- 87 vollendete PMK-rechts-Tötungsdelikte seit 1990 offiziell anerkannt
- Über 42.544 rechte Straftaten im Jahr 2025 registriert — Rekordniveau
- Sechs versuchte Tötungsdelikte im PMK-rechts-Bereich für 2025 gemeldet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7214 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasst politisch motivierte Straftaten im System KPMD-PMK. Für den Zeitraum 1990 bis 2023 sind dem BKA laut Antwort der Bundesregierung vom Februar 2025 (BT-Drs. 20/14905) insgesamt 87 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet worden. Unabhängige Recherchen von Zeit Online und dem Tagesspiegel beziffern die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt auf 187, die Amadeu Antonio Stiftung zählt mindestens 224 Opfer seit der Wiedervereinigung. Für das Jahr 2025 wurden mehr als 42.544 rechte Straftaten registriert — ein Niveau, das laut BKA-Fact-Sheet 2025 dem Rekordwert des Vorjahres entspricht.
- 87 — vollendete PMK-rechts-Tötungsdelikte für 1990–2023, dem BKA mit Stand 24. Januar 2025 gemeldet (BT-Drs. 20/14905).
- Mindestens 224 — Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung nach Zählung der Amadeu Antonio Stiftung.
- Mehr als 42.544 — rechte Straftaten (PMK-rechts) im Jahr 2025, laut BKA-Fact-Sheet auf Rekordniveau.
- 6 — versuchte Tötungsdelikte im PMK-rechts-Bereich, dem BKA für das Jahr 2025 bereits gemeldet.
- 18 — Einzelfragen, die Die Linke in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7214 an die Bundesregierung richtet.
Im Detail
Die Bundesregierung lehnt eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im KPMD-PMK jedoch ab und bewertet diese als „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7214, unter Verweis auf BT-Drs. 21/4105
Wie viele Menschen fallen in Deutschland tatsächlich rechter Gewalt zum Opfer? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7214, die die Fraktion Die Linke am 14. Juli 2026 einreichte und die am 20. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Die Anfrage richtet sich mit 18 detaillierten Fragen an die Bundesregierung und zielt auf vollständige Daten zu Tötungsdelikten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) für die Jahre 2024 und 2025.
PMK-rechts: Anerkannte Opfer weit unter unabhängigen Zählungen
Die Diskrepanz zwischen behördlich anerkannten Opferzahlen und den Ergebnissen unabhängiger Recherchen ist erheblich. Dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden laut Bundesregierung (BT-Drs. 20/14905) für den Zeitraum 1990 bis 2023 insgesamt 87 vollendete PMK-rechts-Tötungsdelikte gemeldet. Recherchen von Zeit Online und dem Tagesspiegel nennen dagegen 187 Todesopfer, die Amadeu Antonio Stiftung zählt inzwischen mindestens 224 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung. Diese Lücke ist politisch brisant: Jede behördliche Nichtanerkennung bedeutet für Angehörige, dass der Tod ihres Familienmitglieds nicht als Opfer rechter Gewalt eingestuft ist.
Für das Jahr 2025 wurden nach Angaben des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt mehr als 42.544 rechte Straftaten registriert — ein Wert, der nahezu unverändert auf dem Rekordniveau des Vorjahres verharrt. Dem BKA wurden für 2025 bereits sechs versuchte Tötungsdelikte im PMK-rechts-Bereich gemeldet.
Konkrete Einzelfälle im Fokus
Die Anfrage benennt mehrere konkrete versuchte Morde nach § 211 StGB, zu denen Die Linke Ermittlungsergebnisse erfragt: ein Fall vom 3. April 2025 in St. Wendel (Saarland), einer vom 9. Juli 2025 in Neuwied (Rheinland-Pfalz), einer vom 27. September 2025 in Ilmenau (Thüringen) sowie einer vom 2. Oktober 2025 in Friedberg (Bayern). Alle vier Fälle sind dem PMK-rechts-Bereich und dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet. Für jeden Fall fragt die Fraktion nach der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, deren möglicher Untersuchungshaft, dem konkreten Tatmotiv (rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich) sowie Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen.
