- 357 Reichsbürger besaßen Ende 2024 noch legale Waffenerlaubnisse
- 26.000 Personen gehören der Szene an — 774 Straftaten im Jahr 2024
- 19 Reichsbürger arbeiteten 2023/2024 in Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6920 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Jahren als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. Im Mai 2025 verbot Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das ‚Königreich Deutschland‘ als größte Vereinigung der Szene und leitete strafrechtliche Ermittlungen wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte ein. Seit Mai 2024 läuft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Strafprozess gegen die ‚Patriotische Union‘ um Heinrich XIII. Prinz Reuß, dem ein geplanter bewaffneter Staatsstreich vorgeworfen wird. Mitte April 2026 versammelten sich rund 400 Szeneangehörige in Braunschweig zu einer Demonstration.
- 26.000 Personen — Gesamtstärke der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene laut Verfassungsschutzbericht 2024
- 774 Straftaten — extremistische Straftaten aus dem Phänomenbereich Reichsbürger im Jahr 2024
- 357 Waffenerlaubnisse — Anzahl der Reichsbürger mit legalen Waffenerlaubnissen zum 31. Dezember 2024
- 191 Entzüge — waffenrechtliche Erlaubnisse, die 2024 entzogen oder freiwillig zurückgegeben wurden
- 19 Personen — dem Phänomenbereich zugerechnete Beschäftigte in Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben (2023–2024)
Im Detail
Aufgrund der Ablehnung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland birgt jeder Waffenbesitz bei 'Reichsbürgern' und 'Selbstverwaltern' das unkalkulierbare Risiko, dass sie Waffen einsetzen, um gegen sie gerichtete staatliche Maßnahmen gewaltsam abzuwehren.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6920, Frage 20
In Deutschland gehören 26.000 Personen der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter an — und 357 von ihnen besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2024 noch legale Waffenerlaubnisse. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6920) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die das Bundesministerium des Innern am 6. Juli 2026 übermittelt hat. Die 38 Fragen umfassende Anfrage zielt auf das Gefahrenpotenzial der Reichsbürger-Szene, deren Bewaffnung, ihre Finanzstrukturen und mögliche Verbindungen zur AfD.
Reichsbürger: Waffenbesitz als unkalkulierbares Risiko
Die Bundesregierung bewertet den Waffenbesitz innerhalb der Reichsbürger-Szene als besonders gefährlich. In der Antwort heißt es: „Aufgrund der Ablehnung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland birgt jeder Waffenbesitz bei ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘ das unkalkulierbare Risiko, dass sie Waffen einsetzen, um gegen sie gerichtete staatliche Maßnahmen gewaltsam abzuwehren.“ Im Jahr 2024 wurden insgesamt 191 Waffenerlaubnisse entzogen oder freiwillig zurückgegeben — damit besitzen noch immer 357 Szeneangehörige legale Erlaubnisse. Abschließende Zahlen für 2025 lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor.
Die fünf größten Gruppierungen der Szene haben laut Bundesregierung mit Stand Juni 2026 folgende Mitgliederzahlen: „Indigenes Volk/Germaniten“ mit rund 800, „Bismarcks Erben/Vaterländischer Hilfsdienst“ mit rund 500, „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ und „Internationale Organisation Völkerrecht“ jeweils mit rund 300 sowie „Staatenbund Deutsches Reich“ mit rund 200 Anhängern. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern lehnte die Regierung aus Datenschutz- und Staatswohl-Gründen ab.
Reichsbürger in Sicherheitsbehörden des Bundes
Besonders brisant ist die Frage nach Szeneangehörigen in staatlichen Institutionen. In den Jahren 2023 und 2024 waren nach Angaben der Bundesregierung 19 Personen in Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben beschäftigt, die dem Phänomenbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet wurden. 15 weitere Personen wurden mehr als einem Phänomenbereich zugeordnet. Eine Aufschlüsselung nach Behörden und Bundesländern verweigerte die Regierung mit dem Argument, dass Extremisten in Sicherheitsbehörden bei Bekanntwerden ihrer Personalien Verdunkelungshandlungen einleiten könnten. Disziplinar- oder Entlassungsverfahren wurden nach Auskunft der Bundesregierung bislang nicht eingeleitet.
Finanzermittlungen bleiben Verschlusssache
Zahlreiche Fragen zur finanziellen Seite der Reichsbürger-Szene beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich. Ob die Financial Intelligence Unit (FIU) oder das Zollkriminalamt (ZKA) seit 2023 in Ermittlungsverfahren gegen Reichsbürger einbezogen wurden, ob und in welchem Umfang Geldwäsche-Verdachtsmeldungen vorlagen — all das stuft das Bundesministerium des Innern als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages für berechtigte Abgeordnete einsehbar. Zur Frage nach dem finanziellen Schaden durch Reichsbürger-Produkte für die öffentliche Hand teilt die Regierung mit, ihr lägen „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor“.
