- AfD fragt nach Immobilien von Rechts-, Links- und Islamisten seit 2025
- Links motivierte Straftaten stiegen laut Fragesteller 2025 um 35 Prozent
- Öffentliche Fördermittel für extremistische Objekte im Fokus der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6869 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte bereits in der 20. Wahlperiode mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/12877 nach Immobilien der extremistischen Szene gefragt. Die Bundesregierung hatte damals nach Angaben der Fragesteller für die Bereiche Linksextremismus und Islamismus keine vollständige Auflistung geliefert und auf den unzumutbaren Arbeitsaufwand hingewiesen. Die neue Anfrage 21/6869 setzt diese Beobachtungsreihe fort und fragt aktualisierte Daten für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2026 ab. Zusätzlich thematisiert die Anfrage den laut einem Tagesschau-Bericht verzeichneten Anstieg links motivierter politischer Straftaten im Jahr 2025 um 35,29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Im Detail
Sollte in den Phänomenbereichen des Linksextremismus und Islamismus aktuell weiterhin keine umfassende und fortlaufende einheitliche Erfassung und Auflistung von Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien der islamistischen und linksextremistischen Szene aufgrund eines unzumutbaren Arbeitsaufwands erfolgen, aus welchem Grund wird zur Bewältigung dieses Arbeitsaufwands keine zeitgemäßen Hilfsmittel (Computerprogramme, Künstliche Intelligenz etc.) herangezogen werden?
— BT-Drs. 21/6869, Frage 5
Extremistische Gruppen — ob rechts, links oder islamistisch — benötigen physische Infrastruktur: Treffpunkte, Schulungsräume, Lager. Welche Immobilien in Deutschland solchen Strukturen zuzuordnen sind und wie sich deren Zahl zwischen Januar 2025 und Juni 2026 entwickelt hat, fragt die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6869 vom 6. Juli 2026 bei der Bundesregierung ab.
Acht Fragen zu Eigentum, Nutzung und Durchsuchungen
Die Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und Martin Hess umfasst acht Fragen, die drei Extremismus-Phänomenbereiche abdecken: Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus. Konkret will die Fraktion wissen, welche Immobilien — Häuser, Gewerberäume, Grundstücke — im Eigentum oder in dauerhafter Nutzung entsprechender Personen, Parteien, Vereine oder Organisationen stehen. Für beide Kategorien (Eigentum und Nutzung) wird eine Aufschlüsselung nach Ort, Bundesland, Erwerbszeitpunkt und aktueller Nutzung verlangt.
Darüber hinaus fragt die Anfrage nach der Entwicklung dieser Zahlen im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2026, jeweils getrennt nach Monatsscheiben und Bundesland. Außerdem soll die Bundesregierung Auskunft geben, in welchen dieser Immobilien in dem genannten Zeitraum Hausdurchsuchungen stattfanden — inklusive Ermittlungsanlass und Ergebnis — und ob öffentliche Fördermittel wie KfW-Kredite oder EU-Drittmittel beim Erwerb oder Unterhalt solcher Objekte geflossen sind.
Vorwurf: Lückenhafte Erfassung bei Links- und Islamismus
Ein zentraler Ansatzpunkt der Anfrage ist die bereits bei der Vorgänger-Anfrage BT-Drs. 20/12877 aus der 20. Wahlperiode beobachtete Lücke: Die Bundesregierung hatte damals nach Angaben der Fragesteller für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus keine vollständige und fortlaufende Erfassung von Immobilieneigentum und -nutzung geliefert und auf den unzumutbaren Arbeitsaufwand verwiesen. Frage 5 der aktuellen Anfrage fragt daher, warum zur Bewältigung dieses Aufwands keine modernen Hilfsmittel — ausdrücklich genannt werden Computerprogramme und Künstliche Intelligenz — herangezogen werden.
