Vollständig beantwortet
Pflegebudget: AfD hinterfragt Milliardenanstieg ohne Verbesserung
Hintergrund
Das Pflegebudget wurde 2020 als Reaktion auf den Pflegenotstand eingeführt. Krankenhäuser erhalten seitdem ihre Pflegepersonalkosten vollständig erstattet, was das Budget von 15,2 auf 26,1 Milliarden Euro ansteigen ließ. Eine WIdO-Analyse zeigt, dass trotz 24 Prozent mehr Pflegekräften die Produktivität um 28 Prozent sank.
Die AfD-Fraktion hat in ihrer Kleinen Anfrage vom 8. Mai 2026 (BT-Drs. 21/5870) das Pflegebudget-System thematisiert. Das seit 2020 geltende System der Selbstkostendeckung für Pflegepersonalkosten hat die Ausgaben von 15,2 auf 26,1 Milliarden Euro ansteigen lassen.
Bei der Produktivitätsentwicklung zeigen sich bemerkenswerte Zahlen. Die Zahl der Pflegevollkräfte ist zwischen 2017 und 2024 um 24 Prozent gestiegen, während gleichzeitig die behandelten Fälle um 10 Prozent zurückgingen. Die Produktivität ist damit um 28 Prozent gefallen. Der Aufwand pro Fall hat um 38 Prozent zugenommen. Eine ähnliche Kritik an steigenden Sozialausgaben hatte die AfD bereits bei anderen Themen geäußert.
Auswirkungen im System
Die Bundesregierung räumt ein, dass die Selbstkostendeckung Fehlanreize schaffen könne. Krankenhäuser beauftragen Pflegekräfte zunehmend mit nichtpflegerischen Aufgaben wie Bettenmachen oder Essenverteilen. Dies ist bemerkenswert, da das System ursprünglich die Pflegequalität verbessern sollte. Zudem ziehen Kliniken Personal aus Pflegeheimen und ambulanten Diensten ab, da sie bessere Bedingungen bieten können.
Die Personaluntergrenzen führen zu weiteren Verwerfungen. Kliniken verlegen Personal von nichtregulierenden auf regulierte Stationen, was zu Personalmangel in Funktions- und Ambulanzbereichen führt. Wie bei anderen komplexen Regulierungsvorhaben zeigen sich auch hier unerwünschte Nebenwirkungen.
Das Pflegebudget sollte die Krankenhauspflege verbessern, führt aber hauptsächlich zu höheren Kosten ohne spürbare Qualitätsverbesserungen.
Hintergrund ist eine massive Personalverschiebung zwischen den Sektoren. Die WIdO-Analyse zeigt, dass sich die Zahl der Altenpflegekräfte in Krankenhäusern seit 2019 um das 2,5-fache erhöht hat. Gleichzeitig ist das Wachstum der Vollkräfte in Pflegeheimen und ambulanten Diensten deutlich langsamer verlaufen als zuvor. Dies beeinflusst die Personalverteilung in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung erheblich.
Die Bundesregierung bewertet das System dennoch als Erfolg beim Personalaufbau. Sie verweist auf verschiedene Kontrollmaßnahmen wie Wirtschaftsprüfer-Testate und die Begrenzung von Leiharbeitskräften. Seit 2025 dürfen zudem nur noch qualifizierte Pflegekräfte über das Budget finanziert werden, die in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind.
Geplante Reformen
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung eine Begrenzung des Pflegebudget-Wachstums auf die Grundlohnrate. Die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets wird gestrichen. Diese Maßnahmen sollen Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte verhindern.
Zur Vermeidung unnötiger Operationen setzt die Regierung auf verpflichtende Zweitmeinungsverfahren für bestimmte mengenanfällige Eingriffe. Das Nationale Gesundheitsportal will zudem die Gesundheitskompetenz der Bürger stärken. Informierte Entscheidungen werden dadurch gefördert.
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Betroffen sind alle gesetzlich Krankenversicherten, die über steigende Beitragssätze die explodierenden Pflegebudget-Kosten mittragen müssen. Auch Pflegekräfte in Heimen und ambulanten Diensten leiden unter dem Personalabzug in Richtung Krankenhäuser.
Die Bundesregierung plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Begrenzung des Pflegebudget-Wachstums. Das jährliche Wachstum soll auf die Grundlohnrate begrenzt und die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen gestrichen werden.
- DRG-Fallpauschalen
- Diagnosis Related Groups – pauschale Vergütungssätze für Krankenhausbehandlungen nach Diagnosegruppen
- Pflegevollkräfte
- Pflegepersonal umgerechnet auf eine volle tarifliche Jahresarbeitszeit als Vergleichsmaßstab
- Personaluntergrenzen
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Pflegekräften pro Patient auf bestimmten Stationen























































