- 40.756 BImA-Gebäude mit 51,5 Mio. m² müssen Energiestandards erfüllen
- BMVg plant 401 Mio. Euro Investitionen bis 2030, 269 Mio. Euro bis 2033
- Gesamtkosten für zivile Bundesgebäude noch nicht bezifferbar
Hintergrund
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Es setzt die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie 2024/1275 um und benennt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) um. Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft: die Grundfassung am 29. Juli 2026, weitere Artikel zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Parallel verpflichtet § 15 Abs. 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes den Bund, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der weitaus größte Teil der Dienstliegenschaften wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet.
- 40.756 Gebäude — Nichtwohngebäude der BImA zum 31. Dezember 2025 im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
- 51.561.799 m² — Gesamtbruttogrundfläche der BImA-Liegenschaften
- ca. 35.500 Gebäude — zusätzlich vom Bundesministerium der Verteidigung genutzte Liegenschaften außerhalb des ELM
- 401 Mio. Euro — geplantes Investitionsvolumen im BMVg-Bereich bis zum Stichtag 1. Januar 2030
- 83 Ministeriumsgebäude — haben einen gültigen Energieausweis; für keines der BMVg-Liegenschaften in Berlin und Bonn liegt ein Energieausweis vor
Im Detail
Die Anforderungen zur Zielerreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes des Bundes sind grundsätzlich ambitioniert. Zusätzliche Kapazitäts- oder Finanzierungsengpässe für die Umsetzung im Gebäudebestand des Bundes sind nicht bekannt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8871, Frage 20
Über 40.000 Nichtwohngebäude des Bundes stehen vor tiefgreifenden Energiemodernisierungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, verpflichtet den Bund als Eigentümer und Nutzer einer Vielzahl von Liegenschaften zu gestaffelten Sanierungen, Neubaupflichten und technischen Nachrüstungen. Die Bundesregierung hat dazu am 2. November 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7797) geantwortet — mit detaillierten Zahlen, aber auch mit zahlreichen offenen Posten.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Ausmaß des Bundesbestands
Zum 31. Dezember 2025 befanden sich laut Drucksache 21/8871 genau 40.756 Nichtwohngebäude im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit einer Gesamtbruttogrundfläche von 51.561.799 m². Hinzu kommen rund 35.500 Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die außerhalb des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) bewirtschaftet werden. Weitere 651 Gebäude verwaltet das Bundesministerium für Verkehr, darunter allein 580 Betriebsgebäude der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz knüpft an diese Bestände vier Hauptpflichten: Ab dem 1. Januar 2028 müssen neue behördlich genutzte Bundesgebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Bestehende Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2030 Schwellenwerte beim Jahres-Primärenergiebedarf einhalten — verschärft ab dem 1. Januar 2033. Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen über 70 kW Nennleistung müssen bis Ende 2029 mit Gebäudeautomatisierungssystemen ausgerüstet werden. Zusätzlich sind Lebenszyklus-Treibhausgasemissionsberichte nach § 88b GModG zu erstellen.
Kosten: Was bekannt ist und was nicht
Die konkretesten Zahlen liefert der Verteidigungsbereich: Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sind laut Drucksache zum Stichtag 1. Januar 2030 rund 401 Mio. Euro und bis zum 1. Januar 2033 rund 269 Mio. Euro an Investitionsvolumen eingeplant (Datenstand 31. August 2026). Für die Gebäudeautomatisierung nach § 56 GModG plant der BMVg-Bereich ca. 196 Mio. Euro bis Ende 2029.
Für die BImA-Liegenschaften insgesamt bleibt die Kostenschätzung vage. Die BImA beziffert den Aufwand für Gebäudeautomatisierungssysteme auf ca. 25 bis 50 Euro je m² Nettogrundfläche — eine Gesamtsumme ergibt sich daraus erst, wenn feststeht, wie viele Gebäude betroffen sind. Bei Rennovierungskosten nach § 40 GModG verweist die Bundesregierung darauf, dass eine belastbare Prognose frühestens nach der Festlegung der Zielwerte im Jahr 2027 möglich sei, da der entsprechende Paragraf erst ab dem 1. Januar 2027 Rechtswirkung entfaltet.
Was gilt aktuell?
