- Antiziganistische Straftaten 2025: Bundestag fragt nach Gesamtzahl
- Aufschlüsselung nach Straftatbestand und allen 16 Bundesländern gefordert
- Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger ist Teil der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6759 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Antiziganismus — die Feindlichkeit gegenüber Sinti und Roma — wird in Deutschland seit Jahren als eigenständige Kategorie politisch motivierter Kriminalität erfasst. Die Bundesregierung erhebt entsprechende Daten im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik. Die aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6759, eingegangen am 26. Juni 2026) setzt eine Datenreihe fort, die mit BT-Drs. 21/2590 begonnen wurde und den Zeitraum bis September 2025 abdeckte. Nun sollen Daten für das vollständige Kalenderjahr 2025 erhoben werden.
Im Detail
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
— BT-Drs. 21/6759, Vorbemerkung der Fragesteller
Wie viele antiziganistische Straftaten wurden im Jahr 2025 in Deutschland begangen, welche Delikte lagen ihnen zugrunde, und in wie vielen Fällen wurden Tatverdächtige ermittelt? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6759, die am 26. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Eingebracht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Stephan Brandner und Martin Hess.
Antiziganistische Straftaten als eigene Erfassungskategorie
Antiziganismus — die auf Vorurteilen gegenüber Sinti und Roma beruhende Feindlichkeit — wird in der deutschen Polizeistatistik seit Jahren als eigenständige Unterkategorie politisch motivierter Kriminalität (PMK) geführt. Die Erfassung ermöglicht es, langfristige Trends zu erkennen und politisch zu bewerten. Die aktuelle Anfrage schließt zeitlich an die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/2590 an, die Daten für den Zeitraum Januar 2024 bis September 2025 abdeckte. Ziel ist nun, das vollständige Kalenderjahr 2025 statistisch zu schließen.
Drei konkrete Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst drei Fragen: Erstens soll die Bundesregierung mitteilen, wie viele antiziganistische Straftaten im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 begangen wurden — aufgeschlüsselt nach Straftatbestand und Bundesland. Zweitens wird gefragt, wie viele Tatverdächtige in diesen Fällen bislang ermittelt werden konnten. Drittens erkundigt sich die Anfrage, wie viele der ermittelten Tatverdächtigen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Was gilt aktuell?
Derzeit liegen für das vollständige Jahr 2025 noch keine öffentlich zugänglichen Gesamtzahlen zu antiziganistischen Straftaten vor. Für frühere Zeiträume hat die Bundesregierung entsprechende Daten bereits im Rahmen parlamentarischer Anfragen bekanntgegeben. Die vorliegende Kleine Anfrage dient dazu, diese Datenlage fortzuschreiben und die aktuellen Zahlen für das Berichtsjahr 2025 transparent zu machen.
Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Die gesetzliche Frist von 21 Tagen endet am 17. Juli 2026. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht. Vergleichbare Anfragen zeigen, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit bei ähnlichen Statistikfragen teils auf die Zuständigkeit der Länder verwies oder Daten nur mit Einschränkungen lieferte — etwa wegen unterschiedlicher Erfassungsmethoden der Länderbehörden.
Das Thema politisch motivierter Kriminalität berührt auch weitere Bereiche der inneren Sicherheit. So hat der Bundestag zuletzt auch Fragen zu Abschiebungsverfahren sowie zur Forschungssicherheit gestellt, bei denen die Bundesregierung ebenfalls Auskunft über sicherheitsrelevante Sachverhalte geben musste. Fragen zu Straftatbeständen und deren Erfassung stehen regelmäßig im Zusammenhang mit der Frage, wie der Staat Minderheiten schützt — ein Thema, das auch im Kontext der EMRK-Schutzstandards diskutiert wird.
Weiterlesen:
- Abschiebungen nach Gambia: 20 Fragen zu Charterflug-Absagen
- Chișinău-Erklärung: EMRK-Schutzstandards bei Abschiebungen in der Debatte
- Forschungssicherheit: Antwort der Bundesregierung eingestuft
Unmittelbar betroffen von antiziganistischen Straftaten sind Angehörige der Sinti und Roma, einer anerkannten nationalen Minderheit in Deutschland. Mittelbar betrifft die Erfassung und Auswertung solcher Taten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in allen 16 Bundesländern sowie die Bundesregierung als auskunftspflichtige Stelle.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6759) ist am 26. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 17. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Antiziganismus
- Antiziganismus bezeichnet eine spezifische Form des Rassismus, die sich gegen Sinti und Roma richtet. In der Kriminalstatistik wird er als eigene Unterkategorie politisch motivierter Kriminalität geführt.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Instrument, mit dem Fraktionen oder Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten befragen können. Die Regierung ist zur Antwort innerhalb von 21 Tagen verpflichtet.
- Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Oberbegriff für Straftaten, bei denen politische Motivation eine Rolle spielt. Antiziganistische Taten werden hier als eigene Kategorie erfasst und ausgewertet.
Was sind antiziganistische Straftaten?
Antiziganistische Straftaten richten sich gegen Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe. Sie werden in der polizeilichen Kriminalstatistik als eigene Kategorie erfasst.
An welche frühere Anfrage knüpft diese Drucksache an?
Die Anfrage baut auf der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/2590 auf, die den Zeitraum Januar 2024 bis September 2025 abdeckte und nun um das vollständige Jahr 2025 ergänzt werden soll.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Ausgehend vom Einreichungsdatum 25. Juni 2026 endet die Frist am 16. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6759 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































