- Rund 14.000 hitzebedingte Todesfälle bis Kalenderwoche 32 laut RKI
- Nur 4 % der Notaufnahmen können Ganzkörperimmersion zur Kühlung anbieten
- Bundesregierung wird zu Krisenmanagement und Schutzmaßnahmen befragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7857 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Hitzewellen gelten als häufig unterschätzte Naturkatastrophe. Das Robert Koch-Institut erfasst hitzebedingte Übersterblichkeit fortlaufend und veröffentlicht Schätzwerte. Im Hitzesommer 2003 starben in Europa nach späteren Studien über 70.000 Menschen, in Deutschland mehrere Tausend. Seither hat der Bund Hitzeschutzpläne und Empfehlungen für Einrichtungen erarbeitet, jedoch ohne verbindliche Mindeststandards. Der Deutsche Wetterdienst gibt Hitzewarnungen heraus, eine bundesweit verbindliche Krisenkette bei Extremhitze vergleichbar mit der Hochwasserbewältigung existiert nach bisherigem Stand nicht.
- ~14.000 — Geschätzte hitzebedingte Todesfälle bis Kalenderwoche 32 laut RKI (Angabe der Fragesteller)
- ~9.600 — Todesfälle allein in Kalenderwoche 26 (Ende Juni 2026)
- 9 % — Anteil der Kliniken, die Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert haben
- 19 % — Anteil der Notaufnahmen mit vollständiger Klimatisierung
- 4 % — Anteil der Notaufnahmen mit Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion
Im Detail
Extreme Hitze ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben und führt zu einer erheblichen gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung. Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind im Sommer 2026 bis zur Kalenderwoche 32 rund 14.000 Menschen hitzebedingt gestorben.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7857
Im Sommer 2026 hat Deutschland nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eine der schwersten Hitzesterblichkeiten seit Jahren erlebt: Bis zur Kalenderwoche 32 starben laut diesen Schätzungen rund 14.000 Menschen hitzebedingt — davon etwa 9.600 allein in der besonders heißen Kalenderwoche 26 Ende Juni. Diese Zahlen bilden den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7857 von Bündnis 90/Die Grünen, eingereicht am 7. September 2026.
Die Anfrage richtet sich mit 39 Einzelfragen an die Bundesregierung und zielt auf eine umfassende Aufklärung darüber, wie der Staat auf die Hitzewellen reagiert hat — und warum strukturelle Schutzlücken offenbar bestehen blieben. Die Grünen-Fraktion, vertreten durch Abgeordnete wie Misbah Khan, Dr. Janosch Dahmen und Leon Eckert, verweist dabei auf alarmierende Befunde aus dem Gesundheitssystem.
Hitzeschutz in Krankenhäusern mangelhaft
Laut in der Anfrage zitierten bundesweiten Erhebungen waren die deutschen Notaufnahmen auf die Hitzewellen 2026 strukturell schlecht vorbereitet: Nur 9 Prozent der Kliniken hatten das Szenario Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert. Nur 19 Prozent der Notaufnahmen waren vollständig klimatisiert, und lediglich 12 Prozent verfügten über einen standardisierten Behandlungspfad für schwere hitzebedingte Erkrankungen. Besonders kritisch: Bei einem Hitzschlag gilt die unverzügliche Ganzkörperkühlung — etwa durch Kaltwasserimmersion — als medizinisch entscheidend, doch nur 4 Prozent der Notaufnahmen halten diese Möglichkeit vor. Am Hitzewochenende des 27./28. Juni 2026 meldeten 78 Prozent der Notaufnahmen ein erhöhtes Patientenaufkommen, 57 Prozent berichteten von Überlastungssituationen.
Was gilt aktuell beim staatlichen Hitzeschutz?
Der Bund hat in den vergangenen Jahren Hitzeschutzpläne und Musterempfehlungen für Krankenhäuser und andere Einrichtungen erarbeitet. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Eine dem Hochwasserschutz vergleichbare bundesweite Krisenkette mit klaren Zuständigkeiten, Schwellenwerten und aktivierbaren Koordinierungsmechanismen speziell für Extremhitze existiert nach aktuellem Stand nicht. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) ist zwar grundsätzlich für bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse zuständig — ob es die Hitzelage 2026 als solche eingestuft hat, ist eine der offenen Fragen der Anfrage.
