- 31,9 Mrd. Euro kommunales Rekorddefizit verhindert Klimaschutz
- 101 Millionen Tonnen CO2 könnten Kommunen einsparen
- 145 Mrd. Euro Klimaschäden seit 2000 in Deutschland
31,9 Mrd. Euro Defizit: Kommunaler Klimaschutz vor dem Aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6227 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Jahr 2025 war laut Statistischem Bundesamt ein weiteres Jahr mit einem kommunalen Rekorddefizit von 31,9 Mrd. Euro. Gleichzeitig steigen die Schäden durch Extremwetterereignisse: Seit 2000 entstanden in Deutschland mindestens 145 Mrd. Euro Klimaschäden. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet zwar zur strategischen Planung, aber die konkrete Umsetzung bleibt bei angespannten Haushalten oft auf der Strecke.
- 31,9 Mrd. Euro — kommunales Rekorddefizit in 2025 laut Statistischem Bundesamt
- 101 Millionen Tonnen CO2 — Einsparpotenzial aller deutschen Kommunen bis zur Klimaneutralität
- 145 Mrd. Euro — Klimaschäden in Deutschland von 2000 bis 2021
- 280-900 Mrd. Euro — erwartete volkswirtschaftliche Schäden bis Mitte des Jahrhunderts
- 50 Mio. Euro — jährliche Bundesmittel für Naturschutz ab 2026 über GAK-Sonderprogramm
Im Detail
So war auch 2025 ein weiteres Jahr mit einem kommunalen Rekorddefizit in Höhe von 31,9 Mrd. Euro, wie das Statistische Bundesamt kürzlich bekannt gab.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/5837
Deutsche Kommunen weisen ein Rekorddefizit von 31,9 Mrd. Euro auf. Die Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung sind begrenzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Die Zahlen zeigen das Ausmaß der Herausforderung: Kommunen können theoretisch 101 Millionen Tonnen CO2 einsparen – etwa ein Siebtel der nationalen Emissionen. Die Umsetzung ist jedoch durch die angespannte Haushaltslage eingeschränkt. Klimaschutz und Klimaanpassung sind rechtlich freiwillige Aufgaben, weshalb Kommunen bei knappen Kassen erst ihre Pflichtaufgaben erfüllen müssen.
Was gilt aktuell?
Die Finanzierung kommunaler Klimamaßnahmen liegt nach geltendem Recht primär bei Ländern und Kommunen selbst. Der Bund kann nur modellhafte Projekte fördern. Eine flächendeckende Finanzierung stellt er nicht bereit. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schreibt strategische Planung vor, regelt aber nicht die Finanzierung der Umsetzung.
Finanzschwache Kommunen verfügen sowohl über weniger Geld für Präventionsmaßnahmen als auch über höhere Risiken bei Extremwetterereignissen. Seit 2000 sind 145 Mrd. Euro Klimaschäden in Deutschland entstanden – mit steigender Tendenz.
Entwicklung der Klimaschäden
Die volkswirtschaftlichen Kosten steigen kontinuierlich. Bis zur Jahrhundertmitte werden Schäden zwischen 280 und 900 Mrd. Euro erwartet. Das aktuelle kommunale Gesamtdefizit von 31,9 Mrd. Euro liegt deutlich darunter. Die Bundesregierung erklärt:
„In der Regel sind konsequenter Klimaschutz und Klimaanpassung volkswirtschaftlich günstiger als Reparaturmaßnahmen infolge von klimawandelbedingten Schadensereignissen.“
Konkrete Finanzierungslösungen stehen weiterhin aus. Die im Koalitionsvertrag versprochene Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz läuft seit Jahren. Bislang haben drei Treffen des entsprechenden Bund-Länder-Arbeitskreises stattgefunden.
Föderale Beschränkungen
Die Bundesregierung verweist auf verfassungsrechtliche Grenzen: „Unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen sind in der föderalen Finanzverfassung nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort. Diese rechtlichen Beschränkungen bestehen fort.
Ab 2026 stehen 50 Mio. Euro jährlich für nicht-produktive Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung. Gemessen am Gesamtbedarf ist dies ein geringer Betrag. Einzelne Länder wie Niedersachsen gehen bereits eigene Wege und verpflichten Kommunen zur Klimaanpassung – mit entsprechender Finanzierung.
Die Grünen-Anfrage zeigt: Ohne eine Reform der Kommunalfinanzierung sind Klimaschutz und Klimaanpassung weiterhin durch Sparzwänge eingeschränkt. Während die Energiewende voranschreitet, erhält der lokale Klimaschutz begrenzte Ressourcen.
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Betroffen sind alle Kommunen in Deutschland, besonders aber finanzschwache Städte und Gemeinden. Diese können sich Klimaanpassungsmaßnahmen wie Hochwasserschutz, Deichbau oder hitzeresistente Stadtplanung nicht mehr leisten. Auch Bürger in klimagefährdeten Gebieten leiden unter fehlenden Präventionsmaßnahmen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, verweist aber häufig auf fehlende Daten und Länderzuständigkeit. Bei konkreten Finanzierungslösungen bleibt sie vage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.05.2026) Kommunale Klimafinanzierung: Grüne fordern Investitionsplanung bis 2030 →
- Gemeinschaftsaufgabe
- Verfassungsrechtliches Instrument nach Artikel 91a GG, bei dem Bund und Länder eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und durchführen.
- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
- Bundesgesetz von 2024, das strategische Rahmensetzung für Klimaanpassung vorschreibt, aber keine direkte Finanzierung regelt.
Warum können Kommunen keinen Klimaschutz mehr betreiben?
Klimaschutz ist rechtlich eine freiwillige Aufgabe. Bei einem Rekorddefizit von 31,9 Mrd. Euro müssen Kommunen erst ihre Pflichtaufgaben erfüllen.
Wie viel CO2 könnten Kommunen einsparen?
Laut Bundesregierung könnten alle deutschen Kommunen gemeinsam 101 Millionen Tonnen CO2 mindern – etwa ein Siebtel der nationalen Emissionen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6227 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































