Antrag eingereicht
- Spezialkräfte Marine und Luftwaffe ohne Erschwerniszulagen
- AfD will rückwirkende Nachzahlungen ab Januar 2026
- Gleichstellung mit anderen Eliteeinheiten gefordert
Bundeswehr-Zulagen: AfD fordert Gleichstellung von Spezialkräften
Hintergrund
Die Erschwerniszulagenverordnung wurde 2020 novelliert und gewährt Spezialkräften aufgrund außergewöhnlicher Risiken besondere Zulagen. Dabei wurden jedoch nur Angehörige des Kommandos Spezialkräfte des Heeres (KSK) berücksichtigt. Trotz einer vom Verteidigungsministerium erklärten Gleichwertigkeit anderer Spezialkräfte-Einheiten blieb die Verordnung unvollständig.
Obwohl diese Kräfte gemäß Definition ebenfalls spezialisierte Kräfte der Bundeswehr sind und seitens des Bundesverteidigungsministeriums eine Anerkennung der Gleichwertigkeit erklärt worden ist, wurde die EZulV bisher nicht angepasst.
— Begründung BT-Drs. 21/6028
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag zur Gleichstellung von Spezialkräften der Bundeswehr bei Erschwerniszulagen vorgelegt. Mit der Drucksache 21/6028 vom 20. Mai 2026 fordert sie die Bundesregierung auf, die Erschwerniszulagenverordnung zu ändern und weitere Elite-Einheiten einzubeziehen.
Im Zentrum stehen drei Einheiten. Das Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM), die 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 (HSG 64) sowie die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe (AMPT) erhalten derzeit keine Erschwerniszulagen. Diese Soldaten führen Operationen in verdeckten Einsatzumgebungen durch und sind extremen körperlichen sowie psychischen Belastungen ausgesetzt, so der Antrag.
Regelung seit 2020
Die Erschwerniszulagenverordnung wurde 2020 novelliert und sieht für Spezialkräfte besondere Zulagen vor. Dies ist bemerkenswert, da die Regelung bisher jedoch nur Angehörige des Kommandos Spezialkräfte des Heeres (KSK) erfasst. Das Verteidigungsministerium hat zwar die Gleichwertigkeit anderer Spezialkräfte-Einheiten anerkannt, eine Anpassung der Verordnung ist jedoch nicht erfolgt.
Die betroffenen Soldaten versuchen über Eingaben, Beschwerden und Klageverfahren, ihre Rechte durchzusetzen – während ihre Kameraden vom Heer bereits Zulagen erhalten.
Die AfD bezeichnet diese Praxis als systematische Benachteiligung hochqualifizierter Kräfte. Angesichts des bestehenden Personalmangels bei der Bundeswehr ist aus Sicht der Fraktion eine schnelle Lösung erforderlich.
Rückwirkende Nachzahlungen gefordert
Der Antrag sieht vor, dass die betroffenen Einheiten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 Erschwerniszulagen erhalten sollen. Zusätzlich fordert die AfD eine einmalige Kompensation für die vergangenen drei Kalenderjahre. Alternativ soll die Zahlung seit der jeweiligen Versetzung zu den Spezialkräften erfolgen, falls diese weniger als drei Jahre zurückliegt.
Hintergrund ist auch die technologische Entwicklung: Die Fraktion verlangt ein Konzept für die Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildung der Spezialkräfte angesichts der technologischen Modernisierung der Militärgüter. Unbemannte Luft-, See- und Landsysteme erfordern neue Ausbildungsstandards.
Die Bundeswehr steht unter erheblichem Personaldruck. Die ehemalige Wehrbeauftragte Eva Högl hat in ihrem Jahresbericht 2024 mitgeteilt, dass sich die Personalsituation durch die internationale Sicherheitslage weiter verschärft hat. Eine Gleichstellung aller Spezialkräfte könnte zur Personalbindung beitragen.
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Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Marine, der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 sowie der Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe, die trotz vergleichbarer Risiken und Belastungen keine Erschwerniszulagen erhalten.
Der Antrag wird nun den zuständigen Bundestagsausschüssen zur Beratung zugeleitet. Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung vorlegen. Bei Umsetzung würden die Zulagen rückwirkend ab Januar 2026 gewährt.
- Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
- Verordnung, die Soldaten für besondere Belastungen und Risiken zusätzliche finanzielle Zulagen gewährt.
- Spezialkräfte
- Elite-Einheiten der Bundeswehr für hochriskante Operationen unter extremen Bedingungen.
Welche Einheiten sind von der Ungleichbehandlung betroffen?
Das Kommando Spezialkräfte der Marine, die 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 und die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe.
Wie hoch sind die geforderten Nachzahlungen?
Die AfD fordert eine Kompensation in Höhe der in den letzten drei Kalenderjahren nicht erhaltenen Zulagen.























