Nachfolger des verbotenen „Königreichs Deutschland“
Das „Königreich Deutschland“ — die ehemals größte Vereinigung der Szene mit Angeboten wie einer eigenen „Königlichen Reichsbank“ — wurde im Mai 2025 durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verboten. Über Nachfolgeorganisationen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben bislang keine Erkenntnisse. Ebenso unbekannt sind ihr die genauen Besitzverhältnisse der Immobilien ehemaliger Mitglieder. Die Regierung beobachte die Entwicklungen und prüfe regelmäßig, ob Anhaltspunkte für eine Weiterbetätigung erkennbar sind.
Online-Radikalisierung und internationale Verbindungen
Das Internet bleibt laut Bundesregierung das wichtigste Vernetzungsinstrument der Reichsbürger-Szene. Das BfV beobachtet intensiv Einzelpersonen und Kanäle, die unter dem Schutz der Anonymität agieren. Transnationale Netzwerke sind nach Einschätzung der Regierung wenig ausgeprägt — Kontakte ins Ausland beruhen meist auf persönlichen Beziehungen. Niederschwellige Kontakte bestehen jedoch in die Russische Föderation, verbunden durch eine antiwestliche Grundhaltung. Überschneidungen gibt es auch mit der in Russland verwurzelten Anastasia-Bewegung: Einige deren Anhänger bezeichnen sich selbst als ehemalige „Betriebe im KRD“ oder äußern sich reichsbürgertypisch.
Zu den Fragen nach personellen Überschneidungen zwischen der AfD und der Reichsbürger-Szene (Fragen 36 und 37) teilt die Bundesregierung mit, ihr lägen „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor“. Zu möglichen Verbindungen zwischen Reichsbürgern und AfD-nahen Organisationen gibt es nach Aussage der Regierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse. Lediglich zu Frage 35 — ob innerhalb der AfD personelle Verbindungen zur Reichsbürger-Szene existieren — bestätigt die Bundesregierung, dass solche Verbindungen „punktuell“ bestehen.
Das Waffengesetz wird derzeit im Rahmen einer Koalitionsvereinbarung evaluiert; der Prozess startete im September 2025. Gesetzliche Änderungen — etwa für einen leichteren Waffenentzug bei Extremisten — sind erst nach Abschluss der Evaluierung vorgesehen. Weitere Hintergründe zu aktuellen Sicherheitsdebatten im Bundestag finden sich in der täglichen Übersicht der wichtigsten Drucksachen.
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Betroffen sind in erster Linie Behörden und Bürger, die mit Reichsbürgern in Konflikt geraten — von Waffenbehörden über Finanzämter bis hin zu Schulen, denen Eltern Kinder unter Berufung auf pseudojuristische Argumente entziehen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da Reichsbürger gezielt staatliche Institutionen und Finanzsysteme unterlaufen. Auch Mitarbeiter von Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben sind tangiert, da nachgewiesene Szeneangehörige dort Zugang zu vertraulichen Informationen haben könnten.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Kernfragen — insbesondere zur Einbindung von FIU und Zollkriminalamt (Fragen 1–6), zu Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sowie zur Kategorisierung durch den Verfassungsschutz (Frage 15) — nicht öffentlich und stuft die Antworten als 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' ein. Zu internationalen Rechtshilfeersuchen (Fragen 7, 8) verweist die Regierung auf fehlende Statistiken und Vertraulichkeitspflichten. Einige Fragen werden mit pauschalen Ausführungen zu Staatswohl und informationeller Selbstbestimmung abgewiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Reichsbürger: 26.000 Szene-Angehörige und 774 Straftaten im Jahr 2024 →
- Reichsbürger
- Personen oder Gruppen, die die Existenz oder Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ablehnen und sich auf das historische Deutsche Reich, Verschwörungstheorien oder ein selbst definiertes Naturrecht berufen.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe für Verschlusssachen in Deutschland. Dokumente mit dieser Einstufung dürfen nur von autorisierten Stellen eingesehen werden und nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll; analysiert Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz und leitet relevante Informationen an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Wie viele Reichsbürger besitzen noch Waffen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 besaßen 357 Reichsbürger und Selbstverwalter waffenrechtliche Erlaubnisse. Im Laufe des Jahres 2024 wurden 191 Erlaubnisse entzogen oder freiwillig zurückgegeben.
Wie groß ist die Reichsbürger-Szene in Deutschland?
Laut Verfassungsschutzbericht 2024 gehören 26.000 Personen der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter an. Sie begingen im gleichen Jahr 774 extremistische Straftaten.
Gibt es Reichsbürger in deutschen Sicherheitsbehörden?
In den Jahren 2023 und 2024 waren 19 Personen in Sicherheitsbehörden des Bundes beschäftigt, die dem Phänomenbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter zugerechnet wurden. Weitere 15 Personen wurden mehr als einem Phänomenbereich zugeordnet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6920 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