Krisenmanagement und Verantwortung des Bundes
Ein zentrales Anliegen der Kleinen Anfrage ist die Frage, ob und wann ressortübergreifende Krisen- oder Koordinierungsstäbe auf Bundesebene eingerichtet oder aktiviert wurden. Die Grünen-Fraktion will wissen, wann das Bundeskanzleramt erstmals über die außergewöhnliche Hitzesterblichkeit informiert wurde und ob der Bundeskanzler zwischen dem 29. Juli und dem 22. August 2026 Lageberichte angefordert oder Prüfaufträge veranlasst hat. Parallel fragen die Abgeordneten, ob durch früheres staatliches Handeln Todesfälle hätten vermieden werden können — eine politisch brisante Frage, deren Beantwortung der Bundesregierung obliegt.
Auch die Finanzierungsfrage steht im Raum: Die Anfrage erkundigt sich, ob Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Hitzeschutzinvestitionen — etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kitas — eingeplant sind, und ab welchem Haushaltsjahr diese verfügbar wären.
Bevölkerungswarnung und Krisenübung LÜKEX 26
Weitere Fragen betreffen die Warnung der Bevölkerung über Apps wie NINA oder KatWarn: Wie viele Menschen wurden im Vorfeld der Extremhitzetage erreicht? Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Warnung von Pflegeheimen, Schulen und Kitas? Die Anfrage thematisiert auch die laufende Krisenmanagementübung LÜKEX 26 mit dem Szenario „Dürre und Hitzewelle“ und fragt, wie die dort gewonnenen Erkenntnisse in die künftige Krisenvorsorge einfließen sollen. Mehr zur aktuellen Forschungs- und Infrastrukturdebatte findet sich im Beitrag Rahmenbedingungen für Forschung grundlegend verbessern.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 39 Fragen steht noch aus. Sie wird zeigen, welche Konsequenzen der Bund aus dem Hitzesommer 2026 für Krisenvorsorge, Krankenhausfinanzierung und Bevölkerungsschutz ziehen will.
Weiterlesen:
- Bundestag 11.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Mikroelektronik: Schnellere Genehmigungen per Gesetz gefordert
Besonders betroffen sind ältere und vorerkrankte Menschen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Kinder in Kitas und Schulen. Auch das Personal im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Rettungsdienst leidet unter hitzebedingten Personalausfällen. Kommunen ohne ausreichende Kühlinfrastruktur stehen zudem vor Finanzierungsproblemen bei der Nachrüstung.
Die Kleine Anfrage wurde am 7. September 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/7857). Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- Hitzebedingte Übersterblichkeit
- Statistisch erhöhte Sterblichkeit in Hitzeperioden im Vergleich zu einem Referenzzeitraum ohne extreme Temperaturen. Das RKI schätzt diesen Wert regelmäßig auf Basis von Sterbedaten.
- GMLZ
- Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), koordiniert Informationen bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen.
- LÜKEX
- Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung, bei der Bund und Länder gemeinsam den Umgang mit Extremszenarien trainieren, etwa Dürre und Hitzewellen.
Wie viele Menschen starben im Hitzesommer 2026 in Deutschland?
Laut RKI-Schätzungen, auf die sich die Anfrage beruft, sind bis zur Kalenderwoche 32 rund 14.000 Menschen hitzebedingt gestorben, davon etwa 9.600 allein in Kalenderwoche 26 Ende Juni 2026.
Wie gut waren Krankenhäuser auf die Hitzewellen vorbereitet?
Laut den in der Anfrage zitierten Erhebungen hatten nur 9 Prozent der Kliniken Hitze im Alarm- und Einsatzplan verankert, nur 19 Prozent der Notaufnahmen waren vollständig klimatisiert und nur 4 Prozent hielten eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vor.
Was ist die LÜKEX 26 und warum ist sie relevant?
Die LÜKEX 26 ist eine länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung mit dem Szenario 'Dürre und Hitzewelle'. Die Anfrage fragt, welche Behörden teilnehmen und wie die Erkenntnisse in die Krisenvorsorge einfließen sollen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7857 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































