- 142,8 Mio. Euro an Caritas international ohne Projekteinzelnachweis
- Auswärtiges Amt wies Förderungen 2020–2025 nur als Sammelposten aus
- 15 Fragen zu Projekten, Verwendung, Evaluierung und Rückforderungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6543 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Auswärtige Amt fördert humanitäre Hilfe im Ausland über anerkannte Hilfsorganisationen wie Caritas international. In einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5178) hatte die Bundesregierung Zahlungen an Caritas international aufgelistet, dabei aber für sieben Auszahlungen zwischen 2020 und 2025 lediglich den Sammelbegriff ‚mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe‘ verwendet. Die Fragesteller bemängeln, dass andere Zuwendungsempfänger deutlich kleinteiligerer Angaben erhalten hätten, während bei Caritas international Gesamtzahlungen von bis zu 27,75 Millionen Euro pro Jahr unaufgeschlüsselt blieben.
- 16.856.000 Euro — Sammelposten Caritas international 2020 laut BT-Drs. 21/5178
- 15.991.000 Euro — Sammelposten 2021, Einzelprojekte nicht aufgeführt
- 17.734.000 Euro — Sammelposten 2022
- 22.119.000 Euro — Sammelposten 2023, deutliche Steigerung gegenüber Vorjahren
- 27.750.000 Euro — Sammelposten 2024, höchster Einzelbetrag im gesamten Zeitraum
Im Detail
Mit einer Gesamtsumme von 142 765 000 Euro handelt es sich hierbei um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6543
Rund 142,8 Millionen Euro hat das Auswärtige Amt zwischen 2020 und 2025 an Caritas international überwiesen — ohne in der parlamentarischen Antwort auf BT-Drs. 21/5178 zu erläutern, welche konkreten Projekte damit finanziert wurden. Diese fehlende Aufschlüsselung ist Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6543, die die AfD-Fraktion am 15. Juni 2026 eingebracht hat.
Caritas international: 142 Millionen Euro in sieben Sammelposten
In der Vorgängerantwort hatte das Auswärtige Amt die Zahlungen unter dem Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ zusammengefasst — siebenmal, für jedes Jahr des Zeitraums 2020 bis 2025. Die Beträge stiegen dabei kontinuierlich: von 16,86 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 27,75 Millionen Euro im Jahr 2024. Für 2025 sind sogar zwei separate Sammelposten von je rund 21,16 Millionen Euro ausgewiesen. Die Fragesteller kritisieren, dass bei anderen Zuwendungsempfängern deutlich detailliertere Angaben gemacht worden seien, während für Caritas international als größten Einzelposten keinerlei Projektliste vorliegt.
Was gilt aktuell?
Das Auswärtige Amt fördert humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland regelmäßig über anerkannte Partnerorganisationen wie Caritas international. Eine gesetzliche Pflicht zur öffentlichen Einzelprojektauflistung besteht nicht zwingend, jedoch haben Abgeordnete im Rahmen ihres parlamentarischen Fragerechts Anspruch auf Auskunft über die Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt. Die bisherige Antwort der Bundesregierung hat diesen Anspruch nach Auffassung der Fragesteller nicht vollständig erfüllt.
15 Fragen zu Projekten, Kontrolle und Transparenz
Die Anfrage umfasst 15 Einzelfragen, die sich in mehrere Themenstränge gliedern. Die Fragen 1 bis 6 verlangen eine vollständige Projektliste für jedes Jahr von 2020 bis 2025, einschließlich der jeweiligen Fördersummen und der Art der finanzierten Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter. Frage 7 thematisiert die Begründung für die Sammelposten-Systematik. Die Fragen 8 bis 12 betreffen die Kontrollmechanismen: Welche Kriterien gelten bei der Veröffentlichung von Projektförderungen? Welche Verwendungsnachweise musste Caritas international erbringen? Wurden Projekte evaluiert — und gab es Beanstandungen oder Rückforderungen? Frage 13 fordert eine Gesamtübersicht der Bundeshaushaltsmittel für Caritas international nach Ressort und Förderzweck. Fragen 14 und 15 schließlich zielen auf den Anteil der Mittel, die direkt in Projektmaßnahmen flossen, sowie auf etwaige Vergaben ohne Ausschreibung.
