Beantwortet
Elektronische Überwachung von Gewalttätern wird Gesetz
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 6. Mai 2026 dem Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz zugestimmt (BT-Drs. 21/5810). Wesentliche Verbesserungen im zivilrechtlichen Gewaltschutz sind vorgesehen.
Elektronische Überwachung wird möglich
Familiengerichte erhalten künftig die Befugnis, Gewalttätern das ständige Mitführen elektronischer Überwachungsgeräte anzuordnen. Die Täter müssen die erforderlichen technischen Mittel in betriebsbereitem Zustand tragen. Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist ihnen untersagt. Ein zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon führen sie zusätzlich ständig bei sich.
Gewalttäter bekommen eine elektronische Fußfessel und ein spezielles Handy – so können Gerichte und Opfer jederzeit wissen, wo sich der Täter aufhält.
Bemerkenswert ist eine zentrale Änderung: Die ursprünglich vorgesehene Regelung fällt weg, nach der die elektronische Überwachung nicht gegen den Willen des Opfers hätte angeordnet werden dürfen. Die entsprechende Passage wurde gestrichen. Koordinierungsstellen können zudem automatisierte Warnungen an Opfer senden. Dies geschieht, wenn sich Täter der Verbotszone nähern.
Täterarbeit wird verpflichtend
Eine Rechtsgrundlage für verpflichtende Täterarbeit schafft das Gesetz erstmals. Familiengerichte können Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten. Der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen steigt. Hintergrund ist die bisherige Schwierigkeit der Gerichte, effektive Sanktionen zu verhängen. Zur Gefährdungsanalyse können Familiengerichte außerdem Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.
Kosten für die Länder
Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Anders bei den Ländern: Dort fallen ab 2027 jährliche Kosten von rund 19,3 Millionen Euro an. Davon entfallen 2,6 Millionen Euro auf Sachkosten. Personalkosten machen 16,8 Millionen Euro aus. Einmalige Kosten von etwa 1,8 Millionen Euro entstehen 2027 zusätzlich.
Dem Entwurf stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Das Gesetz tritt nach der Verkündung teilweise sofort in Kraft, teilweise später.























































