- Nur 32 Prozent der Bürger vertrauen dem Staat laut Monitor 2026
- Hälfte aller Verwaltungsanliegen weiterhin vollständig analog erledigt
- OZG-Digitalisierungsziel von 2022 bis heute verfehlt
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dieses gesetzliche Ziel ist nach Angaben in der Drucksache 21/8885 bis heute nicht erreicht. Der eGovernment MONITOR 2026, eine repräsentative Studie der Initiative D21 e. V. und der Technischen Universität München (durchgeführt von Kantar, unter Schirmherrschaft des BMDS), misst jährlich, wie Bürger die Digitalisierung der Verwaltung wahrnehmen. Die 2026er Ausgabe weist mit 32 Prozent einen neuen Tiefstand beim staatlichen Vertrauen aus und zeigt, dass 64 Prozent der Bürger erwarten, Verwaltungsleistungen so einfach online nutzen zu können wie Angebote privater Unternehmen – nur 15 Prozent sehen diese Erwartung erfüllt.
- 32 % — Anteil der Bürger, die dem Staat großes oder sehr großes Vertrauen entgegenbringen (neuer Tiefstand laut eGovernment MONITOR 2026).
- 34 % — Vertrauen in Behörden und Ämter, gesunken von zuvor 37 Prozent.
- 12 % — Anteil der Befragten, die der Aussage zustimmen, der Staat mache ihr Leben leichter.
- 26 % — Anteil der Bürger, die ihr letztes Verwaltungsanliegen vollständig digital abwickeln konnten.
- 27 % — Anteil der Befragten, die beim KI-Einsatz in der Verwaltung ausschließlich persönliche Nachteile erwarten.
Im Detail
Nur 32 Prozent der Befragten bringen dem Staat großes oder sehr großes Vertrauen entgegen, ein neuer Tiefstand.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8885, unter Verweis auf eGovernment MONITOR 2026
Vier von fünf Bürgern erledigen Behördengänge nicht vollständig online, und nur noch 32 Prozent bringen dem Staat großes Vertrauen entgegen. Diese Zahlen aus dem eGovernment MONITOR 2026 – einer repräsentativen Studie der Initiative D21 e. V. und der Technischen Universität München – bilden die Grundlage für die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8885 vom 3. November 2026). Die Fraktion stellt der Bundesregierung 13 konkrete Fragen zu Konsequenzen, Zeitplänen und dem geplanten KI-Einsatz in der Verwaltung.
eGovernment MONITOR 2026: Vertrauen auf neuem Tiefstand
Der eGovernment MONITOR 2026 misst jedes Jahr, wie Bürgerinnen und Bürger die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen eine Verschlechterung auf breiter Front: Das Vertrauen in Behörden und Ämter ist von 37 auf 34 Prozent gesunken. Nur 12 Prozent der Befragten stimmen zu, dass der Staat ihr Leben leichter macht. Gleichzeitig erwarten 64 Prozent, Verwaltungsleistungen ebenso einfach online nutzen zu können wie Angebote privater Unternehmen – doch lediglich 15 Prozent sehen diese Erwartung derzeit erfüllt. Beim KI-Einsatz in der Verwaltung überwiegt Skepsis: 27 Prozent der Befragten erwarten ausschließlich persönliche Nachteile.
Was gilt aktuell beim OZG?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die ursprüngliche Frist Ende 2022 ist verstrichen, ohne dass dieses Ziel erreicht wurde. Laut Drucksache 21/8885 erledigte zuletzt nur rund ein Viertel der Bürger sein Verwaltungsanliegen vollständig digital. Die Hälfte blieb vollständig analog, 24 Prozent erlebten einen sogenannten Medienbruch – also den unfreiwilligen Wechsel vom Online-Kanal auf Papier oder persönlichen Behördenbesuch. Von diesen Medienbrüchen waren 68 Prozent unfreiwillig.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verfolgt das Leitbild „Digital First“ und will Verwaltungsleistungen vollständig digital, schnell und einfach zugänglich machen. Zwischen diesem Anspruch und der von Bürgern erlebten Realität klafft laut Monitor eine wachsende Lücke. Ein ähnliches Muster zeigt sich beim KI-Einsatz in öffentlichen Bereichen, wo technologische Versprechen und tatsächliche Umsetzung oft auseinanderfallen.
13 Fragen zu Zeitplan, Medienbrüchen und KI
Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung unter anderem, über welche internen Kennzahlen zum Fertigstellungsgrad der OZG-Leistungen sie verfügt und welche strukturellen Hürden – technische, rechtliche oder personelle – die vollständige Digitalisierung bislang verhindert haben. Weitere Fragen richten sich auf das Budget und den Zeitplan für die Verbesserung des Bundesportals sowie auf konkrete Angaben dazu, in welchen Verwaltungsverfahren KI bereits eingesetzt wird. Auch regionale Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Räumen stehen auf der Fragenliste, ebenso wie Förderprogramme für den digitalen Ausbau im ländlichen Raum.
Besonderes Augenmerk gilt dem Thema KI-Transparenz: Die Fraktion fragt, welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Überprüfbarkeit des KI-Einsatzes in der Verwaltung geplant sind und ob bei KI-gestützten Verfahren ein menschlicher Ansprechpartner erreichbar bleibt. Das Thema digitale Versorgungslücken berührt auch andere Bereiche des Gesundheits- und Versorgungssystems, etwa bei der standardisierten Aufklärung bei Organspende, wo ebenfalls bundeseinheitliche Vorgaben fehlen.
Für die 13 Fragen steht die Antwort der Bundesregierung noch aus. Gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Behördenangelegenheiten erledigen: Laut Monitor konnte nur etwa jeder Vierte sein letztes Verwaltungsanliegen vollständig digital abwickeln. Besonders relevant ist die Frage regionaler Unterschiede: Menschen in ländlichen Räumen ohne gut ausgebaute digitale Infrastruktur sind möglicherweise stärker auf analoge Wege angewiesen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8885) wurde am 3. November 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht und an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Fragen schriftlich zu beantworten; die Antwort steht noch aus. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Onlinezugangsgesetz (OZG)
- Bundesgesetz von 2017, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die ursprüngliche Frist Ende 2022 wurde nicht eingehalten.
- Medienbruch
- Unterbrechung eines digitalen Verwaltungsvorgangs, bei der der Bürger auf einen analogen Kanal (Post, Fax, persönlicher Gang zur Behörde) wechseln muss, weil das Verfahren nicht vollständig online abgewickelt werden kann.
- BMDS
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – das für die Digitalisierung der Bundesverwaltung federführende Ministerium.
Was ist der eGovernment MONITOR 2026?
Der eGovernment MONITOR ist eine jährliche repräsentative Studie der Initiative D21 e. V. und der Technischen Universität München, durchgeführt von Kantar. Die 2026er Ausgabe erschien unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Was sieht das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor?
Das OZG von 2017 verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Dieses Ziel wurde laut Drucksache 21/8885 bis heute nicht erreicht.
Was ist ein Medienbruch bei digitalen Verwaltungsverfahren?
Ein Medienbruch bezeichnet den unfreiwilligen Wechsel von einem digitalen Kanal (z. B. Online-Formular) zu einem analogen Kanal (z. B. Ausdruck, Postweg), weil das Verfahren nicht vollständig digital abgewickelt werden kann.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8885 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