Frage 6 spitzt diesen Punkt weiter zu: Laut einem von der Anfrage zitierten Tagesschau-Bericht sind links motivierte politische Straftaten in Deutschland im Jahr 2025 um 35,29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Vor diesem Hintergrund fragen die Abgeordneten, warum die Bundesregierung keine Notwendigkeit für eine systematische Erfassung linksextremistischer Immobilien sieht.
Extremismus-Immobilien als Sicherheitsthema
Die Frage nach extremistischen Immobilien ist kein rein statistisches Thema. Solche Objekte dienen erfahrungsgemäß als Organisationszentren, Schulungsstätten oder Treffpunkte. Ihre Kenntnis ist für Verfassungsschutz und Polizei eine operative Grundlage. Im Bereich des Rechtsextremismus gibt es seit Jahren eine gewisse Dokumentation, etwa durch Berichte des Verfassungsschutzes über sogenannte Szeneimmobilien. Für den Linksextremismus und den Islamismus ist der Überblick nach Einschätzung der Fragesteller weniger systematisch. Ähnliche Fragestellungen zur staatlichen Finanzierung politischer Strukturen wurden auch in anderen parlamentarischen Anfragen aufgeworfen, etwa zur staatlichen Förderung von Protest-Organisationen.
Im Kontext der inneren Sicherheit steht die Anfrage in einer Reihe mit anderen parlamentarischen Kontrollinstrumenten. So wurde etwa bei Fluggastdaten gezeigt, wie systematische Datenerfassung zur Sicherheitsarbeit beiträgt. Die Frage, ob der Staat über ausreichende Instrumente verfügt, extremistische Infrastruktur zu erfassen, berührt auch grundsätzliche Fragen des Einsatzes von Technologie in der Sicherheitsbehördenarbeit — ein Aspekt, der im Zusammenhang mit Geldwäsche und Organisierter Kriminalität ebenfalls diskutiert wird.
Antwortfrist bis 27. Juli 2026
Die Anfrage wurde am 1. Juli 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet und ist beim Bundestag am 6. Juli 2026 als Drucksache 21/6869 eingegangen. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage, sie endet damit am 27. Juli 2026. Eine inhaltliche Positionierung der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
Weiterlesen:
- Staatliche Förderung: Wer finanziert Protest-Organisationen in Erfurt?
- Fluggastdaten 2025: 628 Mio. Datensätze, 982 Festnahmen
- Hawala-Banking: Geldwäsche und Organisierte Kriminalität
Betroffen von der Thematik sind Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die solche Objekte beobachten, sowie Kommunen, in deren Gebiet sich entsprechende Immobilien befinden. Mittelbar betroffen sind auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, falls öffentliche Fördermittel bei Erwerb oder Unterhalt extremistischer Immobilien eingesetzt wurden.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6869 ist am 6. Juli 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Phänomenbereich
- Ordnungsbegriff der Sicherheitsbehörden für unterschiedliche Formen politisch motivierter Kriminalität und Extremismus, z. B. Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich zu einem konkreten Sachverhalt befragen. Die Regierung muss binnen 21 Tagen antworten.
- KfW-Kredit
- Günstige Förderdarlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau, unter anderem für den Erwerb und die Sanierung von Immobilien.
Was war das Ergebnis der Vorgänger-Anfrage 20/12877?
Laut Bezugnahme in der aktuellen Anfrage hat die Bundesregierung damals für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus keine einheitliche Erfassung geliefert und auf unzumutbaren Arbeitsaufwand verwiesen.
Welche drei Extremismus-Bereiche werden in der Anfrage abgedeckt?
Die Anfrage unterscheidet zwischen rechtsextremistischer, linksextremistischer und islamistischer Szene und fragt jeweils getrennt nach Eigentum und Nutzung von Immobilien.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 1. Juli 2026 eingereicht und beim Bundestag am 6. Juli 2026 als Drucksache 21/6869 veröffentlicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6869 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































