Bundesverwaltungsgericht: Versagung von Aussagegenehmigungen für frühere Regierungsmitglieder ist rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 10. Juni 2026 entschieden, dass die Bundesregierung Aussagegenehmigungen für frühere Mitglieder der Bundesregierung in Zivilverfahren versagen darf, wenn dies der wirksamen Ausübung ihrer Aufgaben dient. Die Entscheidung betrifft das Bundesministergesetz (BMG), das eine Verschwiegenheitspflicht auch nach dem Ausscheiden aus der Regierung vorsieht.
Der Hintergrund des Verfahrens
Ein ehemaliger Abteilungsleiter eines Bundesministeriums war 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Eine Zeitung hatte über die mutmaßlichen Gründe dieser Versetzung berichtet. Der Beamte verklagte das Medienunternehmen auf Unterlassung dieser Berichterstattung. Im Berufungsverfahren wollte die Zeitung zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen benennen, um die Berichterstattung zu belegen. Dies scheiterte: Die Bundesregierung versagte 2022 die erforderliche Aussagegenehmigung nach § 7 Abs. 1 BMG.
Kernaussage des Urteils
Das Gericht bestätigte, dass die Versagung rechtmäßig war. Der Grund liegt in der Funktionsfähigkeit der Regierung: Politische Beamten besetzen Vertrauenspositionen und können ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Würde eine nachträgliche Offenlegung der Entlassungsgründe durch Zeugenaussagen erzwungen, würde dies künftige Regierungen in ihrer Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung dieser Positionen einengen. Dies könnte die wirksame Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich erschweren.
Gesetzliche Grundlagen
Entscheidend ist das Bundesministergesetz, das für Mitglieder und frühere Mitglieder der Bundesregierung eine strikte Verschwiegenheitspflicht vorsieht. Die Versagung einer Aussagegenehmigung ist zulässig, wenn sie „die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde“. Das Bundesverwaltungsgericht folgt der Auffassung, dass dieser Schutz unverzichtbar für die Handlungsfähigkeit der Exekutive ist.
Bedeutung für Bürger und Medien
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Pressefreiheit und das Informationsrecht der Öffentlichkeit. Journalisten können sich nicht auf Zeugenaussagen ehemaliger Regierungsmitglieder verlassen, um Berichterstattung über Regierungshandeln zu belegen. Gleichzeitig sichert das Urteil die Funktionsfähigkeit der Regierung, indem es Vertraulichkeit innerhalb der Exekutive schützt. Das Gericht betont, dass Pressefreiheit selbst im presserechtlichen Unterlassungsverfahren berücksichtigt wird – dort muss der Journalist gegen das Persönlichkeitsrecht abwägen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Das Urteil zeigt eine Spannung zwischen Pressefreiheit, Informationsrecht und Funktionsfähigkeit der Regierung. Eine parlamentarische Debatte über eine mögliche Neuregelung des Bundesministergesetzes könnte sinnvoll sein – etwa über konkretere Kriterien für die Versagung von Aussagegenehmigungen oder zeitliche Fristen, nach denen eine Aussage zulässig wird.






























































