Beantwortet
Die Fraktion Die Linke hat am 4. Mai 2026 einen umfassenden Antrag zur Förderung von Betriebsratsgründungen vorgelegt. Die Drucksache 21/5721 zielt darauf ab, die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung zu stoppen. Zugleich sollen Beschäftigte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern geschützt werden.
Laut Antrag verfügen nur sieben Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe über einen Betriebsrat. Drastischer noch: Der Anteil der Beschäftigten in mitbestimmten Betrieben ist seit 1996 von 49 auf 37 Prozent gesunken. Dies ist bemerkenswert, da Deutschland traditionell als Land mit starker betrieblicher Mitbestimmung gilt. Die Linke führt diesen Rückgang auf mangelnde Information und Einschüchterung durch Arbeitgeber zurück.
Verpflichtende Informationsveranstaltungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht vor, in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat verpflichtende jährliche Informationsveranstaltungen während der Arbeitszeit einzuführen. Beschäftigte können dabei ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand wählen. Die Linke hatte bereits zuvor Verbesserungen für Betriebsräte gefordert.
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in einem Unternehmen. Er hat das Recht, bei wichtigen Entscheidungen mitzureden und die Rechte der Arbeitnehmer zu vertreten.
Erweiterte Schutzrechte für Wahlinitiatoren
Zentral ist ein ausgeweiteter Kündigungsschutz für alle in der Einladung zur Wahlvorstandswahl genannten Beschäftigten, so der Antrag. Außerordentliche Kündigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitsgerichts. Hintergrund ist die häufige Praxis mancher Arbeitgeber, Betriebsratsinitiatoren unter Druck zu setzen oder zu entlassen. Ein zentrales Melderegister beim Bundesamt für Justiz wird eingerichtet.
Zusätzlich plant die Linke eine Vereinfachung des Wahlverfahrens für Betriebe mit bis zu 200 Beschäftigten. Das Verfahren orientiert sich am vereinfachten Wahlverfahren für Schwerbehindertenvertretungen. Bereits früher hatte die Fraktion erweiterte Mitbestimmungsrechte gefordert.
Drastische Erhöhung der Ordnungsgelder
Zur besseren Rechtsdurchsetzung sieht der Antrag vor, Ordnungsgelder von derzeit 10.000 auf bis zu 250.000 Euro zu erhöhen. Eine Steigerung um das 25-Fache. Zwangsgelder steigen auf bis zu 25.000 Euro an, während der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen vom Antrags- zum Offizialdelikt wird. Staatsanwaltschaften müssen dann von Amts wegen ermitteln.
Der von Cem Ince und 19 weiteren Abgeordneten eingebrachte Antrag wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten. Die Linksfraktion sieht die betriebliche Mitbestimmung als Grundpfeiler der Demokratie am Arbeitsplatz, der gestärkt werden muss.























































