- Grüngasquote startet 2029 mit 10%, steigt bis 2040 auf 60%
- 3.000-4.000 Euro jährliche Mehrkosten für Haushalte möglich
- Bundesregierung hat keine langfristigen Gaspreisprognosen
GMG-Reform: Grüne warnen vor steigenden Gaskosten für Mieter
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6229 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Februar 2026 stellten CDU, CSU und SPD Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz soll grundlegend geändert werden: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Stattdessen sollen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt werden, müssen aber ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beimischen. Am 13. Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf.
- 10-60% — Grüngasquote steigt von 10% (2029) auf 60% (2040)
- 24,9 ct/kWh — Prognostizierter Erdgas-Privatkundenpreis laut BBSR-Berechnungen
- 3.000-4.000 Euro — Mögliche jährliche Mehrkosten für Dreipersonenhaushalte durch steigende Gasnetzentgelte
- 29.000-55.000 — Beschäftigte in der deutschen Wärmepumpenindustrie
Im Detail
Es bleibt vor allem offen, wie die Verfügbarkeit der sogenannten grünen Gase sichergestellt werden soll und zu welchen Kosten für Verbrauchende diese bereitgestellt werden sollen.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/4709
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könne Mieter mit höheren Heizkosten belasten. Dies zeige eine umfangreiche Kleine Anfrage der Grünen, die die Bundesregierung beantwortet hat. Der Kern: Würden weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut, steigen die Kosten durch grüne Brennstoffe. Zusätzlich sinkt die Netzauslastung.
Was gilt aktuell?
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Fossile Brennstoffe werden dadurch schrittweise verdrängt. Die Regel ebnet den Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Nach geltendem Recht dürfen Heizkessel nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD ändert diese Regelungen grundlegend. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des GMG beschlossen. Fossile Heizungen werden wieder generell erlaubt. Stattdessen wird eine Grüngasquote eingeführt.
Grüngasquote startet mit 10 Prozent
Ab 2029 müssen Gas- und Ölheizungen zu 10 Prozent mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Biomethan oder Wasserstoff kommen dafür infrage. Die Quote steigt dann auf 15 Prozent in 2030. 2035 sind es 30 Prozent, 2040 bereits 60 Prozent. Konkrete Kostenprognosen kann die Bundesregierung nicht vorlegen. „Der Bundesregierung liegen solche langfristigen Prognosen nicht vor“, heißt es in der Antwort.
Bei sinkender Gasnutzung entstehen weitere Kosten. Die Netzentgelte müssen dann auf weniger Verbraucher umgelegt werden. Eine Fraunhofer-Studie prognostiziert 3.000 bis 4.000 Euro jährliche Mehrkosten für Dreipersonenhaushalte bis 2045. Das BBSR rechnet mit Erdgaspreisen von 24,9 Cent pro Kilowattstunde. Das ist etwa doppelt so viel wie 2025.
Mieter besonders betroffen
Mieter haben keinen Einfluss auf die Heizungswahl. Sie sind den Kostensteigerungen ausgesetzt. Die Grünen bezeichneten die Reform als „Gaskostenfalle“. Auch Verbraucherzentralen und der Mieterbund warnten vor steigenden Nebenkosten.
Die Bundesregierung verspricht Mieterschutz, bleibt aber vage. Es ist „gelungen, beim Mieterschutz eine ausgewogene Lösung zu finden“, heißt es. Konkrete Maßnahmen werden nicht benannt. Das Kostenneutralitätsgebot der Wärmelieferverordnung soll nur „moderat angepasst“ werden.
Klimaziele in Gefahr
Umweltverbände bezweifeln, dass Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Das Öko-Institut berechnet, dass die GMG-Reform die bereits bestehende Ziellücke vergrößert. Um 5 bis 8 Megatonnen CO2 im Jahr 2030. Bis 2040 sind es 14 bis 22 Megatonnen mehr.
Die Wärmepumpenindustrie beschäftigt nach Regierungsangaben zwischen 29.000 und 55.000 Menschen. Nach dem Einbruch 2024 erholten sich die Absatzzahlen seit 2025 wieder. Ob die GMG-Reform diesen Trend beeinflusst, ist offen.
Das Wirtschaftsministerium legt im Sommer 2026 konkrete Eckpunkte für die Grüngas-/Grünheizölquote vor. Erst dann werden die tatsächlichen Kosten für Verbraucher absehbar sein.
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Betroffen sind vor allem Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizungswahl haben. Bei weiter sinkender Gasnutzung drohen stark steigende Netzentgelte. Laut Fraunhofer-Studie könnten Dreipersonenhaushalte bis 2045 jährlich 3.000 bis 4.000 Euro mehr für Gasnetzentgelte zahlen.
Die Bundesregierung weicht bei konkreten Kostenprognosen aus und verweist auf noch zu erarbeitende Eckpunkte. Langfristige Gaspreisprognosen werden als nicht belastbar eingestuft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 29.05.2026)
- Grüngasquote
- Verpflichtender Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff beim Betrieb von Gas- und Ölheizungen.
- GMG
- Gebäudemodernisierungsgesetz – geplanter Nachfolger des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit geänderten Heizungsregeln.
Wie hoch wird die Grüngasquote?
Sie startet 2029 bei 10%, steigt 2030 auf 15%, 2035 auf 30% und erreicht 2040 dann 60%.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6229 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































