- Masernschutzgesetz soll vollständig aufgehoben werden
- Antikörper-Titertest soll kostenlose GKV-Regelleistung werden
- Impflücken laut Antrag vor allem bei 18- bis 39-Jährigen
Hintergrund
Das Masernschutzgesetz trat im März 2020 in Kraft und verpflichtet Kinder sowie Personal in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen zum Nachweis eines Masernimpfschutzes. Seit seiner Einführung ist das Gesetz politisch umstritten: Kritiker sehen darin einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Befürworter betonen den Schutz von Gemeinschaftseinrichtungen vor Ausbrüchen. Der AfD-Antrag reiht sich in eine Debatte ein, die nach den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und der dortigen Impfpflicht-Diskussion neu an Dynamik gewonnen hat.
Im Detail
Der Deutsche Bundestag bekennt sich zur individuellen gesundheitlichen Eigenverantwortung. Er lehnt jede Form des staatlichen Zwangs zu medizinischen Eingriffen oder zu deren Nachweis als unvereinbar mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ab.
— Antrag BT-Drs. 21/8924, Feststellungsteil Ziffer 1
Die Masern-Impfpflicht steht erneut im Mittelpunkt einer parlamentarischen Auseinandersetzung: Mit BT-Drs. 21/8924 vom 3. November 2026 fordert die AfD-Fraktion die vollständige Abschaffung des Masernschutzgesetzes. Gleichzeitig soll die Antikörper-Titerbestimmung als kostenfreie Regelleistung in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden, damit Versicherte vor medizinisch unnötigen Mehrfachimpfungen geschützt werden.
Was gilt aktuell?
Das Masernschutzgesetz verpflichtet seit dem 1. März 2020 Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen sowie Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen zum Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes. Wer diesen Nachweis nicht erbringt, kann von der Einrichtung ausgeschlossen werden; für Personal drohen Bußgelder. Die Titerbestimmung — also der Bluttest auf vorhandene Masern-Antikörper — wird bislang von den gesetzlichen Krankenkassen nicht routinemäßig erstattet.
Kern des Antrags: Masernschutzgesetz abschaffen
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der das Masernschutzgesetz sowie alle weiteren Regelungen mit direkter oder indirekter Impfpflicht aufhebt. Aus Sicht der Fraktion widerspricht jede staatlich erzwungene Impfung dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Der Antrag argumentiert ferner, dass die Impfpflicht epidemiologisch an der falschen Zielgruppe ansetzt: Die größten Masern-Impflücken bestünden laut Antrag bei Erwachsenen zwischen 18 und 39 Jahren, nicht bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen.
Titertest als GKV-Leistung und freie Impfentscheidung
Als Kernstück der Alternativlösung fordert der Antrag, die Bestimmung des Antikörpertiters als GKV-Regelleistung zu verankern. Wer bereits über ausreichende Immunität verfügt, soll so eine erneute Impfung vermeiden können. Ausdrücklich abgelehnt wird im Antrag jedoch auch eine „Titer-Pflicht“: Selbst wenn kein ausreichender Titer nachgewiesen werden kann, soll die endgültige Impfentscheidung beim Bürger verbleiben — ohne Sanktionen. Zusätzlich verlangt der Antrag die gesetzliche Sicherstellung von Einzelimpfstoffen, um eine Immunisierung ohne Zwang zu Kombinationspräparaten zu ermöglichen.
Wie hat sich die Masernschutzgesetz-Debatte entwickelt?
Die politische Diskussion um Impfpflichten hat sich seit der COVID-19-Pandemie intensiviert. Während die einen eine gesetzliche Verpflichtung als notwendiges Instrument des Infektionsschutzes verteidigen, sehen Kritiker darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung. Der vorliegende Antrag steht in einer Reihe von AfD-Initiativen im Gesundheitsbereich — etwa zum Vorsorgestandard bei HIV und Syphilis oder zur Tuberkulose-Prävention.
Die Begründung der Drucksache verweist auf das medizinische Prinzip Primum non nocere (Zuerst nicht schaden): Die Verabreichung von Lebendimpfstoffen an Personen mit bestehender Immunität sei medizinisch nutzlos und setze Betroffene ohne Benefit dem vollen Risiko von Impfnebenwirkungen aus. Die Vergütungsstruktur soll laut Antrag so angepasst werden, dass die Titerbestimmung gegenüber der Schutzimpfung finanziell nicht benachteiligt wird.
Der Antrag ist am 3. November 2026 eingebracht worden. Die Ausschussberatung und die abschließende Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Weitere aktuelle Gesundheitsthemen im Bundestag finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 4. November 2026. Einen verwandten Reformvorschlag im Arzneimittelbereich diskutiert der Bundestag im Kontext der Rückgabe ungenutzter Medikamente.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen wären Eltern von Kita- und Schulkindern, die derzeit einen Masernimpfnachweis vorlegen müssen, sowie Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. GKV-Versicherte insgesamt würden von einer möglichen Aufnahme des Titертests als Kassenleistung profitieren. Laut Antrag bestehen die größten Impflücken bei Erwachsenen zwischen 18 und 39 Jahren.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8924) ist am 3. November 2026 im Bundestag eingegangen. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — sowie die Ausschussberatung an. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages in abschließender Abstimmung über den Antrag.
- Antikörper-Titertest
- Bluttest, der misst, ob eine Person über ausreichende Antikörper gegen eine bestimmte Krankheit verfügt und damit immun ist — als Alternative zum erneuten Impfen.
- Masernschutzgesetz
- Seit 2020 geltendes Bundesgesetz, das für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen einen Nachweis des Masernimpfschutzes vorschreibt.
- GKV-Regelleistung
- Medizinische Leistung, die gesetzliche Krankenkassen für ihre Versicherten ohne zusätzliche Zuzahlung übernehmen müssen.
Was ist das Masernschutzgesetz?
Das Masernschutzgesetz verpflichtet Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen zum Nachweis eines Masernimpfschutzes. Der AfD-Antrag will dieses Gesetz vollständig aufheben.
Was ist ein Antikörper-Titertest?
Ein Titertest ist eine Blutuntersuchung, die misst, ob und wie stark jemand gegen eine Krankheit wie Masern immun ist. Der Antrag fordert, diesen Test als kostenlose Kassenleistung der GKV einzuführen.
Welche weiteren Forderungen enthält der Antrag?
Neben der Abschaffung der Impfpflicht fordert der Antrag die gesetzliche Sicherstellung von Einzelimpfstoffen als Alternative zu Kombinationspräparaten sowie das Verbot von Sanktionen bei fehlendem Impf- oder Titernachweis.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8924 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































