- 62 Mio. Euro für BSfD-Programm mit schweren Steuerungsmängeln
- Kosten stiegen teilweise auf das Dreifache der ursprünglichen Planung
- Programm seit Januar 2024 in AWE aufgegangen, Schlussrechnung noch offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8009 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof prüfte das BMZ-Programm ‚Business Scouts for Development‘ im Rahmen seines Berichts nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zum Einzelplan 23 für den Bundeshaushalt 2025. Er stellte dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel fest: Einsatzkriterien entsprachen teilweise nicht den Programmzielen, die GIZ setzte sie nicht vollständig um, und Projektkosten stiegen in Einzelfällen auf bis zu das Dreifache der ursprünglichen Planung. Der Rechnungshof empfahl unter anderem, BSfD und die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) zusammenzuführen — eine Empfehlung, die das BMZ nach eigenen Angaben bereits zum 1. Januar 2024 umgesetzt hat.
- 62 Mio. Euro — Gesamtbewilligung des BMZ für das BSfD-Programm, Laufzeit 2021–2025
- Bis zu Faktor 3 — Kostensteigerung gegenüber ursprünglicher Planung bei einzelnen Projektfinanzierungen
- 48 statt 60 Prozent — tatsächlicher Anteil der Auslandsscouts, obwohl 60 Prozent vorgegeben waren
- 14 Scouts — Zahl der Fachkräfte, bei denen die vorgeschriebene Begrenzung der Einsatzdauer nicht eingehalten wurde
- 1. Januar 2024 — Datum der Überführung des BSfD in die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
Im Detail
Es handelt sich nicht um Planungsdefizite, sondern um inhaltliche Anpassung und Fortführung erfolgreicher Programme.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8009, Seite 5
Für das Programm „Business Scouts for Development“ hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Zeitraum 2021 bis 2025 insgesamt 62 Mio. Euro bewilligt und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit der Durchführung beauftragt. Ziel war es, deutsche Unternehmen mit entwicklungspolitischer Expertise zu Fördermöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beraten. Der Bundesrechnungshof stellte bei seiner Prüfung jedoch eine Vielzahl erheblicher Mängel fest — und die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8009 vom 14. September 2026 zeigt, wie das BMZ mit den Kritikpunkten umgegangen ist.
Business Scouts for Development: Mängel auf mehreren Ebenen
Der Bundesrechnungshof beanstandete das Programm in mehreren Punkten: Die vom BMZ vorgegebenen Einsatzkriterien für die Business Scouts entsprachen nach Auffassung des Rechnungshofs teilweise nicht den Programmzielen — insbesondere die Vorgaben zur Verteilung der Scouts auf verschiedene Partnerinstitutionen. Hinzu kommt, dass die GIZ diese Kriterien in mindestens drei Punkten nicht vollständig umsetzte: Ein Fall von Doppelbesetzung trat auf, der Anteil der Auslandsscouts lag bei 48 statt der vorgeschriebenen 60 Prozent, und bei 14 Scouts wurde die Begrenzung der Einsatzdauer nicht eingehalten.
Noch schwerer wiegen die festgestellten Kostenabweichungen: Bei einzelnen Projektfinanzierungen zahlte das BMZ laut Bundesrechnungshof bis zu dreimal höhere Beträge als ursprünglich geplant. Die Bundesregierung widerspricht der Einordnung als Planungsdefizit und erklärt in ihrer Antwort, es handele sich um „inhaltliche Anpassung und Fortführung erfolgreicher Programme“. Eine detaillierte Aufschlüsselung der tatsächlich ausgezahlten Mittel je Ausgabeposition liefert die Antwort nicht — mit dem Hinweis, das Programm könne wegen noch offener Einzelpositionen derzeit nicht schlussgerechnet werden.
Business Scouts for Development: Streitpunkt GIZ-Fondsverwaltung
Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrechnungshofes betraf die Zwischenschaltung der GIZ bei der Fondsverwaltung, die nach Einschätzung des Rechnungshofs vermeidbare Kosten erzeugte. Er empfahl, die Fondsverwaltung künftig unmittelbar zu vergeben. Die Bundesregierung sieht das anders: Die GIZ-Einbindung sei kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand gewesen, sondern integraler Bestandteil des Umsetzungsmodells. Den finanziellen Mehraufwand in konkreten Euro-Beträgen beziffert die Regierung nicht. Mit dem Projektende sind die Fonds ohnehin ausgelaufen; im Nachfolgeprogramm AWE sind sie nicht mehr vorgesehen.
