- AgoraEU-Budget: 8,58 Mrd. Euro für EU-Kulturförderung 2028–2034 geplant
- Bundesregierung fordert Kürzung, befürwortet aber Kunstfreiheit und Medienunabhängigkeit
- Verwaltungskosten für AgoraEU auf 270 Mio. Euro geschätzt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8002 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU verhandelt derzeit den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2028 bis 2034. Im Bereich Kultur und Medien soll das neue Programm AgoraEU die bisherigen Förderprogramme Creative Europe und CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) unter einem Dach zusammenführen. Der Rat der EU hat am 12. Mai 2026 eine Partielle allgemeine Ausrichtung zur AgoraEU-Verordnung beschlossen. Das Europäische Parlament fordert ein Budget von bis zu 10,72 Mrd. Euro, während Zypern als Ratspräsidentschaft zuletzt ca. 7,3 Mrd. Euro vorschlug. Die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission haben laut Bundesregierung noch nicht begonnen.
- 8,58 Mrd. Euro — Vorgeschlagenes AgoraEU-Gesamtbudget der Kommission für 2028–2034
- 7,3 Mrd. Euro — Alternatives Volumen aus der Verhandlungsbox der zyprischen Ratspräsidentschaft
- 10,72 Mrd. Euro — Forderung des Europäischen Parlaments für AgoraEU
- 259,49 Mio. Euro — Geschätzte Personalausgaben der Kommissions-Generaldirektionen für AgoraEU 2028–2034
- ca. 21 Prozent — Anteil des Kultursektors am Kommissionsvorschlag (1,8 von 8,58 Mrd. Euro)
Im Detail
Die Bündelung unterschiedlicher Förderstränge in künftig einem Förderprogramm (AgoraEU) hat keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien. AgoraEU liegt eine staatsferne Ausgestaltung zugrunde, genauso wie dessen Vorgängerprogrammen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8002, Frage 2
Ab 2028 soll das neue EU-Programm AgoraEU die europäische Kulturförderung grundlegend neu ordnen: Mit einem geplanten Budget von 8,58 Mrd. Euro für sieben Jahre fasst es die bisherigen Programme Creative Europe und CERV unter einem Dach zusammen. Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7522) geantwortet und dabei 28 Fragen zur deutschen Position in den laufenden EU-Verhandlungen beantwortet — die Antwort liegt als BT-Drs. 21/8002 vor.
AgoraEU: Was das neue Programm umfasst
AgoraEU gliedert sich in drei Säulen: Kultur (1,8 Mrd. Euro laut Kommissionsvorschlag), MEDIA+ für audiovisuelle Produktionen (3,2 Mrd. Euro) und CERV+ für Grundrechte und Werte (3,6 Mrd. Euro). Der Kultursektor erhält damit nur rund 21 Prozent des Gesamtbudgets — obwohl die Vorgängerprogramme in der laufenden Förderperiode massiv überzeichnet waren. Das Europäische Parlament fordert ein deutlich höheres Volumen von bis zu 10,72 Mrd. Euro; die zyprische Ratspräsidentschaft schlug zuletzt Kürzungen auf 7,3 Mrd. Euro vor.
Deutschlands Position: Kürzen, aber Unabhängigkeit sichern
Die Bundesregierung lehnt das von der Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 als zu hoch ab und tritt für horizontale Kürzungen ein — auch bei AgoraEU. Gleichzeitig betont sie in ihrer Antwort, dass die Zusammenführung der Förderstränge keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien habe: „AgoraEU liegt eine staatsferne Ausgestaltung zugrunde, genauso wie dessen Vorgängerprogrammen.“ In den Ratsarbeitsgruppen hat sich Deutschland nach eigenen Angaben erfolgreich für mehrere Punkte eingesetzt, darunter die uneingeschränkte Achtung der künstlerischen Freiheit, die Betonung von Medienunabhängigkeit sowie die Festschreibung nationaler Kontaktstellen (Programme Desks) zur Unterstützung von Antragstellern.
Verwaltungskosten und administrative Fragen
Laut Kommissionsschätzung belaufen sich die Personalausgaben der involvierten Generaldirektionen EAC, CNECT und JUST auf 259,49 Mio. Euro; sonstige Verwaltungsausgaben kommen mit 10,99 Mio. Euro hinzu. Die Zahlen sind indikativ, da der MFR noch verhandelt wird. Strafzahlungen aus dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act und dem AI Act für die Finanzierung von AgoraEU zu nutzen — wie von Branchenverbänden gefordert — lehnt die Bundesregierung ab; sie will solche Einnahmen stattdessen als allgemeine EU-Haushaltsmittel behandeln, die Mitgliedstaatsbeiträge mindern.
