- 445.192 Euro Umsatz des rechtsextremen Verlags 'Der Schelm'
- Drei OK-Gruppierungen mit 1,7 Mio. Euro Ertrag aus Rauschgifthandel
- Meiste Verdachtsmeldungen bleiben als Verschlusssache geheim
Rechtsextremismus-Finanzierung: Viele Details bleiben geheim
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6192 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Grünen-Fraktion hatte nach den Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene seit 2024 gefragt, nachdem eine Studie des baden-württembergischen Verfassungsschutzes eine zunehmende Kommerzialisierung des politischen Aktivismus in der rechten Szene festgestellt hatte. Beispiele sind Tattoostudios, Musikveranstaltungen und Immobiliengeschäfte als Teil einer Parallel- und Kreislaufwirtschaft. Zuletzt waren europaweite Razzien gegen den rechtsextremen Buchversandhandel ‚Der Schelm‘ durchgeführt worden.
- 445.192 Euro — Umsatz des rechtsextremen Verlags ‚Der Schelm‘ zwischen Februar 2019 und Dezember 2020
- 1,7 Mio. Euro — Krimineller Ertrag einer rechtsextremen OK-Gruppierung aus Rauschgifthandel
- 3 OK-Gruppierungen — Anzahl organisierter Kriminalität mit Bezug zum Rechtsextremismus im Jahr 2024
- 2021 — Jahr der Einrichtung einer speziellen Organisationseinheit im BfV zur Analyse rechtsextremer Finanzaktivitäten
Im Detail
Die Aufklärung und Bekämpfung rechtsextremistischer Finanzaktivitäten ist zudem ein zentrales Handlungsfeld des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus vom März 2022 sowie seiner Fortschreibung vom Februar 2024.
— Antwort BT-Drs. 21/6192
Die Bundesregierung hat eine umfassende Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu Finanzierungsformen der rechtsextremen Szene seit 2024 größtenteils unter Verweis auf Staatsschutzgründe beantwortet. Viele der 27 gestellten Fragen stufte sie als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad ‚VS-Nur für den Dienstgebrauch‘ ein. Andere verweigerte sie komplett. Die Drucksache 21/6192 vom 27. Mai 2026 zeigt die Grenzen parlamentarischer Kontrolle bei sensiblen Sicherheitsthemen auf.
Die Grünen-Abgeordneten fragten nach konkreten Zahlen. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz, Immobiliengeschäfte, Waffenhandel und andere Finanzierungsformen der rechten Szene standen im Fokus ihrer Anfrage. Grundlage war eine Studie des baden-württembergischen Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2024, die eine zunehmende Kommerzialisierung des politischen Aktivismus in der rechtsextremen Szene festgestellt hatte.
Was gilt aktuell?
Der Kampf gegen rechtsextreme Finanzströme ist seit dem Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses von November 2020 ein zentrales Handlungsfeld der Bundesregierung. Im Jahr 2021 entstand eine spezielle Organisationseinheit innerhalb der Rechtsextremismus-Abteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Diese analysiert Finanzierungsaktivitäten. Außerdem entwickelt sie Strategien zur Unterbrechung rechtsextremer Geldflüsse.
Die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll sammelt Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz, die auch rechtsextreme Aktivitäten betreffen können. Das Zollkriminalamt (ZKA) führt jedoch keine statistischen Aufzeichnungen über Verfahren mit Bezug zur rechtsextremen Szene, da es nicht originär für diese Ermittlungen zuständig ist.
Wenige konkrete Zahlen freigegeben
Zu den wenigen freigegebenen Informationen gehört der Umsatz des rechtsextremen Verlags ‚Der Schelm‘. Das Oberlandesgericht Dresden stellte in einem rechtskräftigen Urteil fest, dass dieser zwischen Februar 2019 und Dezember 2020 durch den Vertrieb volksverhetzender Druckwerke einen Umsatz von mindestens 445.192 Euro erzielt hat. Gegen die Betreiber führten die Behörden europaweite Razzien durch.
Bei der organisierten Kriminalität registrierten die Behörden im Berichtsjahr 2024 drei OK-Gruppierungen mit Bezug zum Rechtsextremismus. Eine Gruppierung war direkt der Politisch motivierten Kriminalität-rechts zugeordnet. Sie war im Rauschgifthandel aktiv. Über den gesamten Verfahrenszeitraum ermittelte die Justiz einen kriminellen Ertrag von etwa 1,7 Millionen Euro, der vermutlich zur Finanzierung politisch motivierter Handlungen gedient hat.
Staatsschutz begrenzt parlamentarische Kontrolle
Die Bundesregierung begründet die umfassende Geheimhaltung mit dem Schutz laufender Ermittlungen und der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden. Eine Offenlegung könnte Rechtsextreme über Überwachungsmaßnahmen informieren. Die Entwicklung von Gegenstrategien wird ermöglicht. Dies würde die Funktionsfähigkeit von BfV, FIU und anderen Behörden nachhaltig beeinträchtigen.
Die Regierung verweigert sogar Auskünfte über die Existenz rechtsextremer Personen in Parlamenten oder parlamentsnahen Bereichen. Auch diese Information ist so sensibel, dass selbst ein ‚geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann‘. Dies zeigt die Spannbreite zwischen parlamentarischen Informationsrechten und Staatsschutzinteressen.
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Betroffen sind die allgemeine Sicherheit und der Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Verweigerung der Auskunft betrifft auch die parlamentarischen Kontrollrechte des Bundestages bei der Überwachung von Sicherheitsbehörden.
Die Bundesregierung verweigert eine umfassende Beantwortung der meisten Fragen mit Verweis auf Staatsschutzgründe und laufende Ermittlungen. Konkrete Zahlen zu Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz werden als Verschlusssache eingestuft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 27.05.2026)
- FIU
- Financial Intelligence Unit – die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, die Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz sammelt und auswertet.
- Verschlusssache VS-NfD
- 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' – niedrigste Geheimhaltungsstufe für Informationen, deren Bekanntwerden nachteilig für die Bundesrepublik sein könnte.
Warum hält die Regierung so viele Informationen geheim?
Aus Staatsschutzgründen und zum Schutz laufender Ermittlungen. Die Offenlegung könnte Rechtsextreme über Überwachungsmaßnahmen informieren und Gegenstrategien ermöglichen.
Welche konkreten Zahlen wurden genannt?
Der rechtsextreme Verlag 'Der Schelm' erzielte zwischen Februar 2019 und Dezember 2020 einen Umsatz von mindestens 445.192 Euro durch Volksverhetzung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6192 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































