung und die abschließende Abstimmung im Plenum aus. Parallel laufen die EU-Verhandlungen: Das Europäische Parlament stimmt im Oktober und November 2026 über die Säulenvorschläge ab; ein MFR-Abschluss wird bis Jahresende 2026 angestrebt.
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz des EU-Rechts (Art. 5 Abs. 3 EUV): Die EU darf nur tätig werden, wenn Ziele auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ausreichend erreicht werden können.
- Kohäsionspolitik
- EU-Politik zum Ausgleich von Entwicklungsunterschieden zwischen Regionen; finanziert über Strukturfonds mit bislang regionalen operationellen Programmen.
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der EU-Haushaltsplan für mehrere Jahre, der Obergrenzen für alle EU-Ausgaben festlegt; der nächste MFR gilt für 2028–2034.
Was sind Nationale Partnerschaftspläne der EU?
Die EU-Kommission plant für den Finanzrahmen 2028–2034, bisher getrennte Fonds für Kohäsion, Landwirtschaft und Fischerei in gemeinsamen nationalen Plänen zusammenzufassen, die zwischen Brüssel und dem Bund verhandelt werden.
Wie hoch ist der kommunale Investitionsrückstand?
Laut KfW-Kommunalpanel 2026 beträgt der kommunale Investitionsrückstand rund 231 Milliarden Euro. Das kommunale Finanzierungsdefizit erreichte 2024 rund 24,8 Milliarden Euro – der bis dahin höchste Wert seit der Wiedervereinigung.
Warum kritisiert auch der Bundesrat die Partnerschaftspläne?
Der Bundesrat hat den EU-Vorschlag in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2025 als Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5 Absatz 3 EUV abgelehnt und gerügt, dass die bisherige geteilte Mittelverwaltung bewährt sei.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8907 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