Die Anfrage knüpft an eine bereits laufende parlamentarische Debatte über die Transparenz staatlicher Förderungen an Wohlfahrtsorganisationen an. Ähnliche Transparenzfragen stellten sich zuletzt auch bei der externen Beratung im Justizministerium, wo Erfolgskontrollen als lückenhaft bewertet wurden. Grundsätzliche Fragen der Mittelverwendung und parlamentarischen Kontrolle beschäftigen den Bundestag regelmäßig, etwa auch bei der Klimapartnerschaft mit Kolumbien über 200 Millionen Euro.
Parlamentarische Kontrolle und Haushaltstransparenz
Kern der Anfrage ist die Frage, wie weit die Auskunftspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament bei der Verwendung öffentlicher Mittel durch Dritte reicht. Die Fragesteller machen geltend, dass bei einem Volumen von insgesamt 142,8 Millionen Euro ein besonderes öffentliches Interesse an einer detaillierten Offenlegung bestehe. Die Bundesregierung hat nun bis zum 9. Juli 2026 Zeit, auf die 15 Fragen zu antworten. Ob und in welchem Umfang sie die gewünschte Einzelaufschlüsselung liefern wird, bleibt offen. Fragen zur Transparenz staatlichen Handelns und vollständiger Berichterstattung gegenüber dem Parlament sind ein wiederkehrendes Thema im Bundestag.
Weiterlesen:
- Externe Beratung im Justizministerium: Erfolgskontrolle lückenhaft
- Klimapartnerschaft Kolumbien: 200 Mio. Euro und offene Menschenrechtsfragen
- Paralleljustiz in Deutschland: Kein bundesweites Lagebild
Unmittelbar betroffen ist die parlamentarische Haushaltskontrolle: Ohne Einzelprojektnachweis können Abgeordnete die Mittelverwendung nicht vollständig prüfen. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, deren Gelder in die humanitäre Hilfe fließen, sowie Caritas international als Empfängerorganisation, deren Projektarbeit durch die Anfrage einer öffentlichen Prüfung unterzogen wird.
Die Bundesregierung hat nach Eingang der Kleinen Anfrage 21 Tage Zeit zu antworten; die Frist läuft bis zum 9. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion eine Nachfrage stellen oder das Thema in die parlamentarische Debatte einbringen.
- Sammelposten
- Haushaltsposition, bei der mehrere Einzelzahlungen oder Projekte zu einem einzigen Gesamtbetrag zusammengefasst werden, ohne Einzeldetails auszuweisen.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, mit dem ein Zuwendungsempfänger gegenüber dem Geldgeber belegt, dass Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.
- Humanitäre Hilfe
- Staatlich finanzierte Soforthilfe für Menschen in Not bei Krisen, Konflikten oder Katastrophen, häufig über Partnerorganisationen wie Caritas international umgesetzt.
Wie viel Geld erhielt Caritas international insgesamt?
Laut eigener Addition der Fragesteller zahlte das Auswärtige Amt zwischen 2020 und 2025 insgesamt 142.765.000 Euro an Caritas international, aufgeteilt auf sieben Sammelposten.
Warum sind die Projekte bisher nicht einzeln aufgelistet?
Das Auswärtige Amt hatte in seiner Antwort auf BT-Drs. 21/5178 die Zahlungen nur unter dem Verwendungszweck 'mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe' gebündelt ausgewiesen, ohne Einzelprojekte zu benennen.
Was fordert die AfD-Fraktion konkret?
Die Fraktion verlangt für jedes Förderungsjahr eine detaillierte Auflistung der geförderten Projekte, der jeweiligen Fördersummen sowie der Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter, für die das Geld verwendet wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6543 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































