- Sozialer Wohnungsbau erhält 2026 rund 2,65 Mrd. Euro Bundesfinanzhilfen
- Viele Förderprogramme laufen ohne abgeschlossene externe Evaluation
- Bundesrechnungshof bemängelte fehlende messbare Ziele bei Smart-Cities-Programm
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8001 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind für finanzwirksame Maßnahmen des Bundes angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich Erfolgskontrollen durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit wiederholt Lücken bei der Erfolgskontrolle von Bundesprogrammen festgestellt. Das BMWSB verantwortet im Haushalt 2026 (Einzelplan 25 sowie den Sondervermögen SVIK und KTF) Förderprogramme von insgesamt mehreren Milliarden Euro jährlich. Die AfD-Fraktion hatte mit Drucksache 21/7712 21 detaillierte Fragen zu Stand, Kriterien und Ergebnissen der Programmevaluationen gestellt.
- 2,65 Mrd. Euro — Soll-Ansatz 2026 für die Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau (Kapitel 2501, Titel 882 06).
- 504 Mio. Euro — Soll-Ansatz 2026 für die Städtebauförderung; 2022 betrug der Soll-Ansatz noch 790 Mio. Euro.
- 207.000 Euro — Kosten der externen Evaluation der Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau (Soll und Ist identisch, Kapitel 2502, Titel 544 61).
- 1.025.843 Euro — tatsächliche Evaluationskosten für das Smart-Cities-Programm seit 2022 (Prognos AG); der Bundesrechnungshof beanstandete diese als zu hoch.
- 833 Mio. Euro — Soll-Ansatz 2026 für das neue Programm Sanierung kommunaler Sportstätten, davon 250 Mio. Euro ausschließlich für Schwimmbäder.
Im Detail
Das BMWSB plant keine Einführung eines einheitlichen Evaluations- und Berichtssystems für sämtliche Förderprogramme entsprechend der Fragestellung. Unterschiedliche Ziele und Anforderungen der verschiedenen Förderprogramme erfordern auch künftig mindestens teilweise spezifische Evaluationen.
— BT-Drs. 21/8001, Antwort der Bundesregierung zu Frage 22
Rund 20 Förderprogramme für Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Klimaanpassung verantwortet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) — mit einem Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Euro jährlich. Wie gut diese Programme ihre Ziele tatsächlich erreichen, ist bei einem erheblichen Teil davon bislang nicht durch eine abgeschlossene externe Evaluation belegt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7712), die als BT-Drs. 21/8001 veröffentlicht wurde.
Förderprogramme im Überblick
Das volumenstärkste Programm des BMWSB sind die Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau mit einem Soll-Ansatz von rund 2,65 Milliarden Euro im Jahr 2026 — ein deutlicher Anstieg gegenüber 750 Millionen Euro im Jahr 2022. Hinzu kommen unter anderem die Städtebauförderung (Soll 2026: rund 504 Millionen Euro), das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten mit 833 Millionen Euro Soll-Ansatz 2026 sowie der Klimafreundliche Neubau mit 383 Millionen Euro. Gefördert werden Kommunen, Länder, private Haushalte und Unternehmen — je nach Programm über Zuschüsse, zinsverbilligte KfW-Darlehen oder Zinsverbilligungen.
Erfolgskontrolle: lückenhaftes Bild
Die Wohnbauförderung des Bundes unterliegt nach § 7 BHO der Pflicht zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Praxis zeigt die Antwort ein differenziertes Bild: Für einige Programme liegen abgeschlossene externe Evaluationen vor. Die externe Evaluation der Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau wurde im Dezember 2024 abgeschlossen und bestätigt die Wirksamkeit des Programms; die Bundesregierung setzt die Empfehlung um, die Finanzhilfen auf hohem Niveau fortzuschreiben. Das Smart-Cities-Programm wurde mehrfach extern evaluiert; die Ergebnisse sind weitgehend bestätigt. Die Energetische Stadtsanierung (KfW 432) wurde im April 2024 evaluiert und als vollständig zielerfüllt eingestuft.
Für eine Reihe anderer Programme — darunter die drei Teilprogramme der Städtebauförderung, den Klimafreundlichen Neubau, die Wohneigentumsförderung für Familien und das Programm „Jung kauft Alt“ — laufen externe Evaluationen oder sind lediglich als Absichtserklärungen vorgesehen. Das Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS), das 2026 mit 833 Millionen Euro Soll-Ansatz neu aufgestellt wurde, soll erst 2030 extern evaluiert werden.
