- 95 Prozent des deutschen Ammoniaks stammen aus der Landwirtschaft
- Gülleansäuerung reduziert Ammoniak um bis zu 80 Prozent — rechtlich blockiert
- Bundesregierung plant keine AwSV-Novellierung zur Rechtssicherheit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7878 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Etwa 95 Prozent der in Deutschland freigesetzten Ammoniak-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft, vor allem aus Wirtschaftsdünger der Tierhaltung. Deutschland hat sich im Rahmen internationaler Vereinbarungen verpflichtet, diese Emissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zu reduzieren. Die überarbeitete EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) musste bis 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und verschärft die Vorgaben weiter. Auf EU-Ebene ist die Gülleansäuerung als beste verfügbare Technik (BVT) anerkannt und wird in mehreren Mitgliedstaaten — insbesondere Dänemark — im Praxismaßstab eingesetzt.
- 95 % — Anteil der Landwirtschaft an den gesamten deutschen Ammoniak-Emissionen, hauptsächlich aus Wirtschaftsdünger.
- 29 % — Reduktionsziel für deutsche Ammoniak-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2005.
- 40–80 % — Gemessene Reduktion der Ammoniak-Emissionen durch Ansäuerung bei Feldversuchen 2025.
- 30–90 % — In der Fachliteratur beschriebenes Reduktionspotenzial der Gülleansäuerung.
- 2021–2024 — Laufzeit des Investitionsprogramms Landwirtschaft, über das Ansäuerungstechnik bei der Feldausbringung bereits gefördert wurde.
Im Detail
Die Gülleansäuerung stellt eine wirksame Technik zur Verringerung der Ammoniak- und Methanemissionen in die Luft dar. In Deutschland wird die Gülleansäuerung nach hier vorliegenden Erkenntnissen bisher kaum eingesetzt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7878, Antwort zu Frage 1
Ammoniak aus Gülle und Mist ist ein unterschätztes Umweltproblem: 95 Prozent der in Deutschland freigesetzten Ammoniak-Emissionen stammen aus der Landwirtschaft. Der Schadstoff bildet Feinstaub, schädigt Böden und Gewässer und reagiert in der Atmosphäre zu Lachgas — einem Treibhausgas, das rund 300-mal klimaschädlicher als CO₂ ist. Eine seit Jahren bekannte und auf EU-Ebene als beste verfügbare Technik (BVT) anerkannte Lösung ist die Gülleansäuerung: Flüssigmist wird mit Schwefelsäure versetzt, was die Freisetzung von Ammoniak und Methan deutlich hemmt. In Deutschland wird diese Methode trotzdem kaum genutzt — aus rechtlichen Gründen.
Gülleansäuerung: Wirksam, aber rechtlich unsicher
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 21/7878 vom 3. September 2026), dass die Gülleansäuerung eine wirksame Technik zur Verringerung von Ammoniak- und Methanemissionen darstellt. Laufende Feldversuche im Projekt „Säure+ im Feld“ zeigten 2024 Reduktionen von 45 bis 65 Prozent und 2025 von 40 bis 80 Prozent — Werte, die mit dem in der Fachliteratur beschriebenen Potenzial von 30 bis 90 Prozent übereinstimmen. Dennoch: Nach Angaben der Bundesregierung wird die Gülleansäuerung in Deutschland bisher kaum eingesetzt.
Das zentrale Problem liegt im Wasserrecht. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stuft angesäuerten Flüssigmist nicht eindeutig als lagerfähigen Wirtschaftsdünger in bestehenden Gülleanlagen (JGS-Anlagen) ein. Damit steht die Anerkennung in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) — die die Methode ausdrücklich als anrechenbare Emissionsminderungsmaßnahme aufführt — einem wasserrechtlichen Anwendungshindernis gegenüber. Verboten ist die Gülleansäuerung nach AwSV zwar nicht, doch die rechtliche Grauzone macht einen wirtschaftlich tragfähigen Praxiseinsatz faktisch unmöglich.
Was gilt aktuell?
