Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Pflicht zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten für beliehene Unternehmen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einer Entscheidung vom 22. April 2026 geklärt, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an Verwaltungsgerichte nach § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch für beliehene Unternehmen des Privatrechts gilt. Das Urteil beendet eine bislang offene Rechtsfrage und hat erhebliche Konsequenzen für die Praxis des gerichtlichen Verfahrens.
Der Fall und die Vorinstanzen
Ausgangspunkt war ein Disziplinarverfahren gegen eine Beamtin, die bei der Postbank – einem Postnachfolgeunternehmen – beschäftigt war. Die Deutsche Bank AG, die als beliehenes Unternehmen Dienstherrnbefugnisse für ihre Beamten ausübt, reichte die Disziplinarklageschrift per Briefpost statt elektronisch ein. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz sahen darin keinen Verstoß gegen formelle Anforderungen. Sie vertraten die Auffassung, dass § 55d VwGO nur Behörden im organisatorischen Sinne – also klassische Staatsorgane – verpflichte, elektronisch zu kommunizieren, nicht aber privatrechtliche Unternehmen, auch wenn diese im Einzelfall hoheitliche Aufgaben wahrnahmen.
Die Revision des Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Urteile auf und wies die Disziplinarklage als unzulässig ab. Begründung: § 55d VwGO verpflichtet auch Behörden im funktionellen Sinne zur elektronischen Kommunikation. Das Gericht verankerte seine Auslegung in der Gesetzeshistorie: Der Gesetzgeber habe 2013 bei der Einführung dieser Bestimmung bewusst an das kurz zuvor erlassene E-Government-Gesetz (EGovG) angeknüpft, das den weiten, funktionellen Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes verwendete. Dies zeige klar, dass Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr bei Gerichten denen der Verwaltung entsprechen sollten.
Gesetzliche Grundlage und parlamentarische Dimension
Die relevante Norm § 55d VwGO wurde als Teil der Modernisierung des elektronischen Rechtsverkehrs eingeführt. Sie orientiert sich an Regelungen des E-Government-Gesetzes, das der Bundestag zur Vereinheitlichung und Effizienzsteigerung des digitalen Verwaltungshandelns verabschiedet hatte. Das Urteil unterstreicht, dass diese legislativen Ziele auch im Gerichtsverkehr gelten sollen.
Praktische Bedeutung
Für beliehene Unternehmen wie die Deutsche Bank als Postnachfolger bedeutet dies eine erhebliche Veränderung: Sie müssen ihre Schriftsätze in Verwaltungsgerichtsverfahren nunmehr elektronisch einreichen. Sachlich falsch eingereichte Unterlagen können zur Unzulässigkeit des Verfahrens führen. Für Bürgerinnen und Bürger erhöht dies indirekt die Rechtsicherheit, da eine einheitliche digitale Verfahrenspraxis entsteht.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Entscheidung macht deutlich, dass die Übergangsregelungen und Konkretisierungen zur elektronischen Kommunikation in Verwaltungsverfahren weiter an die Gerichtspraxis angepasst werden sollten, um Klarheit zu schaffen.























