Bundesrechnungshof mit Beanstandungen
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat laut Drucksache mehrere Programme geprüft und Mängel festgestellt. Beim Smart-Cities-Programm bemängelte er fehlende konkret messbare Ziele sowie aus seiner Sicht zu hohe Kosten der fachlichen Begleitung; das BMWSB hat daraufhin ein Zielsystem entwickelt und die Begleitkosten reduziert. Beim Programm „Altersgerecht Umbauen“ beanstandete der BRH, dass der Vergütungsanteil der KfW trotz Kostensenkungsmaßnahmen weiterhin zu hoch sei — unter anderem aufgrund der Kleinteiligkeit der Förderung. Beim Programm zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel wurden die Förderziele als nicht hinreichend konkret bemängelt; das BMWSB hat die Ziele im Projektaufruf der fünften Tranche konkretisiert.
Kein einheitliches System geplant
Auf die Frage, ob ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem für alle BMWSB-Programme geplant sei, antwortete die Bundesregierung klar mit Nein. Unterschiedliche Ziele und Programmstrukturen erforderten programmspezifische Verfahren. Das BMWSB will jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der Ressortforschung Evaluierungsverfahren ausbauen und soweit möglich harmonisieren. Eine feste Volumen- oder Laufzeitschwelle, ab der eine Evaluation zwingend ist, nennt die Regierung nicht — die Gebotenheit bemesse sich nicht allein anhand dieser Kriterien.
Für Steuerzahler und Wohnungssuchende ist besonders relevant, welche Programme ihre Ziele tatsächlich erreichen: Die Bundesregierung stuft die Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau, die Energetische Stadtsanierung, die Anpassung urbaner Räume und das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit als vollständig zielerfüllt ein. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowie mehrere neue KfW-Programme werden als nur teilweise zielerfüllt bewertet. Kein einziges Programm wird explizit als gescheitert oder als Förderziele-verfehlt ausgewiesen — was angesichts fehlender abgeschlossener Evaluationen bei mehreren großen Programmen keine abschließende Aussage erlaubt. Auch zur Frage nach Mitnahmeeffekten gibt die Regierung bei mehreren neueren Wohnbauförderprogrammen an, dass solche vorhanden seien, ohne dies weiter zu quantifizieren.
Mehr zum staatlichen Umgang mit Fördermitteln und deren Überprüfung: Reisesicherungsfonds DRSF: 23 Fragen zur Reform und Verwaltung und Klimaschutz nach BVerfG-Beschluss.
Weiterlesen:
- Reprivatisierung von Uniper und SEFE bis 2028
- Asylverfahrensberatung: Kürzung von 24,5 auf 5 Mio. Euro
Direkt betroffen sind Kommunen, Länder, private Hauseigentümer und Wohnungsgenossenschaften, die Fördermittel des BMWSB beantragen oder erhalten. Indirekt betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes über die Erfolgskontrolle sichergestellt werden soll. Besonders relevant ist dies für Mieter und Wohnungssuchende, denen die Programme etwa über den Sozialen Wohnungsbau zugutekommen sollen.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 21 durch vier detaillierte Anlagen mit tabellarischen Übersichten, weist jedoch darauf hin, dass eine vollständige Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht möglich war, da Daten manuell aggregiert werden mussten. Frage 22 wird direkt und vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Wohnbauförderung: Erfolgskontrolle des BMWSB unter Prüfung →
- Erfolgskontrolle nach § 7 BHO
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob eine staatliche Maßnahme ihre Ziele erreicht und wirtschaftlich eingesetzt wird. Umfasst begleitende und abschließende Kontrollen.
- Mitnahmeeffekt
- Ein Mitnahmeeffekt liegt vor, wenn eine Förderung Maßnahmen finanziert, die auch ohne staatliche Unterstützung durchgeführt worden wären — die Förderung hat in diesen Fällen keinen zusätzlichen Lenkungseffekt.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau; staatliche Förderbank, die zahlreiche BMWSB-Programme als Darlehen, Zinsverbilligungen oder Zuschüsse umsetzt.
Welches BMWSB-Programm erhält 2026 die meisten Mittel?
Die Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau sind mit einem Soll-Ansatz von rund 2,65 Milliarden Euro im Jahr 2026 das volumenstärkste Programm des BMWSB.
Gibt es ein einheitliches Evaluationssystem für alle Förderprogramme?
Nein. Laut Bundesregierung plant das BMWSB kein einheitliches System; unterschiedliche Programmziele erfordern programmspezifische Verfahren. Eine Harmonisierung soll aber im Rahmen der Ressortforschung weiterentwickelt werden.
Welche Programme hat der Bundesrechnungshof beanstandet?
Der Bundesrechnungshof beanstandete beim Smart-Cities-Programm fehlende konkret messbare Ziele und zu hohe Begleitungskosten sowie beim Programm 'Altersgerecht Umbauen' eine zu hohe KfW-Vergütung. Beim Programm 'Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel' bemängelte er unzureichend konkrete Förderziele.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8001 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