Nach geltender Rechtslage ist die Gülleansäuerung in der TA Luft als Maßnahme anerkannt, und die damit erzielte Emissionsminderung wird auf die Anforderungen des Immissionsschutzrechts angerechnet. Wer die Technik jedoch in bestehenden Stallanlagen einsetzen will, stößt auf wasserrechtliche Anforderungen der AwSV, die für die verwendeten Säuren als wassergefährdende Stoffe gelten. Eine klare Einstufung des angesäuerten Produkts als regulär lagerfähiger Wirtschaftsdünger in JGS-Anlagen fehlt bislang. Eine Novellierung der AwSV ist nach Aussage der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Keine AwSV-Novellierung geplant
Auf die direkte Frage der Grünen-Abgeordneten, ob die Bundesregierung bei einer künftigen Novellierung der AwSV eine Klarstellung für angesäuerten Flüssigmist vorsieht, antwortet die Bundesregierung ausweichend: Eine Novellierung sei derzeit nicht geplant; bei einer etwaigen künftigen Novellierung werde man die Möglichkeit einer entsprechenden Klarstellung prüfen. Einen konkreten Zeitplan nennt die Regierung nicht. Ähnlich vage bleibt die Antwort auf die Frage nach Wettbewerbsnachteilen für deutsche Landwirte gegenüber Berufskollegen in Ländern wie Dänemark, wo die Gülleansäuerung bereits im Praxismaßstab funktioniert: Die Bundesregierung verweist auf die Gesamtkomplexität der Lage und lehnt eine isolierte Betrachtung einzelner Faktoren ab.
Für die Methanreduktion nennt die Bundesregierung ergänzende Instrumente: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert seit April 2026 erneut über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Kalkstickstoff ist in der neuen Förderrichtlinie ausdrücklich nicht förderfähig, da es sich um einen Betriebsstoff und keine Investition in bauliche oder technische Anlagen handelt. Ähnliche Förderaktivitäten gab es bereits 2022 und 2023.
Hintergrund: Internationaler Druck wächst
Deutschland hat sich im Rahmen der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Die überarbeitete EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) verschärft zusätzlich die Vorgaben für die Intensivtierhaltung und musste bis 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Angesichts dieser Fristen und des fehlenden Rechtsrahmens für die Gülleansäuerung wächst der Handlungsdruck — den die Bundesregierung in ihrer Antwort zwar anerkennt, ohne aber konkrete Lösungsschritte zu benennen. Das parallele Forschungsvorhaben „SlurryUpgrade“ zur Gülleaufbereitung ist noch nicht abgeschlossen; erste Ergebnisse deuten auf erhöhte Nährstoffverluste bei falsch gelagertem separiertem Feststoff hin.
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Unmittelbar betroffen sind Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, die emissionsmindernde Techniken einsetzen wollen, durch rechtliche Unsicherheiten aber faktisch daran gehindert werden. Mittelbar betrifft das Thema die Allgemeinbevölkerung: Ammoniak trägt zur Feinstaubbildung bei und schadet Böden, Gewässern und Ökosystemen.
Bei Frage 4 (Wettbewerbsnachteile gegenüber EU-Ländern) weicht die Bundesregierung aus, indem sie auf die Gesamtkomplexität landwirtschaftlicher Herausforderungen verweist, ohne die konkrete Frage zu beantworten. Bei Frage 5 bejaht sie zwar eine künftige Prüfmöglichkeit, verneint aber eine konkrete Novellierungsabsicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Gülleansäuerung: Rechtslücke blockiert Ammoniak-Minderung →
- AwSV
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen — regelt, wie Stoffe gelagert werden müssen, die Gewässer gefährden könnten, darunter auch Flüssigmist.
- BVT (Beste verfügbare Technik)
- EU-Standard für umweltschonende Verfahren; Anlagen müssen diese Techniken einsetzen oder gleichwertige Emissionsminderungen nachweisen.
- TA Luft
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft — bundesweite Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Luftverunreinigungen durch Industrie- und Landwirtschaftsanlagen.
Warum wird die Gülleansäuerung in Deutschland kaum genutzt?
Die aktuelle Auslegung der AwSV stuft angesäuerten Flüssigmist nicht eindeutig als lagerfähigen Wirtschaftsdünger ein, was den Praxiseinsatz rechtlich erschwert — obwohl die Methode in der TA Luft anerkannt ist.
Wie stark reduziert die Gülleansäuerung Ammoniak-Emissionen?
Laut Bundesregierung wurden in den Feldversuchen 2024 Reduktionen von 45 bis 65 Prozent und 2025 von 40 bis 80 Prozent erreicht, was den in der Literatur beschriebenen Reduktionspotenzialen von 30 bis 90 Prozent entspricht.
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung zur Gülleansäuerung?
Nein. Die Bundesregierung plant derzeit keine Novellierung der AwSV, will bei einer künftigen Novellierung aber die Möglichkeit einer Klarstellung prüfen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7878 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































