Beantwortet
AfD fragt nach maroden Autobahnbrücken in Nordrhein-Westfalen
Die AfD-Fraktion stellte am 4. Mai 2026 eine Kleine Anfrage zu maroden Bundesbrücken in Nordrhein-Westfalen (BT-Drs. 21/5707). Insgesamt 15 Fragen zielen auf den aktuellen Zustand der Infrastruktur und geplante Sanierungsmaßnahmen ab.
Alarmierende Zahlen zur Brückensubstanz
Die AfD verweist in ihrer Begründung auf eine Studie von Transport & Environment. Demnach ist bei 5.905 Brückenbauwerken unter Bundesverwaltung ein Ersatzneubau notwendig. Dies ist bemerkenswert, da weitere 10.240 Brückenbauwerke so stark belastet sind, dass entweder ein Ersatzneubau oder eine Verstärkung erforderlich wird. Die Bundesregierung unterschätzt den Umfang der Schäden, so die Kritik der Fraktion. Finanzierung sowie Priorisierung sind unzureichend gestaltet.
Die AfD befürchtet, dass ohne ausreichende Investitionen weitere Brückeneinstürze wie in Dresden drohen könnten.
Als Beispiele für die Dringlichkeit des Problems führt die AfD den Einsturz der Carolabrücke in Dresden im September 2024 an. Auch anhaltende Sperrungen wie bei der Ringbahnbrücke in Berlin verdeutlichen das Problem. Hintergrund ist die nach dem Brückengipfel 2022 geänderte Priorisierungsstrategie der Bundesregierung. Diese konzentriert sich nun auf ein Kernnetz besonders wichtiger Autobahnabschnitte.
Detaillierte Fragen zu NRW-Brücken
NRW steht als bevölkerungsreichstes Bundesland im Fokus der Anfrage. Die AfD will wissen, welche Autobahnabschnitte in NRW zum prioritären Kernnetz gehören. Wie viele sanierungsbedürftige Brückenbauwerke dort liegen, ist ebenfalls von Interesse. Außerdem erkundigt sie sich nach aktuellen Verkehrseinschränkungen und geplanten Abrissen.
Finanzierungsfragen im Fokus: Der finanzielle Mittelbedarf für die nächsten fünf, zehn und fünfzehn Jahre wird besonders detailliert erfragt. Sind zusätzliche Haushaltsmittel vorgesehen? Oder Kredite? Öffentlich-private Partnerschaften stehen ebenfalls zur Diskussion, außerdem fragt die Fraktion, inwieweit Mittel aus dem 300-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur eingeplant werden.
Die Bundesregierung muss die Anfrage innerhalb der üblichen Frist beantworten und dabei konkrete Zahlen zum Sanierungsbedarf in NRW vorlegen.























































