- Stadt Wörth erhielt 2020–2024 jährlich 105.000–160.000 Euro aus Demokratie leben!
- In allen vier geprüften Jahren gab es Teilwiderrufe wegen Zweckwidrigkeit
- Rückforderungen 2020–2023 summierten sich auf rund 51.800 Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7765 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz. In Rheinland-Pfalz liefen 2024 insgesamt 19 sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘, die laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) mit über 2,2 Millionen Euro gefördert wurden. Die Stadt Wörth am Rhein im Wahlkreis Südpfalz ist eine dieser Partnerschaften. Die zweite Förderperiode des Programms lief von 2020 bis Ende 2024.
- 105.500 Euro — Förderbetrag der Stadt Wörth am Rhein als Erstempfängerin im Jahr 2020.
- 160.000 Euro — Förderbetrag der Stadt Wörth am Rhein als Erstempfängerin in den Jahren 2023 und 2024.
- 40.500 Euro — Jährliche Pauschale für die externe Koordinierungs- und Fachstelle (IB Südwest gGmbH) in allen Förderjahren 2020–2024.
- 51.799,84 Euro — Gesamtsumme der Teilwiderrufe und Rückforderungen für die abgeschlossenen Haushaltsjahre 2020–2023.
- 18.980,43 Euro — Höchste Einzelrückforderung im Jahr 2023, die vollständig erstattet wurde.
Im Detail
Bei Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben sind unter anderem Rückforderungen gemäß der Bundeshaushaltsordnung möglich.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7765, S. 5
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanziert in ganz Deutschland lokale Projekte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt. Im Bundestagswahlkreis 210 Südpfalz läuft eine solche ‚Partnerschaft für Demokratie‘ über die Stadt Wörth am Rhein. Die Bundesregierung hat am 28. August 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7290) geantwortet und dabei erstmals vollständige Förderlisten sowie Daten zur Mittelkontrolle für die Jahre 2020 bis 2024 vorgelegt.
Demokratie leben! in Wörth am Rhein: Wer erhielt wie viel?
Als Erstempfängerin der Bundesmittel fungierte stets die Stadt Wörth am Rhein. Die jährlichen Zuwendungen stiegen von 105.500 Euro im Jahr 2020 auf je 160.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024. Hinzu kam in jedem Jahr eine Pauschale von 40.500 Euro für die externe Koordinierungs- und Fachstelle, die Internationalen Bund IB Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste, Soziale Arbeit Pfalz/Saarland. Diese Organisation war damit in allen fünf Förderjahren sowohl koordinierende Stelle als auch selbst Letztempfängerin von Projektmitteln — etwa für Politische Bildungsreisen nach Hamburg oder Brüssel.
Zu den weiteren Letztempfängern gehörten u. a. der Altrhein-Narren Wörth e.V. (Projekt ‚Young Talents‘), Schulfördervereine der Carl-Benz Gesamtschule und der IGS Wörth, der Musikverein Harmonie Maximiliansau, die Wörther Tafel e.V. sowie der Verein ohuto e.V. aus Frankfurt am Main. Die Projektthemen reichten von Demokratiepädagogik an Schulen über Zivilcouragetraining bis zu interkulturellen Veranstaltungen. Für das Jahr 2021 listet die Anlage keinen einzigen Letztempfänger auf, obwohl 125.000 Euro an die Stadt Wörth und 40.500 Euro an die Koordinierungsstelle flossen.
Teilwiderrufe in jedem geprüften Jahr
Besonderes Gewicht hat die Anlage zu Frage 11 der Drucksache BT-Drs. 21/7765: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) stellte in allen vier abgeschlossenen Haushaltsjahren Beanstandungen fest und sprach jeweils Teilwiderrufe aus. Grund war in allen Fällen die nicht mehr zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln. Die Rückforderungen beliefen sich auf 12.953 Euro (2020), 12.416 Euro (2021), 7.451 Euro (2022) und 18.980 Euro (2023). In der Summe wurden damit rund 51.800 Euro zurückgefordert — alle Beträge wurden vollständig erstattet, ohne dass ein einziger Mahnbescheid nötig war. Für 2024 steht die Prüfung noch aus.
Was gilt aktuell?
Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ endete am 31. Dezember 2024. Die Begleitausschüsse, die bisher zentral an der lokalen Vergabeentscheidung beteiligt waren, existieren laut Bundesregierung nur noch bis zu diesem Datum. Für die Jahre 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben noch keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor; auch die Verwendungsnachweisprüfung für diese Jahre ist nicht abgeschlossen. Aktuelle Projektträger veröffentlicht das Programm auf seiner Website.
Die Bundesregierung erklärt auf mehrere Detailfragen, keine eigenen Erkenntnisse zur Zusammensetzung lokaler Gremien zu besitzen, da die Kommunen die Partnerschaften in kommunaler Eigenverantwortung umsetzen. Angaben zu Veranstaltungen, an denen geförderte Organisationen teilnahmen, werden laut Bundesregierung nicht erfasst. Gemeinsame Publikationen mit Förderempfängern hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben seit 2020 nicht veröffentlicht.
Die transparente Auflistung aller Letztempfänger und die Offenlegung der Teilwiderrufe geben erstmals einen vollständigen Überblick über den Mittelfluss im Bundeszuwendungssystem auf kommunaler Ebene für diesen Wahlkreis. Wie die Praxis bei Fördermittelbescheiden zeigt, bleibt die öffentliche Kontrolle solcher Mittelströme ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema.
Betroffen sind lokale Vereine, gemeinnützige Organisationen und Schulfördervereine in Wörth am Rhein sowie die Stadtverwaltung als Erstempfängerin der Bundesmittel. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahler, da es um die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder geht.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, verweist bei Detailfragen zur Zusammensetzung lokaler Gremien jedoch auf die Förderrichtlinie und erklärt, hierzu keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen. Zu Förderanträgen bei den Kommunen (Frage 10) sowie zu Veranstaltungsteilnahmen (Fragen 12/13) verweist sie auf fehlende Erfassung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in der Südpfalz unter der Lupe →
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Bundesprogramm 'Demokratie leben!', bei der eine Kommune als federführendes Amt Bundesmittel empfängt und an zivilgesellschaftliche Letztempfänger weiterleitet.
- Teilwiderruf
- Teilweise Rücknahme eines Bewilligungsbescheids, wenn Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden; verpflichtet den Empfänger zur anteiligen Rückzahlung.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — zuständige Bewilligungs- und Prüfbehörde für das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
Wer erhielt Geld aus Demokratie leben! in Wörth am Rhein?
Letztempfänger waren u. a. die IB Südwest gGmbH, der Förderverein der Carl-Benz Gesamtschule, Naturfreunde Maximiliansau, die Wörther Tafel e.V. sowie weitere lokale Vereine und Schulfördervereine.
Wie hoch waren die Rückforderungen insgesamt?
Für die Jahre 2020 bis 2023 wurden zusammen rund 51.800 Euro zurückgefordert und bereits vollständig erstattet; für 2024 läuft die Prüfung noch.
Wer kontrolliert die Mittelverwendung?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft jährlich die Verwendungsnachweise der Kommunen als Erstempfänger.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7765 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