Das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) galt bis zu seiner Umbenennung durch das Gesetz vom 23. Juli 2026. Die Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (EEFB) regulieren die energetischen Anforderungen an Bundesgebäuden weiterhin; laut Bundesregierung liegen diese Standards bereits über den neuen gesetzlichen Mindestanforderungen des § 10a Abs. 2 GModG. Eine Überarbeitung der EEFB ist für 2027 vorgesehen. Für Bundeswehrliegenschaften sind in nahezu jeder Liegenschaft bereits Gebäudeautomatisierungssysteme implementiert.
Energieausweise und Datenlücken
Für lediglich 83 der für das GModG relevanten Ministeriumsgebäude liegt der BImA ein gültiger Energieausweis vor. Die Aufschlüsselung nach Energieeffizienzklassen ist derzeit nicht digital erfasst. Für keines der vom Bundesministerium der Verteidigung genutzten Liegenschaften in Berlin und Bonn liegen Energieausweise vor. Die BImA hatte auch die Angaben zu Gebäuden mit Heizungsanlagen über 70 kW nicht in der für eine schnelle Auswertung erforderlichen Form erfasst.
Die Bundesregierung erklärt, keine Verzögerungen oder Zielverfehlungen bei der Erfüllung der GModG-Anforderungen zu kennen. Einen gesonderten Bericht an den Deutschen Bundestag über den Umsetzungsstand plant sie nicht. Aktuelle Informationen zu parlamentarischen Vorgängen des 21. Deutschen Bundestages finden sich im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 6. November 2026.
Betroffen sind alle Bundesbehörden als Mieter und Nutzer von BImA-Liegenschaften sowie Ressorts mit eigenen Gebäuden außerhalb des zentralen Liegenschaftsmanagements. Steuerzahler tragen die Kosten der Sanierung und Automatisierung mittelbar über Miet- und Haushaltsmittel. Besonders der Verteidigungsbereich mit rund 35.500 Gebäuden steht vor erheblichem Modernisierungsbedarf.
Bei zentralen Kostenfragen (Fragen 4, 9, 13, 19) verweist die Bundesregierung auf noch nicht in Kraft getretene Regelungen (§ 40 GModG gilt erst ab 1. Januar 2027) und fehlende Datenbasis. Laufende Folgekosten der Gebäudeautomatisierung (Frage 17) können ebenfalls noch nicht beziffert werden. Bei der Frage nach Mehrkosten je Neubau (Frage 15) erklärt die Regierung, diese seien derzeit nicht bezifferbar.
Die Anfrage ist mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. November 2026 beantwortet; das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen. Offen bleibt, wann die Bundesregierung belastbare Kostenschätzungen für die Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG vorlegen kann — frühestens nach Festlegung der Zielwerte im Jahr 2027. Die Energieeffizienzfestlegungen des Bundes sollen 2027 überarbeitet werden.
- GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz)
- Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), in Kraft seit 29. Juli 2026. Legt Energieeffizienz- und Emissionsstandards für Neu- und Bestandsgebäude fest.
- Nullemissionsgebäude
- Gebäude, das am Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht und vorgegebene Energiebedarfsgrenzen einhält. Ab 2028 Pflicht für neue Bundesbehördengebäude.
- BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
- Bundeseigenes Unternehmen, das den überwiegenden Teil der Dienstliegenschaften des Bundes verwaltet und bewirtschaftet.
Wie viele Gebäude besitzt der Bund insgesamt?
Die BImA verwaltet zum 31. Dezember 2025 rund 40.756 Nichtwohngebäude mit einer Bruttogrundfläche von 51,5 Mio. m². Hinzu kommen rund 35.500 Bundeswehr-Gebäude außerhalb des zentralen Liegenschaftsmanagements.
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für Bundesgebäude?
Ab 2028 müssen neue Bundesgebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Bestehende Nichtwohngebäude müssen ab 2030 Energiesparwerte einhalten. Zudem ist bis Ende 2029 Gebäudeautomatisierung in Anlagen über 70 kW Nennleistung verpflichtend.
Wie hoch sind die geplanten Investitionen für Bundeswehr-Gebäude?
Für den Geschäftsbereich BMVg sind laut Drucksache ca. 401 Mio. Euro bis zum 1. Januar 2030 und rund 269 Mio. Euro bis zum 1. Januar 2033 eingeplant (Datenstand 31. August 2026).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8871 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































