- Antisemitische Straftaten stiegen von 1.366 (2015) auf 6.548 (2025)
- 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen im Jahr 2024
- Integrationskurse kosteten 2024 über 1 Mrd. Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8006 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) jährlich in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern erhoben und ausgewertet. Sie bildet den Erkenntnisstand bei Abschluss polizeilicher Ermittlungen ab, nicht rechtskräftige Verurteilungen. Die Strafverfolgungsstatistik — zuständig für Verurteilungen — wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht; die Daten für 2025 lagen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht vor. Seit dem 1. Juni 2026 können im BKA-System mehrere Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen erfasst werden; eine umfassende Auswertung ist erst ab dem Tatjahr 2027 möglich.
- 1.366 → 6.548 — Antisemitische Straftaten stiegen von 2015 bis 2025 um rund 380 Prozent.
- 7.243 Fälle (2024) / 7.074 Fälle (2025) — Gewaltkriminalität an Schulen laut PKS.
- 1,068 Mrd. Euro (2024) — Bundesausgaben für Integrationskurse; 2015 betrugen sie noch 269 Mio. Euro.
- 35.600 Fachkräfte — Seit 2015 von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelte ausländische Fachkräfte.
- 288 Minderjährige — Opfer gemeinschaftlicher sexueller Übergriffe (unter 18 Jahren) im Jahr 2025 laut PKS.
Im Detail
Die Bundesregierung sieht die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gewahrt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8006, S. 14
Antisemitische Straftaten in Deutschland haben sich zwischen 2015 und 2025 von 1.366 auf 6.548 Fälle nahezu verfünffacht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8006) vom 14. September 2026 hervor, die das Bundesministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7708) übermittelt hat. Zugleich verweist die Regierung bei einem erheblichen Teil der 27 Fragen auf fehlende Datenbasis.
Antisemitische Straftaten: Starker Anstieg ab 2023
Laut Drucksache entwickelten sich die antisemitischen Straftaten im Erfassungssystem des Bundeskriminalamts (PMK-Statistik) über Jahre moderat, bevor ein deutlicher Sprung einsetzte: Von 3.027 Fällen im Jahr 2021 stiegen die Zahlen auf 5.164 im Jahr 2023 und 6.548 im Jahr 2025. Für Januar bis Juli 2026 sind 1.298 Fälle erfasst. Zur Herkunft der Tatverdächtigen liefert die Antwort Teildaten: Fälle mit mindestens einem Tatverdächtigen mit Asylstatus lagen 2025 bei 137, Fälle mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen bei 2.339. Angaben zu Doppelstaatlern kann die Bundesregierung nicht machen, da das BKA-System bis Mai 2026 nur eine Staatsangehörigkeit pro Person erfassen konnte.
Schulkriminalität: Erstmals systematische Daten ab 2024
Für Kriminalität an Schulen lagen laut Drucksache erst ab dem Berichtsjahr 2024 Daten nach Tatörtlichkeit in der PKS vor. Danach wurden 2024 an deutschen Schulen 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität registriert, 86 Vergewaltigungen, 69 sexuelle Übergriffe sowie 11.505 Diebstähle. Im Jahr 2025 lagen die Zahlen bei 7.074 (Gewaltkriminalität), 95 (Vergewaltigung), 61 (sexuelle Übergriffe) und 10.995 (Diebstahl). Zu radikalislamischem Mobbing oder Nötigung an Schulen erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu besitzen, da diese Kategorie kein Katalogwert im PMK-System ist. Ebenso werden Mobbing-Fälle in der PKS grundsätzlich nicht erfasst.
Integrationskosten: Integrationskurse kosten über 1 Mrd. Euro jährlich
Die staatlichen Ausgaben für Integrationskurse nach der Integrationskursverordnung stiegen von 269 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 1,068 Mrd. Euro im Jahr 2024 und lagen 2025 bei 1,066 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Ausgaben für Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (2025: rund 77,5 Mio. Euro), Jugendmigrationsdienste (2025: rund 65,9 Mio. Euro) sowie Fördermaßnahmen zur Integration (2025: rund 61 Mio. Euro). Zu indirekten Haushaltskosten erklärt die Bundesregierung, diese seien aus systematischen Gründen nicht bezifferbar, da sie aus einer Vielzahl von Komponenten mit mittelbaren Effekten bestehen.
