- 45 neue Stromleitungen geplant
- 44,7 Milliarden Euro Investition
- Netzentgelte steigen moderat
Bundesregierung plant milliardenschweren Stromnetz-Ausbau
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6128 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Energiewende erfordert massive Investitionen in das Stromnetz. Wind- und Solarstrom aus dem Norden und Osten Deutschlands muss zu den Verbrauchszentren im Süden und Westen transportiert werden. Der bestehende Bundesbedarfsplan wird alle vier Jahre aktualisiert. Die Bundesnetzagentur hatte den Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 am 1. März 2024 bestätigt.
Der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien und der im Zuge der Energiewende massiv steigende Strombedarf erfordern ebenso wie die Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität des Stromversorgungssystems einen schnellen Ausbau und sicheren Betrieb des deutschen Stromnetzes.
— Begründung BT-Drs. 21/6128
Die Bundesregierung hat am 26. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des deutschen Stromnetzes vorgelegt. Mit der Drucksache 21/6128 werden 45 neue Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Zusätzlich sind 13 bestehende Projekte von Änderungen betroffen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich laut Vorlage auf rund 44,7 Milliarden Euro.
Deutschland bekommt ein deutlich ausgebautes Stromnetz, damit der Ökostrom aus dem Norden besser in den Süden transportiert werden kann.
Höhere Netzentgelte für alle Verbraucher
Die Investitionen werden sich direkt auf die Stromrechnungen auswirken. Nach Angaben der Bundesregierung steigen die Netzentgelte für typische Haushalte um etwa 35 Euro pro Jahr. Bei Gewerbekunden beträgt der Anstieg etwa 400 Euro. Die Kosten werden über die Netzentgelte auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Schnellerer Ausbau durch Bundeszuständigkeit
Eine zentrale Änderung betrifft die Zuständigkeiten. Für länderübergreifende und grenzüberschreitende Projekte ist die Bundesnetzagentur künftig allein zuständig. Dies ist bemerkenswert, da bisher oft mehrere Landesbehörden involviert waren. Das Bundesverwaltungsgericht wird erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten zu allen neuen Vorhaben.
Freileitung statt Erdkabel bei Gleichstrom
Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen errichtet werden. Erdkabel sind nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Hintergrund ist die erhebliche Kostendifferenz zwischen beiden Varianten. Teilverkabelungen bleiben möglich bei technischen Hindernissen oder bei Parallelführung mit bestehenden Erdkabeln.
Energiewende erfordert Netzausbau
Der massive Ausbau ist für die Energiewende unabdingbar, argumentiert die Bundesregierung. Wind- und Solarstrom aus dem Norden und Osten Deutschlands muss zu den Verbrauchszentren transportiert werden. Der bestehende Bundesbedarfsplan wird alle vier Jahre überprüft. Die Bundesnetzagentur hatte den Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 am 1. März 2024 bestätigt.
Entlastung bei Engpassmanagement erwartet
Mittelfristig rechnet die Bundesregierung mit Kosteneinsparungen beim Engpassmanagement. Die Gesamtkosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen haben sich 2025 auf etwa 3,1 Milliarden Euro belaufen. Diese Ausgaben sollen durch besseren Stromtransport sinken.
Weiterlesen:
- Strukturelle Reformen im Energiesystem
- Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten
- Langfristige Planungssicherheit in der Politik
Betroffen sind alle Stromverbraucher durch steigende Netzentgelte, Übertragungsnetzbetreiber als Investoren sowie Anwohner in den Trassengebieten der geplanten Hochspannungsleitungen.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach Ausschussberatungen und möglichen Änderungen folgt die Abstimmung im Plenum. Bei Annahme geht das Gesetz zur Zustimmung an den Bundesrat. Die einzelnen Netzausbauvorhaben durchlaufen dann separate Planfeststellungsverfahren.
- Bundesbedarfsplan
- Gesetzlich festgelegte Liste aller notwendigen Stromleitungsprojekte für den Netzausbau in Deutschland.
- Netzentgelte
- Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die alle Verbraucher über ihre Stromrechnung zahlen.
- Höchstspannungsleitung
- Stromleitungen mit 380 kV oder 220 kV Spannung für den Transport über große Entfernungen.
Warum kostet der Netzausbau so viel?
45 neue Höchstspannungsleitungen und Umspannwerke erfordern Investitionen von 44,7 Milliarden Euro über mehrere Jahre.
Wer zahlt die höheren Netzentgelte?
Alle Stromverbraucher – Haushalte zahlen etwa 35 Euro mehr pro Jahr, Gewerbe etwa 400 Euro.
Wann wird das Netz fertig ausgebaut?
Die Projekte laufen über mehrere Jahre, konkrete Fertigstellungstermine nennt der Entwurf nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6128 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