Auf die Frage, ob interne Kontrollmechanismen für Beschaffungsvorgänge infolge der Rechnungshof-Prüfung angepasst wurden, antwortet die Bundesregierung schlicht: „Nein.“ Das BMZ habe die beanstandeten Vorgänge mit der GIZ lediglich erörtert.
Neustrukturierung seit Januar 2024
Als Konsequenz aus den Rechnungshof-Feststellungen hat das BMZ das BSfD-Programm zum 1. Januar 2024 in die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) überführt. Dabei wurden Beratungsangebote gebündelt, Partnerinstitutionen reduziert und Doppelstrukturen abgebaut. Die Bundesregierung verweist auf Synergien durch vereinheitlichte Ansprechstrukturen, gemeinsame Monitoringsysteme und standardisierte Prozesse. Wie hoch die tatsächlichen Einsparungen ausfallen, lässt sich der Antwort nicht entnehmen. Zu möglichen Doppelförderungen — also Fällen, in denen Unternehmen gleichzeitig BSfD- und AWE-Leistungen in Anspruch nahmen — liegen laut Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor.
Für mehrere Fragen zu konkreten Umsetzungsschritten (Fragen 15 bis 20 zur vollständigen, teilweisen oder unterbliebenen Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen) verweist die Bundesregierung pauschal auf frühere Antworten und die eigene Vorbemerkung, ohne eine systematische Auflistung zu liefern. Damit bleibt offen, welche der insgesamt vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen vollständig umgesetzt wurden und welche nicht.
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli und weiteren Mitgliedern der AfD-Fraktion als BT-Drs. 21/7596 eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung datiert vom 14. September 2026. Vergleichbare Fragen zur Mittelverwendung im Entwicklungsbereich thematisiert auch der Beitrag zur Asylverfahrensberatung mit drastischen Kürzungen.
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Betroffen sind in erster Linie der Bundeshaushalt und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das 62-Mio.-Euro-Programm finanzierten. Mittelbar betroffen sind deutsche Unternehmen, die Beratungsleistungen zu Fördermöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern in Anspruch nahmen, sowie die GIZ als Durchführungsorganisation.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Die genauen Kosten je Ausgabeposition (Frage 10) werden nicht genannt, weil das Programm noch nicht schlussgerechnet sei. Für die Fragen 15 bis 20 (Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen) wird pauschal auf frühere Antworten und die Vorbemerkung verwiesen. Den finanziellen Mehraufwand durch die GIZ-Zwischenschaltung (Fragen 23–26) beziffert die Regierung nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Business Scouts for Development: 62 Mio. Euro unter Prüfung →
- Business Scouts for Development (BSfD)
- Ein vom BMZ gefördertes und von der GIZ durchgeführtes Beratungsnetzwerk, das deutsche Unternehmen zu Fördermöglichkeiten für Engagements in Entwicklungs- und Schwellenländern beriet.
- Bundesrechnungshof
- Unabhängige Finanzkontrollbehörde des Bundes, die die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft.
- Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
- Zentrale Anlaufstelle des BMZ für Unternehmen mit Interesse an Entwicklungs- und Schwellenländern; seit Januar 2024 auch Nachfolgestruktur des BSfD-Programms.
Was war das Programm 'Business Scouts for Development'?
Das BMZ-Programm beauftragte die GIZ damit, Unternehmen mit entwicklungspolitischer Expertise zu Fördermöglichkeiten in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beraten. Es lief von 2021 bis 2025 mit einem Budget von 62 Mio. Euro.
Was hat der Bundesrechnungshof beanstandet?
Der Bundesrechnungshof stellte Mängel bei Einsatzkriterien, Programmsteuerung, Kostenentwicklung (teilweise bis zum Dreifachen der Planung), unnötigen GIZ-Verwaltungskosten und Parallelstrukturen mit der AWE fest.
Was ist aus dem Programm geworden?
Seit dem 1. Januar 2024 existiert das BSfD-Programm nicht mehr eigenständig. Alle Beratungsleistungen wurden in die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) überführt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8009 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