Nachmeldungen: Dynamische Zahlen und fehlende Systematik
Ein zentrales Problem der PMK-Statistik ist die Dynamik der Daten. Der Mord in Regensburg vom 26. Oktober 2023 wurde erst 2024 nachgemeldet — ein Beleg dafür, dass die vorliegenden Zahlen keinen Abschluss haben. Die Bundesregierung lehnt laut BT-Drs. 21/4105 eine systematische Erfassung von Nachmeldungen im KPMD-PMK ab und bewertet diese als „zur polizeilichen Lagebeurteilung irrelevant“. Die Linke hält diese Position für unvereinbar mit dem Anspruch parlamentarischer Kontrolle und der Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt.
Konkret fragt die Fraktion, welche Altfälle seit dem 24. Januar 2025 für die Jahre 2022, 2023 und frühere Jahrgänge nachgemeldet wurden. Bereits in früheren Anfragen (BT-Drs. 20/889) wurden der Bundesregierung Fälle benannt, die bis heute nicht im Phänomenbereich PMK-rechts erfasst sind: darunter der Brandanschlag der „Anti Kanaken Front Kempten“ vom 17. November 1990, bei dem ein fünfjähriges Kind getötet wurde, oder der Tod von Rolf Baginski am 4. September 1997 in Nordhausen. Nach Kenntnis der Fragesteller findet sich keiner dieser Fälle bis heute in der behördlichen Auflistung.
Was gilt aktuell?
Das BKA erfasst PMK-rechts-Tötungsdelikte über das System KPMD-PMK auf Basis von Meldungen der Landespolizeibehörden. Die Einordnung einer Tat erfolgt anhand der Definitionsgrundlagen PMK, die von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt werden. Eine automatische Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Jahre oder eine systematische Überprüfung von Altfällen ist im System nicht vorgesehen. Die Anfrage fragt daher auch, ob die Bundesregierung eine Überarbeitung dieser Kriterien plant — und wenn ja, unter welcher Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Zur breiteren Debatte über staatliche Datenqualität und Kontrolle sowie zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aufklärungsarbeit — etwa durch politische Stiftungen — hat der Bundestag in den vergangenen Monaten ebenfalls Debatten geführt.
Weiterlesen:
Betroffen sind Opfer rechtsextremer Gewalt und ihre Angehörigen, die auf eine behördliche Anerkennung als Opfer rechter Tötungsdelikte warten. Darüber hinaus betrifft die Frage nach der Datenqualität alle Bürgerinnen und Bürger, die auf eine vollständige parlamentarische Kontrolle des Sicherheitsapparats angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7214) wurde am 20. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung hat bis zum 10. August 2026 Zeit zu antworten. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke das Thema erneut in den Bundestag einbringen.
- PMK-rechts
- Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität, der Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund umfasst — erfasst vom BKA im System KPMD-PMK.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — das bundesweite Meldesystem, über das Länderpolizeien Fälle ans BKA übermitteln.
- Hasskriminalität
- Untergruppe der PMK: Straftaten, die durch Vorurteile gegenüber bestimmten Personengruppen (z. B. aufgrund von Herkunft, Religion) motiviert sind.
Was ist PMK-rechts?
PMK-rechts steht für Politisch motivierte Kriminalität im Phänomenbereich Rechts — das ist die behördliche Kategorie für Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund, die vom BKA statistisch erfasst werden.
Warum gibt es Diskrepanzen bei den Opferzahlen?
Unabhängige Recherchen (z. B. von Zeit Online und der Amadeu Antonio Stiftung) zählen mehr Todesopfer rechter Gewalt als die Behörden offiziell anerkennen, weil die Einordnung einzelner Taten umstritten ist oder nachträglich revidiert wird.
Was sind Nachmeldungen im KPMD-PMK?
Nachmeldungen sind Fälle, die nachträglich dem BKA für zurückliegende Jahre gemeldet werden — etwa weil ein Mord erst später als rechtsextrem eingestuft wird. Die Bundesregierung erfasst diese nicht systematisch.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7214 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


















































