Bundesverwaltungsgericht stärkt Konzentrationswirkung bei Windenergieanlagen-Genehmigungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. März 2025 eine wichtige Klarstellung zur Genehmigung von Windenergieanlagen getroffen. Die Entscheidung betrifft die sogenannte Konzentrationswirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen – ein zentrales Prinzip des deutschen Verwaltungsrechts, das die Bündelung mehrerer erforderlicher Zustimmungen in einem Genehmigungsverfahren regelt.
Im konkreten Fall hatte eine Anlagenbetreiberin zunächst eine Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erhalten. Bevor sie diese errichtete, beantragte sie eine Änderungsgenehmigung für einen anderen Anlagentyp. Da die Genehmigungsbehörde nicht fristgerecht entschied, trat gemäß Gesetz automatisch eine fingierte Genehmigung ein – eine rechtliche Fiktion, nach der der Antrag als genehmigt gilt. Die Behörde teilte jedoch mit, dass die Genehmigung nur immissionsschutzrechtliche Aspekte abdecke und weitere Zustimmungen (Luftfahrtbehörde, Baugenehmigung, Waldumwandlungsgenehmigung) separat eingeholt werden müssten.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun: Auch die fingierte Änderungsgenehmigung entfaltet volle Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber keine zusätzlichen Genehmigungen einholen muss – auch wenn das gesetzliche Prüfprogramm eingeschränkt war. Dies gilt selbst dann, wenn die Behörde nur einen Teil der möglichen Schutzgüter überprüft hat.
Gesetzliche Grundlagen
Relevant sind hier die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), insbesondere dessen § 13 zur Konzentrationswirkung. Dieses Gesetz war zuletzt durch die 27. Änderung des BImSchG (BT-Drs. 20/6808) modernisiert worden und legt fest, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung alle anderen erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen ersetzt – mit wenigen Ausnahmen.
Die aktuelle Entscheidung verdeutlicht, dass der Gesetzgeber dieses Konzentrationsprinzip auch auf fingierte Genehmigungen und auf Verfahren mit reduzierten Prüfprogrammen anwenden wollte.
Praktische Bedeutung
Für Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen vereinfacht sich damit das Genehmigungsverfahren erheblich. Sie können sich auf eine zentrale Genehmigung verlassen, ohne zeitaufwändige Einzelzustimmungen bei verschiedenen Behörden einholen zu müssen. Dies beschleunigt den Ausbau der Windenergie – ein wichtiger Faktor für die Energiewende.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass Planungsprozesse effizienter werden, was letztlich auch schnellere Realisierung von Windkraftprojekten ermöglicht.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die Entscheidung zeigt, dass die geltende Rechtsordnung ausreichend klar ist. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht nicht – die Gerichte haben das bestehende Recht sachgerecht angewandt.























































