Deutsch-polnischer Austausch zur Kohärenz in der obersten Verwaltungsrechtsprechung
Vom 21. bis 23. April 2026 fand im Bundesverwaltungsgericht Leipzig das sechste Arbeitstreffen zwischen den höchsten Verwaltungsgerichten Deutschlands und Polens statt. Eine Delegation des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts unter Leitung von Präsident Prof. Dr. habil. Jacek Chlebny besuchte die deutsche Richterschaft, um sich über zentrale Fragen des Verwaltungsrechts auszutauschen. Dies unterstreicht die zunehmende internationale Zusammenarbeit der europäischen Justiz und die Bedeutung einheitlicher Rechtsstandards.
Kernthemen des Austauschs
Im Mittelpunkt der Fachgespräche standen mehrere grundlegende Aspekte des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Spannungsverhältnis zwischen der Kohärenz in der Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte und der richterlichen Unabhängigkeit. Während konsistente Rechtsprechung Rechtssicherheit schafft, muss die Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet bleiben – ein Grundsatz, der in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist.
Weitere Diskussionsschwerpunkte waren der Grundsatz der Amtsermittlung im Verwaltungsverfahren und dessen Grenzen. Dieser Grundsatz, der in der Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) normiert ist, verpflichtet Behörden, von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Im gerichtlichen Verfahren gelten jedoch andere Regeln. Die beiden Gerichte erörterten deren praktische Anwendung in der täglichen Arbeit.
EU-Vorabentscheidungsverfahren und Klimaschutz
Ebenfalls behandelt wurde die gerichtliche Praxis der Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, in denen nationale höchste Gerichte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung von EU-Recht anrufen können. Dies ist für die einheitliche Anwendung europäischen Rechts essenziell.
Ein modernes Thema war der Klimaschutz in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Hier zeigt sich, wie oberste Verwaltungsgerichte zunehmend bei der Auslegung von Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und anderen Gesetzen Klimabelange berücksichtigen.
Praktische Bedeutung und gesetzgeberische Perspektive
Für Bürgerinnen und Bürger hat dieser Austausch indirekte Bedeutung: Einheitliche Rechtsprechung schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei Verwaltungsverfahren und deren gerichtlicher Überprüfung. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Fälle und europäische Fragestellungen.
Die regelmäßige Zusammenarbeit signalisiert, dass die Gerichte kontinuierliche Verbesserungen der Rechtspraxis anstreben. Ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf aus diesen Diskussionen entsteht, dürfte sich erst bei konkreten Rechtsprechungskonfikten zeigen. Die Bundesregierung und der Bundestag könnten jedoch von den gewonnenen Erkenntnissen bei der Evaluierung der VwGO und verwandter Gesetze profitieren.























































