Beantwortet am 13. Mai 2026
- EU sanktioniert deutsche Staatsbürger wegen russischer Propaganda
- Bundesregierung verteidigt Sanktionen gegen Meinungsfreiheit-Vorwürfe
- Einstimmige EU-Beschlüsse erforderlich für Sanktionen
EU-Sanktionen: Bundesregierung antwortet AfD zu deutschen Bürgern
Hintergrund
Seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine im Februar 2022 hat die EU umfassende Sanktionen verhängt. Im Mai 2025 wurden erstmals deutsche Staatsbürger wie Thomas Röper und Alina Lipp sanktioniert. Im Dezember 2025 folgten Sanktionen gegen russische Experten und Journalisten. Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen Meinungs- und Pressefreiheit.
Sanktionsentscheidungen beruhen nicht auf Einzelaussagen von Personen, sondern Beweispaketen, die eine Gesamtschau von Aktivitäten und der dabei verwendeten Narrative durch die genannten Personen einschließlich deren Nähe und damit Zurechenbarkeit zum Kreml enthalten.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5969
Die Bundesregierung legte am 13. Mai 2026 eine umfassende Antwort auf eine AfD-Kleine Anfrage zu EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger und russische Experten vor (BT-Drs. 21/5969). Die ursprüngliche Anfrage (BT-Drs. 21/5217) hat nach der Verhängung von Sanktionen gegen deutsche Journalisten wie Thomas Röper und Alina Lipp sowie gegen russische Wissenschaftler gefragt.
Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger
Im Mai 2025 verhängte die EU mit deutscher Zustimmung Sanktionen gegen die deutschen Staatsbürger Thomas Röper und Alina Lipp. Dies ist bemerkenswert, da es sich um eine der ersten derartigen Maßnahmen gegen deutsche Journalisten handelt. Die Bundesregierung begründet diese Schritte mit dem Vorwurf der Verbreitung von Desinformation. Zusätzlich geht es um die Unterstützung russischer hybrider Aktivitäten zur Destabilisierung von EU-Mitgliedstaaten.
Sanktionen sind außenpolitische Instrumente, keine Strafen. Sie sollen Personen dazu bewegen, ihr Verhalten zu ändern.
Laut der Sanktionsverordnung betreibt Alina Lipp den Blog „Neues aus Russland“. Dort verbreitet sie „systematisch Fehlinformationen über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“. Sie nutzt ihre Rolle als Kriegskorrespondentin mit russischen Streitkräften, um russische Propaganda zu verbreiten.
EU-Entscheidungsverfahren
Die Bundesregierung betont, dass Sanktionsentscheidungen einstimmig von allen 27 EU-Mitgliedstaaten getroffen werden. Hintergrund ist das Konsensprinzip bei außenpolitischen Entscheidungen der EU. Die Regierung erklärt: „Sanktionsentscheidungen beruhen nicht auf Einzelaussagen von Personen, sondern Beweispaketen“. Diese enthalten eine Gesamtschau von Aktivitäten. Entscheidend ist deren Nähe zum Kreml.
Die Überwachung von Meinungsäußerungen steht im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten. Die EU ist beim Erlass restriktiver Maßnahmen dem europäischen Grundrechtsschutz verpflichtet.
Verfahrensrechtliche Aspekte
Die AfD führt an, dass bei EU-Sanktionen „rechtsstaatliche Elemente“ fehlen. Gemeint sind Anhörung, Verteidigung und Berufung. Die Bundesregierung entgegnet, dass betroffene Personen über die Gründe informiert werden und Einsicht in Beweisstücke nehmen können. Der Rechtsweg vor dem Europäischen Gerichtshof steht offen. Dies ist bemerkenswert, da der EuGH bereits in der Vergangenheit einzelne Sanktionen aufgehoben hat.
Ähnliche Diskussionen über Rechtsstaatlichkeit in anderen Bereichen zeigen die Bedeutung verfahrensrechtlicher Garantien. Die Bundesregierung verweist darauf, dass genehmigungspflichtige Ausnahmen zur Finanzierung von Rechtsvertretung existieren.
Russische Gegenmaßnahmen
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Einreiseverbote gegen deutsche Staatsangehörige in die Russische Föderation. Diese richten sich „häufig gegen Kritiker der russischen Politik“. Von russischen Stellen werden diese jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht.
Die Debatte um EU-Sanktionen zeigt die Herausforderungen beim Umgang mit russischen Desinformationskampagnen und dem Schutz demokratischer Werte.
Weiterlesen:
Betroffen sind deutsche Staatsbürger wie die Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp, aber auch russische Experten und Wissenschaftler. Sanktionierte Personen können Einreiseverbote erhalten und ihre Konten werden eingefroren.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht aber bei Details zu Abstimmungsprozessen und vertraulichen EU-Verhandlungen aus. Bei Fragen zu konkreten Personen verweist sie auf öffentlich einsehbare EU-Dokumente.
Die EU überprüft Sanktionslisten regelmäßig bei Verlängerungen der Ratsbeschlüsse. Betroffene können vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin EU-Sanktionen gegen Russland.
- Hybride Aktivitäten
- Verdeckte Einflussnahme durch Desinformation und Manipulation zur Destabilisierung demokratischer Staaten.
- FIMI
- Foreign Information Manipulation and Interference – ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme.
- Einstimmigkeitsprinzip
- EU-Sanktionsentscheidungen müssen von allen 27 Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.
Warum werden deutsche Staatsbürger sanktioniert?
Laut EU wegen Verbreitung von Desinformation und Unterstützung russischer hybrider Aktivitäten zur Destabilisierung.
Sind EU-Sanktionen rechtlich bindend?
Ja, sie sind außenpolitische Instrumente der EU, keine Strafen, und werden einstimmig beschlossen.























































