Vollständig beantwortet
Cum-Cum-Skandal: Bundesregierung kann noch keine Schadenssumme nennen
Hintergrund
Cum-Cum-Geschäfte sind komplexe Aktiengeschäfte, bei denen sich Banken und Investoren Dividendensteuern mehrfach erstatten ließen, die nie gezahlt wurden. Der geschätzte Schaden für den deutschen Staat beläuft sich auf 28,5 Milliarden Euro. Die BaFin führt seit 2017 regelmäßige Abfragen durch, um das Ausmaß zu ermitteln und aufsichtliche Maßnahmen zu prüfen.
Die Bundesregierung kann noch keine konkreten Ergebnisse der aktuellen BaFin-Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften vorlegen. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5877 vom 8. Mai 2026).
Die vierte Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften wurde am 15. Dezember 2025 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestartet. Die Einreichungsfrist endete unter Berücksichtigung einer Nachfrist am 25. März 2026. Eine aufwendige Datenbereinigung und Qualitätssicherung steht noch aus.
28,5 Milliarden Euro Schaden vermutet
Hintergrund ist ein geschätzter Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland von 28,5 Milliarden Euro laut einer Studie der Universität Mannheim. Von diesem Betrag haben die Behörden bisher nur einen geringen Anteil zurückgefordert. Bei den Geschäften haben sich Banken und Investoren Kapitalertragsteuern erstatten lassen, die gar nicht gezahlt worden sind.
Deutsche Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen sind von der aktuellen BaFin-Abfrage betroffen. Diese umfasst drei Fragenblöcke: die Beteiligung an möglichen Cum-Cum-Geschäften, potenzielle finanzielle Belastungen sowie die Betroffenheit von FĂĽhrungskräften durch Ermittlungsverfahren. Die BaFin begrĂĽndet die erneute Abfrage mit der „zunehmenden steuer(straf)rechtlichen Diskussion“ um diese Geschäfte.
Ähnlich wie bei der Aufarbeitung von Pflegebudget-Fragen zeigt auch hier die Komplexität der Datenauswertung die Herausforderungen bei der Kontrolle großer Finanztransaktionen.
Ergebnisse erst Mitte 2026
Zunächst mĂĽssen eine hohe Anzahl von Begleitschreiben „im mittleren zweistelligen Bereich“ mit komplexen Wertungsfragen analysiert werden, so die Bundesregierung. Dies ist bemerkenswert, da bereits drei vorherige Abfragen stattgefunden haben. Belastbare Ergebnisse liegen voraussichtlich erst Mitte 2026 vor. Bis dahin bleibt offen, wie viele Institute tatsächlich Cum-Cum-Geschäfte gemeldet haben und in welcher Höhe RĂĽckstellungen fĂĽr mögliche RĂĽckzahlungen gebildet worden sind.
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Betroffen sind deutsche Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen sowie indirekt alle Steuerzahler, denen durch die entgangenen Steuereinnahmen Schäden entstanden sind.
Die BaFin wertet derzeit die im März 2026 eingegangenen Meldungen aus. Eine Datenbereinigung und Analyse von Begleitschreiben mit komplexen Wertungsfragen ist erforderlich. Belastbare Ergebnisse der Abfrage werden voraussichtlich erst Mitte 2026 vorliegen.
- Cum-Cum-Geschäfte
- Komplexe Aktiengeschäfte kurz vor Dividendenterminen, bei denen sich Investoren unrechtmäßig Kapitalertragsteuern erstatten ließen, die nie gezahlt wurden.
- BaFin
- Bundesanstalt fĂĽr Finanzdienstleistungsaufsicht – die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister ĂĽberwacht.























































