Bundesverwaltungsgericht reorganisiert Revisionssenate – Fokus auf Energiewende und Infrastruktur
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zum 1. Januar 2026 eine organisatorische Neustrukturierung seiner Revisionssenate vorgenommen. Der bisherige 9. Revisionssenat wird aufgelöst, während der 11. Revisionssenat fortan als neuer 9. Revisionssenat fungiert. Diese Zusammenführung ist mit einem Wechsel in der Leitung verbunden: Prof. Dr. Christoph Külpmann, bisheriger Vorsitzender des 11. Senats, übernimmt den Vorsitz des neuen 9. Senats. Die bisherige Vorsitzende Prof. Dr. Ulrike Bick ist zum Jahresende 2025 in den Ruhestand getreten.
Neu zugeordnete Zuständigkeiten und Beschleunigungsziele
Der reorganisierte 9. Revisionssenat wird künftig zwei Sachgebiete bearbeiten: das Recht des Ausbaus von Energieleitungen (bislang Aufgabe des 11. Senats) und das Straßen- und Wegerecht (bislang beim 9. Senat angesiedelt). Besondere Bedeutung kommt dabei den erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen zu. Der Fokus liegt damit auf Verfahren, für die der Gesetzgeber eine beschleunigte Bearbeitung anstrebt und die er daher dem BVerwG als Erste und Letzte Instanz zugewiesen hat – ein sogenanntes Sprungrevisions-Modell.
Die weiteren bisherigen Aufgaben des alten 9. Senats werden auf die Senate 4, 7 und 8 verteilt. Insgesamt verfügt das BVerwG nun über 54 Richterinnen und Richter, verteilt auf zehn Revisionssenate und zwei Wehrdienstsenate.
Gesetzlicher Hintergrund und Parlamentsbezug
Die Zuständigkeitskonzentration für Energieleitungen und Fernstraßenbau spiegelt gesetzgeberische Prioritäten wider. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowie das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) zielen darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen. Durch die Konzentration bei einer einzelnen Gerichtsinstanz sollen Verfahrensdauern verkürzt und die Rechtssicherheit für Infrastrukturprojekte erhöht werden – besonders relevant für den Stromnetzausbau im Kontext der Energiewende und für die Verkehrsinfrastruktur.
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die Reorganisation hat direkte Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf Projektentwickler. Für Kläger, die gegen Planfeststellungsbeschlüsse vorgehen möchten, ergibt sich potenziell eine schnellere Rechtsklarheit, da Verfahren nicht mehrere Instanzen durchlaufen. Andererseits konzentriert sich die Rechtsprechung zu diesen prioritären Infrastrukturthemen bei weniger Richtern, was auf höhere Effizienz abzielt, aber auch Spezialisierungseffekte mit sich bringt.
Für betroffene Anwohner, Umweltverbände und Unternehmen bedeutet die neue Struktur eine vereinfachte, potenziell beschleunigte Justiziabilität. Dies soll insbesondere den Ausbau der erneuerbaren Energien und die moderne Verkehrsinfrastruktur voranbringen.























