Offene Fragen: Lokaljournalismus und kleine Organisationen
Feste Quoten für die Förderung von unabhängigem Lokaljournalismus sieht die Partielle allgemeine Ausrichtung des Rates nicht vor. Die Bundesregierung erklärt, ihre Meinungsbildung zur Forderung nach einer territorial kalibrierten Förderlinie für Lokal- und Regionaljournalismus sei noch nicht abgeschlossen — die Trilogverhandlungen haben bislang noch nicht begonnen. Kleine, ressourcenarme Organisationen sollen durch nationale Anlaufstellen bei der Antragstellung unterstützt werden; Artikel 15 Absatz 8 der Partiellen allgemeinen Ausrichtung sieht zudem erleichterten Zugang für Einrichtungen im Kulturstrang vor. Ob das ausreicht, bleibt Gegenstand der noch ausstehenden Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission.
Schutzstandards und Gleichstellung
Die Bundesregierung hält an den in der Verordnung (EU) 2021/692 festgelegten Schutzstandards für LGBTIQ-Personen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und andere besonders gefährdete Gruppen fest. Sie erwartet, dass entsprechende Mittel auch im Rahmen von AgoraEU adäquat berücksichtigt werden. Bei Gleichstellungsfragen wurde ein von Deutschland vorgeschlagener Artikel-Entwurf im Ratsverfahren nur teilweise übernommen — die Bundesregierung begründet dies mit dem Charakter eines 27-Mitgliedstaaten-Verhandlungsprozesses. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Bundestagsberatungen bietet auch die Drucksachen-Übersicht vom 18. September 2026.
Die Kreativwirtschaft, Medienhäuser und zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland und Europa stehen vor einem Systemwechsel in der EU-Förderarchitektur. Wie viel Geld letztlich in AgoraEU fließt und wie die Mittel zwischen den drei Säulen aufgeteilt werden, entscheidet sich erst nach einer Gesamteinigung zum MFR — frühestens 2027. Für Kulturschaffende und Medienakteure bedeutet das: Die Planungsunsicherheit bleibt vorerst bestehen. Ähnliche Fragen der Transparenz und Förderstruktur bei anderen EU-Programmen zeigt auch der Beitrag zum Reisesicherungsfonds DRSF.
Weiterlesen:
Betroffen sind Kultureinrichtungen, Filmschaffende, unabhängige Medienhäuser, Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — darunter zahlreiche deutsche Akteure der Kreativwirtschaft. Kleine und ressourcenarme Organisationen sind besonders auf Beratung durch nationale Kontaktstellen angewiesen, da sie Vorfinanzierungsanforderungen schwerer erfüllen können.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei mehreren Fragen jedoch auf eine frühere Antwort zu BT-Drs. 21/7493 oder erklärt, dass Trilogverhandlungen noch nicht begonnen haben und die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist. Fragen zu konkreten Quoten und künftigen Ausschussvertretern werden mit Verweis auf offene Verfahren nur teilweise beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. AgoraEU: 8,58 Mrd. Euro für Kulturförderung ab 2028 →
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der langfristige Haushaltsplan der EU, der für sieben Jahre die Obergrenzen der EU-Ausgaben festlegt. Der nächste MFR gilt für 2028–2034.
- Creative Europe / CERV
- Zwei bisherige EU-Förderprogramme: Creative Europe förderte Kultur und audiovisuelle Medien; CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) stärkte Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Beide werden in AgoraEU zusammengeführt.
- Trilog
- Verhandlungsformat zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission, in dem EU-Gesetzgebung abschließend ausgehandelt wird.
Was ist AgoraEU?
AgoraEU ist ein neues EU-Dachprogramm, das ab 2028 die bisherigen Programme Creative Europe (Kultur und Film) und CERV (Bürgerrechte und Werte) zusammenführt. Es verfügt laut Kommissionsvorschlag über ein Budget von ca. 8,58 Mrd. Euro für 2028–2034.
Wie viel kostet die Verwaltung von AgoraEU?
Laut Kommissionsschätzung belaufen sich die Personalausgaben für die involvierten Generaldirektionen auf 259,49 Mio. Euro; hinzu kommen sonstige Verwaltungsausgaben von 10,99 Mio. Euro — zusammen rund 270 Mio. Euro.
Will Deutschland das AgoraEU-Budget kürzen?
Ja. Die Bundesregierung lehnt das von der Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen als zu hoch ab und fordert horizontale Kürzungen, um die Beiträge für den nationalen Haushalt tragbar zu halten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8002 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