Fachkräftevermittlung: 35.600 Fachkräfte seit 2015 vermittelt
Auf die Frage nach regulär angeworbenen Fachkräften nennt die Drucksache konkrete Zahlen: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit hat seit 2015 insgesamt 35.600 qualifizierte Fachkräfte aus EU- und Drittstaaten an Arbeitgeber vermittelt. Über spezielle Anwerbeprogramme seit 2020 wurden 7.900 Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Das Pflegeprogramm „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ hat von 2021 bis 2023 laut letztem verfügbaren Monitoring 1.041 Pflegefachpersonen nach Deutschland gebracht.
Zahlreiche Fragen ohne Antwort
Bei einem substanziellen Teil der Fragen teilt die Bundesregierung mit, keine Erkenntnisse zu besitzen. Das gilt für den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus, Wiederholungstaten und Haftvollzug (Frage 14), für den Anteil von Zuwanderern an Clankriminalität und organisiertem Verbrechen (Frage 15), für Gesamtkosten durch Gewaltdelikte im Kontext irregulärer Migration (Frage 19) sowie für die Anzahl dauerhaft sozialleistungsabhängiger Zugewanderter (Frage 23). Zu Verurteilungen und Strafmaßen bei Sexualdelikten verweist die Bundesregierung auf die noch nicht vorliegenden Daten der Strafverfolgungsstatistik 2025, die frühestens Ende 2026 veröffentlicht werden. Suizide infolge sexueller Gewalt werden laut Drucksache statistisch nicht erfasst; eine gesonderte Erfassung ist nicht geplant. Zur Frage der wirtschaftlichen Nettobilanz der Zuwanderung erklärt die Regierung, eine pauschale Bewertung sei angesichts der unterschiedlichen Migrationsformen nicht sachgerecht. Auf die Frage nach der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht antwortet die Bundesregierung knapp: Sie sieht die Schutzpflichten gewahrt. Informationen zur Debatte über innere Sicherheit und Migration im Bundestag finden sich auch im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 18. September 2026.
Parallel zur Sicherheitsdebatte beschäftigt sich der Bundestag mit weiteren Aspekten staatlicher Schutzpflichten, etwa im Bereich Asylverfahrensberatung, bei der Bundesmittel von 24,5 auf 5 Mio. Euro gekürzt wurden.
Weiterlesen:
Von den abgefragten Themen sind vor allem Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten, jüdische Menschen als Opfer antisemitischer Straftaten sowie Schülerinnen und Schüler als Betroffene von Schulkriminalität betroffen. Steuerzahler sind durch die staatlichen Ausgaben für Integrationskurse, Migrationsberatung und Förderprogramme berührt.
Bei einem erheblichen Teil der 27 Fragen — darunter Fragen zu Täterherkunft bei Sexualdelikten, Gesamtkosten durch Kriminalität, Clankriminalität und Radikalisierung — verweist die Bundesregierung auf fehlende Daten oder erklärt, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu besitzen. Nur bei Fragen zu Antisemitismus, Schulkriminalität und Integrationskosten liefert sie konkrete Zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Zuwanderung seit 2015: AfD fragt nach Kriminalität und Sozialkosten →
- PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)
- Jährliche Statistik des BKA, die alle polizeilich erfassten Straftaten auswertet — jedoch ohne rechtskräftige Verurteilungen, da sie den Stand bei Abschluss der Ermittlungen widerspiegelt.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität: System, über das die Länder politisch motivierte Straftaten an das BKA melden.
- Integrationskurs
- Staatlich geförderter Sprachkurs für Zugewanderte nach der Integrationskursverordnung, der Deutschkenntnisse und Orientierungswissen vermittelt.
Wie stark sind antisemitische Straftaten gestiegen?
Laut Drucksache 21/8006 stiegen die erfassten antisemitischen Straftaten von 1.366 im Jahr 2015 auf 6.548 im Jahr 2025 — ein Anstieg um rund 380 Prozent.
Wie viele Gewalttaten gab es 2024 an deutschen Schulen?
Die PKS weist für 2024 insgesamt 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen aus; im Jahr 2025 waren es 7.074 Fälle.
Wie viel gibt der Bund für Integrationskurse aus?
Die Kosten für Integrationskurse nach der Integrationskursverordnung lagen 2024 bei rund 1,068 Mrd. Euro und 2025 bei rund 1,066 Mrd. Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8006 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































